Wir haben ein riesen Problem.
Seit dem Zuzug unserer Nachbarn( Besitzer von 2 Katzen und 2 Hunden) ist unser Grundstück ein riesiges Klo geworden.
Nicht nur, daß die Katzen sich regelmäßig in unserem Rindenmulch erleichtern, wir fürchten auch um Geruchsbelästigung, da wir täglich bis zu 5 Haufen auf einer Fläche von ca. 6 qm entdecken.
Seit einigen Wochen fällt uns auch auf, daß die Notdurft teilweise auch größer ausfällt (Hundekot), unsere Buchsbäumchen seit Wochen nur an bestimmten Stellen braun werden und wir seit gestern genau wissen, daß Nachbars Hund zum Pinkeln und Schei*en rüber kommt.Das erste wie gesagt an unseren Bäumchen.
Wir besitzen ein komplett umzäuntes Grundstück.
Wie ist die rechtliche Handhabe dafür…müssen wir das dulden? Ansprechen wurde bisher mit Belächeln und halbherzigen Versprechen abgetan.
Uns reicht es wirklich und würden gern endlich geruchsfrei und schei*frei leben.
Danke für eure Antworten
Sorry, kann nicht helfen!
M.Max
Hallo,
in der Menge muß es nicht geduldet werden.
Der Nachbar muß dafür sorgrn, dass die Hunde nicht über den Zaun kommen. Bei den Katzen ist das in der Rechtssprechung nicht eindeutug.
Wenn der Nachbar nicht auf Ihre Aufforderungen reagiert, würde ich mich an den zuständigen Schiedsmann/frau wenden. Adresse bei der Stadt oder Polizei.
http://www.bds-lv-hessen.de/index.php?id=125
mfg
Ben
Hallo,
Nein das müssen Sie nicht Dulden!!! ich selber rege mich immer auf wenn unser eigener Hund an die Blumen macht und die eingehen (nur Rüden machen so was). Bei einem Fremden Hund würde ich total ausrast…
An Ihrer Stelle würde ich mal rüber gehen und den Nachbarn das NETT!!!(ganz wichtig) sagen denn es kann ja sein das die gar nicht wissen das ihr Hund zu euch rüber kann. Vielleicht hilft das ja.
mfg
Unsere Nachbarn wissen davon, haben erst gestern nur ein kurzes " Du altes Dreckviech" rausgebracht, und mehr Konsequenz war für den Hund nicht zu spüren.(ich war zufällig in der Nähe) und das wars…da unser Bäumchen nun schon seit mehreren Wochen partiell abstirbt, gehe ich von einer Regelmäßigkeit des Urinierens aus. Die Kothügel werden auch immer häufiger. Größtes Problem ist aber, daß sie uns nur belächeln und keine Konsequenzen fürchten.
Ich möchte unsere Nachbarn gern in ihre Schranken diesbezüglich weisen, habe aber Bedenken, daß es demnächst zum Nachbarskrieg und Folgeschäden kommt.
Aber aufgrund vorausgegangener Ignoranz auf unsere Bitten um Änderung diverser Sachen, glaube ich nicht mehr auf eine friedliche Lösung.
Wie kommt der Hund auf ein komplett umzäuntes abgezäuntes Grundstück?
Da ist unangenahm und nicht hinnehmbar, nur mir fällt nicht ein wie man sich dagegen wehren kann, wir selbst haben das Problem mit Katzen.
Die Gemeinde fühlte sich nicht zuständig, Antwort „Man müss es wohl hinnehmen“.
Es gibt glaube ich nur eine Lösung:
- Nachbarn abmahnen, d.h. im eine Frist setzen dafür zu sogen, dass der Hund seine Notdurft nicht in ihrem Garten verrichtet, nur kann man das ja einem Hund nicht beibringen, also muß der Nachbar dafür Sorge tragen dass es dies nicht mir „kann“.
Also sein Grundstück so umzäunen dass dies nicht mehr möglich sit.
Erst danach kann man rechtsanwaltliche Hilfe mit Erfolg in Anspruch nehmen.
Joki.
Hallo,
rechtlich ist die Sache relativ einfach: Das ist eine
klassische Besitzstörung im Sinne von §1004 BGB.
Es gibt zwar auch noch den §906 (Zuführung unwägbarer
Stoffe, http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html) im BGB,
der dafür sorgen soll, dass nicht jeder Pups der vom
Nachbarn rüber zieht verboten werden kann, aber diese
Grenze ist hier Deiner Beschreibung nach überschritten.
Bei entsprechender Beweislage (Fotosammlung etc.) sollte
m.E. eine einstweilige Verfügung durch das Amtsgericht
kein Problem sein. Falls sich Deine Nachbarn hier nicht
einsichtig zeigen, wäre das vielleicht durchaus ein
Mittel der Wahl (bei einem Streitwert von 500€ kostet
das ca. 100 Euro [die der Verlierer zahlen muss]).
Anwalt ist beim Amtsgericht nicht Pflicht, bei so einem
einfachen Fall mal in Wikipedia die Seiten über
Klageschrift und einstweilige Verfügung studieren. Schön
ist hierbei, dass da gleich ganz Brutal drinsteht „unter
Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 250.000 Euro,
ersatzweise bis zu sechs Monate Haft…“ (wird zwar nie
so hoch verhängt, macht aber Eindruck).
Allerdings sollte man nicht immer gleich mit der Keule
kommen.
Zwei alternative Ideen hätte ich mal so spontan:
- Es gibt in jeder Tierhandlung so Sprays um Hunde und
Katzen wegzuhalten. Da sich die Tiere Reviere
markieren hilft dies angeblich bereits, wenn man es
wenige Tage lang einsetzt. - Da die Hinterlassenschaft ja bekanntlich Eigentum des
Tierbesitzers sind, sollte man sie im natürlich
zurückgeben. Also z.B. regelmäßig eine Plastiktüte mit
den selben vor die Türe legen…
Viel Glück…
Lumpi
Liebe® MB 1979,
eine sehr gute Erklärung zu Deinem Problem bietet die Netzseite
; „Rechtsauskünfte - Müssen fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet werden?“
Einzelfragen
Wann sind Tierimmissionen übermässig?
Was kann gegen übermässige Tierimmissionen unternommen werden?
Müssen fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet werden?
Wer haftet für Schäden einer Katze?
Frage: Müssen fremde Katzen auf dem eigenen Grundstück geduldet werden?
Antwort:
Katzen können von ihren Haltern nicht ständig kontrolliert oder so erzogen werden, dass sie wissen, was sie auf ihren Streifzügen auf fremden Grundstücken tun dürfen und was nicht. Deshalb geht es auch hier wieder um die Frage, welche Beeinträchtigungen für einen Nachbarn zumutbar sind. So muss beispielsweise ein gewisses Mass an Katzendreck toleriert werden, wobei auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen abgestellt wird. Eine Übermässigkeit muss daher im Einzelfall gerichtlich festgestellt werden. Ist dies der Fall, muss der beeinträchtigte Nachbar aber nachweisen können, dass der Dreck durch eine bestimmte Katze verursacht wurde und nicht auch von anderen Tieren aus der Umgebung stammt.
Die Erfolgsaussichten, einen bestimmten Katzenhalter in einem Streitfall in die Verantwortung zu nehmen, sind deshalb eher gering. Hält der Nachbar jedoch zahlreiche Katzen, die ihr Geschäft alle draussen verrichten, könnte die Tierzahl gerichtlich beschränkt werden. Auch hier müsste aber zuerst einmal bewiesen werden, dass die Katzen des Nachbars – und nicht andere – die Übeltäter sind. Meistens muss aber nicht gleich ein Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden. Man kann zunächst auch versuchen, die Katze von seinem Grundstück zu vertreiben. Dabei müssen aber die Mittel und Massnahmen auf jeden Fall tierschutzkonform sein. Als geeignete Massnahmen erscheinen etwa das Auslegen von Kaffeesatz im Garten oder das Bespritzen mit Wasser. Strafbar wäre es, Giftköder auszulegen, das Tier mit Steinen zu bewerfen oder mit einer Waffe darauf zu schiessen. Auch von sogenannten Katzenschreckgeräten ist eher abzuraten, da sie dem Tier teilweise Schmerzen, Leiden oder andere Schäden zufügen können und allenfalls auch andere Tiere gefährden können.
(Ende des Artikels)
Das Nachbarschaftsrechtsbestimmungen
sind in jedem Bundesland ein wenig anders. Ich rate Dir, das Nachbargesetz Deines Bundeslandes nachzulesen, etwa unter .
Für die Abwehr von Katzen gibt es für Katzen übel riechende Substanzen in Form einer Art Streu, die etwa in Blumenbeeten verteilt werden kann. Ich pflege, die Katzen des Nachbarn mit dem Besen zu vertreiben, um ihnen den Geschmack an unserem Grundstück zu verderben.
Liebe Grüße von Ulla
Ja dann kann man nur beim Ordnungsamt anrufen und melden das sie angst haben vor den Hunden und das die immer wieder in den Garten kommen. Vielleicht sogar das sie kleine Kinder dort haben die im Garten spielen. Es ist Aufgabe der Hundebesitzer dafür zu sorgen das die Tiere in Ihrem Garten bleiben genau das gleicht gilt für die Katzen. Unser Hund hat das auch am Anfang gemacht der ist unter den Zaun durch dann habe ich ihn angeleint wenn die Kinder im Garten spielen waren und nach und nach den Zaun so präpariert das er nicht mehr dort drunter konnte. Unser Hund ging aber nur zum Nachbarn mit dessen Hund spielen das war schon schlimm genug! Wichtig ist das Sie beobachten wo die Tiere in den Garten kommen und versuchen das Loch oder wie auch immer zu verschließen.
Schade das es immer wieder so Menschen gibt die keine Rücksicht auf andere nehmen.
Hallo
Ich würde nochmals mit dem Nachbarn reden.
Nach einer gewissen Beobachtungszeit, wenn das Reden nichts genützt hat, würde ich dann ein großes sichtbares Schild aufhängen. Aufschrift: Rattengift in meinem Garten ausgelegt, Bitte Haustiere nicht in den Garten lassen. Wenn das immer noch nichts hilft, würde ich tatsächlich Rattengift auslegen.
Hallo,
m.E. kann man gegen Nachbars Katzen wenig tun, ausser man versucht es mit Sprays, die auf die Flächen aufgebracht werden können. Ob diese was nützen? Die Hundehaufen, falls es beweisbar ist, müssen sie nicht dulden. Ob es da einen § gibt, kann ich leider nicht sagen.
Da sie sich mit dem Nachbarn nicht einigen können, gi bt es m.M. nur den Weg zum Anwalt. Vielleicht hilft ja schon ein bestimmendes Schreiben, wenn der Kopfbogen einen Juristen ausweist. Mein Rat wäre, es immer wieder im Gespräch versuchen zu klären. Es ist ein typischer Nachbarschaftsstreit, der nur im Guten gelöst werden sollte.
Spannen sie doch um ihr Grundstück einen Weidezaun mit Schwachstrom, der hilft garantiert und ist billiger als ein Anwalt!!!
Leider kann ich ihnen keinen weiteren Rat geben, ausser, sie schaffen sich auch einen Hund an und schicken ihn zum Gassigehen in Nachbars Garten. Doch man sollte ja nicht Gleiches mit Gleichem vergelten!
Alles Gute
U.M.