Fremdsprachennachweis Abitur; Hessen

Hallo!

Wir werden demnächst unsere Abiturzeugnisse bekommen. Daher sollten wir vor kurzem unseren Fremdsprachennachweis kontrollieren.
Da ich von der 4. bis zur 7. Klasse im Ausland (Brasilien) war und dort an einer deutschen Schule unterrichtet wurde, könnte man annehmen, dass dann portugiesisch sowie Englisch für 5/1-7/1 im Zeugnis stehen. Tun sie aber nach aktuellem Stand nicht.

Gilt also das Argument, es darf nur das drin stehen, was an der Schule erbracht wurde?
Das wäre zwar totaler Schwachsinn, aber undenkbar ist es ja vllt. auch gerade deswegen ja nicht.

Hallo,

Gilt also das Argument, es darf nur das drin stehen, was an
der Schule erbracht wurde?
Das wäre zwar totaler Schwachsinn, aber undenkbar ist es ja
vllt. auch gerade deswegen ja nicht.

Sprich doch den Portugiesisch-Lehrer an deiner Schule an. Vielleicht kann er ja einen Sprachtest mit dir machen, um nachzuweisen, dass du tatsächlich die Sprachkenntnisse auf dem Niveau X hast.

(Oder habt ihr etwa keinen Portugiesisch-Lehrer? Dann kann die Schule natürlich auch nicht blauäugig bescheinigen, dass du sichere Kenntnisse in der Fremdsprache hast.
Übrigens: Alle türkischen, spanischen, italieniesch, chinesischen, vietnamesischen, thailändischen, russischen, … Schüler - bzw. Schüler mit ebensolchen Eltern oder Verbindungen - müssten nach deiner Logik ebenfalls den (z.B.) Chinesisch-Lehrer eurer Schule für einen entsprechenden Nachweis ansprechen und sich ihre Sprachenkenntnisse bescheinigen lassen. Du erkennst hoffentlich, dass dein Ansinnen, wie du es so schön ausdrückst, „totaler Schwachsinn“ ist.)

Du wirst im Ausland sicher Zeugnisse bekommen haben. Aus diesen wird hervorgehen, dass du die Landessprache (auf dem Niveau eines 14-Jährigen / in der 7. Klasse) mit (mehr oder weniger) Erfolg belegt hattest.

Das Abiturzeignis ist nicht alles - und kann und darf nicht alles ungeprüft übernehmen.

Naja. In diesem Fall ist das doch etwas anders.

Ich war auf einer deutschen Schule, die nach deutschem Lehrplan unterrichtet hat.

Nach dieser Logik dürfte ja jeder, der im Laufe seiner Schullaufbahn mal die Schule wechselt, seine Fremdsprachen nicht anerkannt bekommen. Außerdem ist das ja mehr ein Belegungsnachweis. Es steht im Zeugnis, dass ich so und so lang, diese Fremdsprache belegt hatte.

Wenn doch meine Zeugnisse z.B. für die Versetzung anerkannt wurden, warum können dann denn nicht auch die Fremdsprachenbelegungen anerkannt werden?!

Das ist doch total unlogisch!

Hallo!

Hallo auch

Wir werden demnächst unsere Abiturzeugnisse bekommen.

Herzlichen Glückwunsch.

Da ich von der 4. bis zur 7. Klasse im Ausland (Brasilien) war
und dort an einer deutschen Schule unterrichtet wurde, könnte
man annehmen, dass dann portugiesisch sowie Englisch für
5/1-7/1 im Zeugnis stehen. Tun sie aber nach aktuellem Stand
nicht.

Natürlich nicht. Im Zeugnis stehen nur die Sachen, die du an deiner jetzigen Schule erbracht hast.
Portugiesisch und Englisch 4/1 -7/1 müssten im Zeugnis der deutschen Schule in Brasilien stehen.

Gilt also das Argument, es darf nur das drin stehen, was an
der Schule erbracht wurde?

Ja.

Das wäre zwar totaler Schwachsinn…

Warum?

Gruss

Ratz

Das wäre zwar totaler Schwachsinn…

Warum?

Na, weil der Fremdsprachennachweis derjenigen Leute auch komplett drinsteht, die nach der 10. auf unsere Schule gewechselt sind.

Generell ist doch trotzdem der ganze Ansatz fragwürdig.

Das Abiturzeugnis bescheinigt doch eine bestimmte Reife. Was hat das denn direkt mit der Schule zu tun?
Wenn ich öfter meine Schule gewechselt habe, steht dann nur mein letzter Schulabschnitt drin, und das kann ja absolut nicht das Bild sein, welches das Abiturzeugnis vermitteln soll.

Hallo,

Ich war auf einer deutschen Schule, die nach deutschem
Lehrplan unterrichtet hat.

Das kannst du ja auch mit deinem dort erhaltenen Zeugnis dokumentieren.

Nach dieser Logik dürfte ja jeder, der im Laufe seiner
Schullaufbahn mal die Schule wechselt, seine Fremdsprachen
nicht anerkannt bekommen. Außerdem ist das ja mehr ein
Belegungsnachweis. Es steht im Zeugnis, dass ich so und so
lang, diese Fremdsprache belegt hatte.

Ich kenne mich mit den Regeln in Hessen nicht aus. In BW gibt es eine Verordnung die festlegt, was im Abizeugnis stehen darf und was nicht. Da kommen die Leistungen der Abistufen rein und die Noten der vor der Kursstufe (also in 11 G9 bzw. 10 G8) abgewählten Fächer. Sonst darf da nichts rein. Also auch nicht die Belegung einer Sprache von Kl.5-7.

Das ist doch total unlogisch!

Dir steht der Klageweg oder eine Petition offen. Aber wozu? Du hast ein Zeugnis mit dem Nachweis, dass du Portugiesisch hattest und das reicht doch.

Im Abizeugnis stehen ja auch nicht alles. Deswegen gibt es (in BW) den Qualipass, da könnte deine Portugiesisch Qualifikation rein.

http://www.qualipass.info
„Der Qualipass hält Praxiserfahrungen und Kompetenzgewinne fest, die durch ehrenamtliches Engagement in der Schule, in Vereinen, im Gemeinwesen oder in Projekten, durch Kurse, Auslandsaufenthalte, Praktika oder berufliche Weiterbildungsangebote erworben wurden. Der Qualipass wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt und auch während des späteren Berufslebens als Dokumentation für die erworbenen Qualifikationen eingesetzt.“

Gruß
MK

Hallo,

Ich war auf einer deutschen Schule, die nach deutschem
Lehrplan unterrichtet hat.

Das kannst du ja auch mit deinem dort erhaltenen Zeugnis
dokumentieren.

Das geht natürlich.

Nach dieser Logik dürfte ja jeder, der im Laufe seiner
Schullaufbahn mal die Schule wechselt, seine Fremdsprachen
nicht anerkannt bekommen. Außerdem ist das ja mehr ein
Belegungsnachweis. Es steht im Zeugnis, dass ich so und so
lang, diese Fremdsprache belegt hatte.

Ich kenne mich mit den Regeln in Hessen nicht aus. In BW gibt
es eine Verordnung die festlegt, was im Abizeugnis stehen darf
und was nicht. Da kommen die Leistungen der Abistufen rein und
die Noten der vor der Kursstufe (also in 11 G9 bzw. 10 G8)
abgewählten Fächer. Sonst darf da nichts rein. Also auch nicht
die Belegung einer Sprache von Kl.5-7.

In Hessen ist das scheinbar nach der Abiturverordnung so vorgesehen. Dort sehe ich keine Einschränkung, dass die erbrachten Leistungen auf der Schule stattgefunden haben müssen, auf der man Abitur gemacht hat.

Das ist doch total unlogisch!

Dir steht der Klageweg oder eine Petition offen. Aber wozu?
Du hast ein Zeugnis mit dem Nachweis, dass du Portugiesisch
hattes

Moin,

besprich doch solche Details mit dem Lehrer an Deiner Schule, der für die Erstellung der Zeugnisse verantwortlich ist. Nur von ihm wirst Du für Hessen juristisch haltbare Auskunft bekommen - hier im Forum liest Du nur Meinungen, so wie meine jetzt.

Da ich von der 4. bis zur 7. Klasse im Ausland (Brasilien) war
und dort an einer deutschen Schule unterrichtet wurde, könnte
man annehmen, dass dann portugiesisch sowie Englisch für
5/1-7/1 im Zeugnis stehen. Tun sie aber nach aktuellem Stand
nicht.

Ich vermute, dass die Englisch-Jahre der deutschen Auslandsschule angerechnet werden, da Du den Englisch-Unterricht an Deiner jetzigen Schule fortgesetzt hast.
Ich weiß nicht, wie es mit dem kurzen Portugiesisch-Unterricht aussieht, noch dazu in so niedrigen Klassenstufen.

Gilt also das Argument, es darf nur das drin stehen, was an
der Schule erbracht wurde?

Da bin ich ziemlich sicher, dass das nicht so ist. Es gibt doch genug Schüler, die die Schule wechseln, und denen wird der Fremdsprachenunterricht aus der vorherigen Schule anerkannt, zumindest hier in Niedersachsen.

Das wäre zwar totaler Schwachsinn,

Denke ich auch.

Pit