Friedhof im eigenen Garten - Verkauf Haus

Altes Ehepaar organisiert selbst noch vor deren Ableben, dass sie nach ihren Tod verbrannt und im eigenen Garten (auf eigen Grund und Boden) begraben werden.

Ist (zumindest in Österreich) alles rechtlich erlaubt und wurde bei der Behörde gemeldet.

Die Erben des Hauses wollen das Haus verkaufen.

Was geschieht mit dem Grab? müssen die Urnen umgesetzt und auf einen öffentlichen Friedhof gegeben werden?
Was, wenn der Verkauf des Hauses erst 30 Jahre später (nach Ableben des Ehepaares) erfolgt, und die Holzurnen bereits verrottet sind?
Ich stell mir vor, dass wenn man 30 Jahre später da reingräbt nur mehr Erde vorfindet - aber keine Urne mehr (sofern Holzurne verwendet wurde).

Wurde diese Frage nun für ein Objekt in Österreich oder in Deutschland gestellt? Das geht hier nicht klar hervor.

Österreich

Der praktisch leicht machbare Weg ist der, es nirgendwo zu melden.
Besonders in den Niederlanden und in der Schweiz kann man nach der Kremation die Urnen zu bekommen und dann dahin bringen, wo man es möchte.
Für verhältnismäßig kleines Geld.
Wohnzimmerregal, Berg, Garten.
Dann hat man gar keine Probleme nach 30 Jahren.
Ich selber war bisher bei 2 „Bestattungen“ dieser Art dabei, blowin`in the wind.
Zähle ich alle, die mir bekannt sind zusammen, die hier im Gebirge weggepustet worden sind, komme ich auf über 15.
Sogar in D sei das alles über viele Bestatter möglich, wenn man es diskret mache, wie mir ein (deutscher) Bestatter versicherte. Das dürfte in A nicht anders sein.

So, nun dürfen die Kadavergehorsamen ans Werk, die den Friedhofszwang aus Prinzip verteidigen werden müssen.

Ich dachte es existiert irgend ein Gesetz / Bestimmung, dass jeder das Recht hat den Verstorbenen zu besuchen? (irgendwie hört sich das paradox an ^^)
Wobei das im o.g. Fall wieder schwer vorstellbar ist, weil ja nicht jeder ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück betreten darf…

So ein Gesetz gibt es nicht.
allerdings sind Begräbnisstätten stets öffentlich.
Wenn man ausnahmsweise auf Eigenland bestatten darf, so weiß man doch, das der Besuch nur solange möglich wäre, wie das Grundstück im Familienbesitz wäre.

Es gibt aber die Totenruhe und eine Mindestruhezeit (meist wären das 20 Jahre (Sarggrab). Kann sein, bei Urnen ist es kürzer.

Klärt mal ab, wie das in Österreich ist. Ob man, wenn Bestattung auf Eigenland zulässig, die Ruhezeit auch einhalten muss, wenn das Grundstück den Eigentümer wechselt. Das kann durchaus sein, es gibt ja Erschwernisse auf dem Grundstück, die ein Käufer mit übernehmen muss.

Wenn sich bereits jetzt diese Fragen stellen, so sollte sich die Familie zusammensetzen und das klären. Es böte sich ja eine Waldbestattung in einem Friedwald an, bleibt ewig zugänglich ( m.E. nach 99 J.) und man hat keine Folgekosten (Grabpflege)- was ja für viele heute ein wichtiger Punkt ist, man will seinen Angehörigen nichts aufbürden.

MfG
duck313

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auf diese Antwort hätte ich in diesem Forum gehofft :blush:

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