Fremdkonto im Erbfall?

Hallo, im Februar ist meine Mutter verstorben, welche ich mit meiner Schwester (50:50) beerbt habe. Meine Frage ist , das von meiner Mutter verwaltete Sparbuch bei der Postbank wird aufgelöst, ein Teil geht an meine Schwester und der andere Teil an mich, kann ich da auch eine Kontonummer von einem Freund angeben oder stellen die sich da quer?
Danke schon im Vorraus!

Die Überweisung auf das Konto des Freunes käme einer voll von diesem zu versteuernden Schenkung gleich. Das Geld wäre damit zudem Ihrem Zugriff endgültig entzogen! Legen Sie ein eigenes Konto in „Kleinkleckersdorf“ an, wenn Sie Sorgen haben!

es geht um ca. 6000 Euro wie hoch wären da die Steuern?

Für € 6.000 Schenkung fällt keine Steuer an! - Nur Ihr Geld ist zu 100 % futsch, sobald es auf dem Konto Ihres Freundes ist! Sie haben dann keinen Anspruch mehr darauf!

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hallo soddy666,
ich bin zwar kein Spezialist für Erbrechtsfragen, aber in Deinem Fall scheint ja alles geklärt zu sein. wohin die zahlende Bank Dein ererbtes Geld schicken soll, ist Dir überlassen. Du kannst also bei der Auszahlung bestimmen wer das Geld bekommt und auf welches Konto es überwiesen wird.
Mfg.sdm-korekt

Hallo,
es kommt auf die jeweillige Bank an.In jedem Fall sollten Sie wissen, dass eine Meldung beim Finanzamt gemacht wird.Zwecks Freibetrag / Steuern.

Gruss