Hallo,
wollte mal sehen, wir ihr die folgende Situation beurteilt:
Nach dem Blondieren der Haare beim Frisör sind auf der Kleidung des Kunden an Hemd und Hose Flecken die zweifelsohne vom Blondieren stammen. Der Kunde hat diese obwohl ein Umhang während der ganzen Prozedur getragen worden ist. Wie die Flecken daran gekommen sind, kann der Kunde sich nicht erklären, weiß aber genau, dass er die Hände nicht in den Haaren hatte und anschließend an seine Klamotten geschmiert hat. Ob der Umhang vorher dreckig war oder wie die Farbe an die Klamotten gekommen sind, kann nur spekuliert werden, muss aber beim Frieseur passiert sein.
Ist der Frisaör haftbar zumachen? Kann dieser die Kosten über seine Versicherung wiederbekommen?
Welche Gründe könnte es geben, dass der Frisör nicht haftbar ist bzw. wie könnten diese wiederlegt werden.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gurß Line