Auf einem Motorradtreffen über ein langes Wochenende haben wir (Gruppe von 8 Freunden) sehr viele Fotos auf CD gesammelt und einer Person, die auch auf dem Treffen war, aber nicht unserer Gruppe angehörte, als Erinnerung zur Verfügung gestellt, da sie selbst nicht fotografiert hat und auf einigen Bildern mit drauf ist (Wochenendausflug). Nun hat sie einen Großteil der Bilder für ihre vielen Bekannten bei Facebook eingestellt. Die meisten Bilder betreffen sie gar nicht, denn das sind Bilder unser gemeinsamen An- und Abreise, bei der sie gar nicht dabei war. Der Bekanntenkreis (weit über 200 Personen) ist uns völlig unbekannt. Einige von uns möchten nicht, dass unsere Bilder über Facebook an uns völlig fremde Personen verbreitet werden, auch weil keiner dafür garantieren kann, was FB mit diesen Bildern noch alles anstellt. Kann ich diese „Verbreitung“ verbieten?
Keine Ahnung warum mich alle Leutz immer nach Facebook fragen.
Ich hab davon keine Ahnung.
In der Suche würd ich dann mal explizit FACEBOOK angeben.
Sry, Frank
Nein sobald, die Bilder auf FB geladen sind liegen die Rechte bei Facebook.
Auf einem Motorradtreffen über ein langes Wochenende haben wir
(Gruppe von 8 Freunden) sehr viele Fotos auf CD gesammelt und
einer Person, die auch auf dem Treffen war, aber nicht unserer
Gruppe angehörte, als Erinnerung zur Verfügung gestellt, da
sie selbst nicht fotografiert hat und auf einigen Bildern mit
drauf ist (Wochenendausflug). Nun hat sie einen Großteil der
Bilder für ihre vielen Bekannten bei Facebook eingestellt. Die
meisten Bilder betreffen sie gar nicht, denn das sind Bilder
unser gemeinsamen An- und Abreise, bei der sie gar nicht dabei
war. Der Bekanntenkreis (weit über 200 Personen) ist uns
völlig unbekannt. Einige von uns möchten nicht, dass unsere
Bilder über Facebook an uns völlig fremde Personen verbreitet
werden, auch weil keiner dafür garantieren kann, was FB mit
diesen Bildern noch alles anstellt. Kann ich diese
„Verbreitung“ verbieten?
Sorry bin kein Anwalt
Hi MuP, Hier mal der reine Gesetzestext des KUG:
§ 22 (Recht am eigenen Bild)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich
§ 23 (Recht am eigenen Bild, Ausnahmeregelungen)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
-
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
-
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
-
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
-
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 33 (Strafvorschrift)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt
Das bedeutet, der gute Mann begeht bereits eine strafbare Handlung, die allerdings nur auf Antrag verfolgt wird. Schlimmstenfalls könntest du ihn also bei der Poizei anzeigen, am besten mit einer gespeicherten Kopie der Internetseite. Aber natürlich sollte man es erst im Guten versuchen. Das Recht, die sofortige Löschung zu fordern hast Du allemal. Schöne Grüße T
Vielen Dank, die Information ist sehr gut. Die Aufforderung die Bilder aus FB zu löschen hat die Person bereits erhalten, mal sehen was passiert!
Hallo MamaundPapa,
das ist eine juristische Frage, die ich nicht genau beantworten kann. - Bitte einen passenderen Experten aussuchen.
Ich persönlich würde es erst einmal mit einer Bitte versuchen.
Grüße, Dirk
Hallo Dirk,
trotzdem Danke für die Antwort! Die betroffene Person wurde bereits gebeten die Bilder zu entfernen, sie scheint sich gerne mit fremden Federn zu schmücken, und hat keine unserer Bilder ausgewählt auf dem sie selber abgebildet ist (War bei den abgebildeten Aktivitäten ja auch nicht dabei)!!! (( - Es gibt schon merkwürdige Artgenossen!!!
Gruß MamaundPapa