Altes Ehepaar organisiert selbst noch vor deren Ableben, dass sie nach ihren Tod verbrannt und im eigenen Garten (auf eigen Grund und Boden) begraben werden.
Ist (zumindest in Österreich) alles rechtlich erlaubt und wurde bei der Behörde gemeldet.
Die Erben des Hauses wollen das Haus verkaufen.
Was geschieht mit dem Grab? müssen die Urnen umgesetzt und auf einen öffentlichen Friedhof gegeben werden?
Was, wenn der Verkauf des Hauses erst 30 Jahre später (nach Ableben des Ehepaares) erfolgt, und die Holzurnen bereits verrottet sind?
Ich stell mir vor, dass wenn man 30 Jahre später da reingräbt nur mehr Erde vorfindet - aber keine Urne mehr (sofern Holzurne verwendet wurde).