Hallo,
Ich war auf einer deutschen Schule, die nach deutschem
Lehrplan unterrichtet hat.
Das kannst du ja auch mit deinem dort erhaltenen Zeugnis dokumentieren.
Nach dieser Logik dürfte ja jeder, der im Laufe seiner
Schullaufbahn mal die Schule wechselt, seine Fremdsprachen
nicht anerkannt bekommen. Außerdem ist das ja mehr ein
Belegungsnachweis. Es steht im Zeugnis, dass ich so und so
lang, diese Fremdsprache belegt hatte.
Ich kenne mich mit den Regeln in Hessen nicht aus. In BW gibt es eine Verordnung die festlegt, was im Abizeugnis stehen darf und was nicht. Da kommen die Leistungen der Abistufen rein und die Noten der vor der Kursstufe (also in 11 G9 bzw. 10 G8) abgewählten Fächer. Sonst darf da nichts rein. Also auch nicht die Belegung einer Sprache von Kl.5-7.
Das ist doch total unlogisch!
Dir steht der Klageweg oder eine Petition offen. Aber wozu? Du hast ein Zeugnis mit dem Nachweis, dass du Portugiesisch hattest und das reicht doch.
Im Abizeugnis stehen ja auch nicht alles. Deswegen gibt es (in BW) den Qualipass, da könnte deine Portugiesisch Qualifikation rein.
http://www.qualipass.info
„Der Qualipass hält Praxiserfahrungen und Kompetenzgewinne fest, die durch ehrenamtliches Engagement in der Schule, in Vereinen, im Gemeinwesen oder in Projekten, durch Kurse, Auslandsaufenthalte, Praktika oder berufliche Weiterbildungsangebote erworben wurden. Der Qualipass wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt und auch während des späteren Berufslebens als Dokumentation für die erworbenen Qualifikationen eingesetzt.“
Gruß
MK