Fremd PKW im Betriebsvermögen

Hallo Zusammen,

Jemand ist Freiberufler und Umsatzsteuerpflichtig.

Aufgrund seiner Tätigkeit benötigt er ein PKW für Fahrten zwischen Büro und Kunden. Er besitze kein eigenes Auto, kann allerdings zu 100% auf eine Auto aus der Familie zugreifen. Dieses wird geleast (Leasingkosten laufen über sein Betriebskonto), allerdings nicht auf seinen Namen, sondern den des Schwagers.

Nach aktuellem Stand werd er zwischen 60 und 70% betrieblich unterwegs sein. Somit müsste er das Auto in das Betriebsvermögen aufnehmen und den privaten Anteil über ein Fahrtenbuch oder 1%-pausch. Versteuerung abführen.

Wie kann er nun das Auto richtig in das Betriebsvermögen aufnehmen?
Er trägt alle Kosten selber, hat aber leider keine Rechnung mit seinem Namen (nur den des Schwagers). Gibt es trotzdem die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs?
Dadurch, dass er alle Kosten selber trägt, könnte er die Summe (Leasing, tanken, sonstige Kosten) durch die KM (inkl. KM aus dem Leasingvertrag) teilen und könnte so den Preis pro KM berechnen. Wäre dieser Ansatz korrekt?
Was müsste er noch beachten?

Danke und viele Grüße
Xaver

Servus,

indem er es kauft (dann Vorsteuerabzug, falls der jetzige Eigentümer Unternehmer ist) oder sich schenken lässt (dann kein Vorsteuerabzug).

Es gibt kein Vermögen, das einem nicht gehört. Auch wenn ein Auto geleast ist, also dem Leasinggeber und nicht dem Leasingnehmer gehört,

Nein. Lies mal § 14 UStG, insbesondere dort den Absatz 4. Die Bestimmungen zum Vorsteuerabzug sind nicht nur bei dem beschriebenen Auto interessant und wichtig, sondern auch sonst.

Grundsätzlich richtig - wobei sich hier nicht erschließt, was der Unterschied zwischen Kilometern und Kilometern aus dem Leasingvertrag ist. Es gibt insgesamt einen angezeigten Kilometerstand, und der wird abgelesen und für die Berechnung verwendet.

Auf diese Weise sind die Betriebsausgaben nachgewiesen, aber auf die USt hat das keinen Einfluss.

Schöne Grüße

MM

gehört es nicht zum Betriebsvermögen.

Hallo Aprilfisch,

Danke für die Antwort.

Vorsteuerabzug hab ich verstanden (war mir auch fast klar, aber evtl. hatte ich ja auch was überlesen).

Bzgl. Betriebsvermögen (hab leider keinen Paragraphen):

Ich verstehe es so, dass bei über 50%-iger Nutzung das Wirtschaftsgut (das KFZ) in das Betriebsvermögen aufgenommen werden muss (Notwendiges Betriebsvermögen). Erst zwischen 10% und 50% ist es ein „Gewillkürtes Betriebsvermögen“.

Wenn man die Vorsteuer außer acht lässt, dann können die Kosten pro KM als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Verstehe ich das so richtig?

Bzgl. KM: Ich hatte mich nicht klar ausgedrückt. Sobald das Jahr abgelaufen ist, werden die gefahrenen KM ermittelt (KM Jahresende minus KM Jahresanfang) und über die Gesamtkosten (Leasingrate, Tanken, Versicherung, …) die Kosten pro KM berechnet. Über das Fahrtenbuch könnte man somit die Gesamtausgaben errechnen und als Betriebsausgabe in die EÜR eintragen.

Danke und viele Grüße
Xaver

Servus,

alles hübsch und recht, aber

nur, wenn das Auto dem Steuerpflichtigen gehört.

Ein geleastes Auto gehört zum Betriebsvermögen der Leasinggesellschaft.

Schöne Grüße

MM

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Wichtiger Punkt!
Danke für die Info.