Fremdsprachen

Hallo,

vorneweg: Bundesland ist Berlin.

Wenn ein Schüler in der Grundschule mit der zweiten Fremdsprache beginnt, darf dieses Kind nicht an ein Gymnasium, wo diese Fremdsprache ab der 7. gelehrt wird. Auch nicht wenn es ab der 9. gelehrt wird. Es darf diese Fremdsprache gar nicht mehr wählen, sondern muss eine dritte Fremdsprache lernen und die zweite „vergessen“.

Kann mir jemand den Sinn dieses in meinen Augen unsinnigen Gesetzes erläutern?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo!

Hast du da mal einen Link?

Das ist tatsächlich der größte Unsinn, von dem ich jemals gehört habe.

LG, Sarah

Hallo,

das steht im Schulgesetz - ich suche mal und stelle das morgen hier ein.

Viele Grüße

Hallo Sarah,

das war einfacher als ich dachte - also hier:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/…

und da dann der §10, Absatz 1

Viele Grüße

das lese ich anders
Hallo Chili,

im Gesetz steht aber nur etwas von den Fremdsprachen an der weiterführenden Schule.

Gruß,
Andreas

Hallo Andreas,
wenn ein Grundschüler auf ein Gymnasium wechselt, dann ist das Gymnasium die weiterführende Schule.

Dass der Umstand so ist, wie ich ihn in meinem Posting geschrieben habe, ist ein Tatsache und wird auch so praktiziert.

Es geht mir hier nicht darum zu erklären, dass es so ist (das weiss sowohl ich als auch unser werter Bildungssenator) - wir geht es darum zu erfahren WARUM das so ist.

Viele Grüße

Doch das steht da.

Hallo Chili,
da steht aber doch: „Eine in der Jahrgangsstufe 5 oder 7 begonnene und länger als ein Jahr unterrichtete zweite Fremdsprache darf in der Sekundarstufe I nicht als zweite oder weitere Fremdsprache in den folgenden Jahrgangsstufen neu begonnen oder in einem Bildungsgang mit späterem Beginn fortgesetzt werden.“
Wenn die Fremdsprache in der Grundschule begonnen wurde, dann ist das doch nicht in der Jahrgangsstufe 5, sondern in der Jahrgangsstufe 4!
Den Sinn sehe ich darin, dass ein Kind, dass z.B. an einem Gymnasium in 5 mit Latein 1 beginnt, in 6 oder 7 dann Englisch 2 hat und dann die Schule wechselt, nicht an ein Gymnasium darf, das mit Englisch beginnt und dann Latein 2 hat, weil die Kenntnisse nicht vergleichbar sind.
Jedenfalls steht da sicher nichts von Fremdsprache in der Grundschule - oder dauert die in Berlin bis 7 ?
Gruß Orchidee

Jedenfalls steht da sicher nichts von Fremdsprache in der
Grundschule - oder dauert die in Berlin bis 7 ?

Die geht zumindest bis zur 6.

mfg,
Ché Netzer

hmm - erstaunlich - woanders heißt das Orientierungsstufe, aber im Bildungsföderalismus ist ja alles möglich. Und da lernt man echt in der Grundschule 2 Fremdsprachen?
mfg Orchidee

Bei mir zumindest war es in der Grundschule nur Englisch…

mfg,
Ché Netzer

Hallo Orchidee,

da steht aber doch: „Eine in der Jahrgangsstufe 5 oder 7
begonnene und länger als ein Jahr unterrichtete zweite
Fremdsprache darf in der Sekundarstufe I nicht als zweite oder
weitere Fremdsprache in den folgenden Jahrgangsstufen neu
begonnen oder in einem Bildungsgang mit späterem Beginn
fortgesetzt werden.“

Genau.

Wenn die Fremdsprache in der Grundschule begonnen wurde, dann
ist das doch nicht in der Jahrgangsstufe 5, sondern in der
Jahrgangsstufe 4!

Nochmal: Bundesland ist Berlin. Die Grundschule geht in Berlin bis einschließlich 6. Klasse (mit sehr wenigen Ausnahmen). Die Schüler können also jederzeit bis zur 6. Klasse eine zweite Fremdsprache lernen. Meistens jedoch ab der 3. oder 4. Klasse.

Den Sinn sehe ich darin, dass ein Kind, dass z.B. an einem
Gymnasium in 5 mit Latein 1 beginnt, in 6 oder 7 dann Englisch
2 hat und dann die Schule wechselt, nicht an ein Gymnasium
darf, das mit Englisch beginnt und dann Latein 2 hat, weil die
Kenntnisse nicht vergleichbar sind.

Konkret: wenn ein Kind in der 4. Klasse mit Französisch als zweite Fremdsprache beginnt. Weil es das möchte oder weil es die Grundschule vorsieht, dann darf dieses Kind nicht auf ein Gymnasium wechseln, wo Französisch in der 7. Klasse begonnen wird und auch nicht wenn Französisch ab der 9. Klasse angeboten wird. Es darf dieses Gymnasium gar nicht besuchen. Es sei denn das Gymnasium bietet noch eine weitere Sprache ab der 7. oder 9. Klasse an. Dann darf der Schüler diese dritte Fremdsprache als zweite belegen. Und Französisch privat weiterlernen - oder auch nicht.

Jedenfalls steht da sicher nichts von Fremdsprache in der
Grundschule - oder dauert die in Berlin bis 7 ?

Sie geht bis zur 6. Klasse.

Viele Grüße

Hi Chili

das scheint für mich eher ein organisatorisches als ein Paragraphenproblem zu sein.

Es ist doch ganz offensichtlich Blödsinn wenn man zwei Jahre lang Französisch lernt und soll dann in der 7. nochmal neu anfangen wodurch man sich selbst langweilt und gleichzeitig das Leistungsspektrum des Kurses verschiebt, weil man die Kenntnisse ja schon hat.

Entsprechend müsste es eben weiterführende Schulen geben, die nicht nur in der 7. mit Sprache x anfangen, sondern auch gleich weiterführende Kurse in Sprache x anbieten, damit die Grundschüler dort weitermachen können wo sie aufgehört haben.

lg
Kate

Hallo Kate,

Leistungsunterschiede wird es an allen Schulen und in allen Fächern geben - sonst müsste der Kenntnisstand in jedem Fach vor der Aufnahme überprüft werden. Gerade Sprachen können auch dem Elternhaus erworben sein. Wenn ein Kind aus einer bilingualen Grundschule stammt, wird das Niveau der ersten Fremdsprache auch erheblich von dem der anderen Schüler abweichen.

Den Kindern mit Vorkenntnis werden durch dieses Gesetz Wege versperrt. Das ist Bildungspolitik mit dem Hackebeil und nicht nach dem erwünschten Grundsatz, dass Bildung im Vordergrund steht.

Viele Grüße

Hallo Chili,
vielleicht bin ich ja ein bisschen schwer von Begriff, aber wenn ein Kind in der Grundschule schon ZWEI Fremdsprachen lernt, wann beginnt es dann mit der ersten? Englisch in der 3. und Französisch in der 5.Klasse? Nur so zu meiner Information…
Liebe Grüße
Orchidee

Hallo,
ab der ersten Klasse (bilingualer Unterricht).

Viele Grüße