Hallo Orchidee,
da steht aber doch: „Eine in der Jahrgangsstufe 5 oder 7
begonnene und länger als ein Jahr unterrichtete zweite
Fremdsprache darf in der Sekundarstufe I nicht als zweite oder
weitere Fremdsprache in den folgenden Jahrgangsstufen neu
begonnen oder in einem Bildungsgang mit späterem Beginn
fortgesetzt werden.“
Genau.
Wenn die Fremdsprache in der Grundschule begonnen wurde, dann
ist das doch nicht in der Jahrgangsstufe 5, sondern in der
Jahrgangsstufe 4!
Nochmal: Bundesland ist Berlin. Die Grundschule geht in Berlin bis einschließlich 6. Klasse (mit sehr wenigen Ausnahmen). Die Schüler können also jederzeit bis zur 6. Klasse eine zweite Fremdsprache lernen. Meistens jedoch ab der 3. oder 4. Klasse.
Den Sinn sehe ich darin, dass ein Kind, dass z.B. an einem
Gymnasium in 5 mit Latein 1 beginnt, in 6 oder 7 dann Englisch
2 hat und dann die Schule wechselt, nicht an ein Gymnasium
darf, das mit Englisch beginnt und dann Latein 2 hat, weil die
Kenntnisse nicht vergleichbar sind.
Konkret: wenn ein Kind in der 4. Klasse mit Französisch als zweite Fremdsprache beginnt. Weil es das möchte oder weil es die Grundschule vorsieht, dann darf dieses Kind nicht auf ein Gymnasium wechseln, wo Französisch in der 7. Klasse begonnen wird und auch nicht wenn Französisch ab der 9. Klasse angeboten wird. Es darf dieses Gymnasium gar nicht besuchen. Es sei denn das Gymnasium bietet noch eine weitere Sprache ab der 7. oder 9. Klasse an. Dann darf der Schüler diese dritte Fremdsprache als zweite belegen. Und Französisch privat weiterlernen - oder auch nicht.
Jedenfalls steht da sicher nichts von Fremdsprache in der
Grundschule - oder dauert die in Berlin bis 7 ?
Sie geht bis zur 6. Klasse.
Viele Grüße