Guten Morgen Pricer93,
Dank dafür, dass Du meinen Rat suchts!
Ich gehe mal davon aus, Du bist Lohn-/ Gehaltsempfänger sowie
der Unfall selbst verschuldet wurde und von der Versicherung oder Anderen nichts erstattet bekommst.
(Merke: Wenn eine Teilkaskoversichung vorliegt, so kann’st z.B. einen Glasschaden direkt abrechnen)
So liegt es im Ermessen des Steuerbeamten - „Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit (nicht auf Umwegen)“
diesen - finanzellen Schaden - an zu erkennen! Zumal, wenn Du ein Ersatzfahrzeug - nachweislich genutzt hast!
Auf jedem Fall würde ich die Reparaturkosten (mit Originalrechnung) + Ersatzfahrzeug + Telefonkosten +
Extrawege, ggf. Anwalt uam. nachweisen und dann in der Jahres-Steuererklärung ansetzen!
Eine Überraschung wird dann die Steuerersparnis und die richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen!
Hier gibt es Steuerrechner im Internet. Wenn alle Parameter vom Vorjahr (oder in Hochrechnung dieses Jahr)
eingegeben wurden und Du jetzt beim zweiten Berechnungsvorgang vom Gesamteinkommen die Reparaturkosten abziehst
und dann rechnen lässt so erkennst - als Differenz zur Lohnsteuer - die mögliche Steuerersparnis!
Rühr Dich, wenn Dir geholfen wurde!
Gruß aus Bayern