Frisör beschmutzt Kleidung

Hallo,

wollte mal sehen, wir ihr die folgende Situation beurteilt:

Nach dem Blondieren der Haare beim Frisör sind auf der Kleidung des Kunden an Hemd und Hose Flecken die zweifelsohne vom Blondieren stammen. Der Kunde hat diese obwohl ein Umhang während der ganzen Prozedur getragen worden ist. Wie die Flecken daran gekommen sind, kann der Kunde sich nicht erklären, weiß aber genau, dass er die Hände nicht in den Haaren hatte und anschließend an seine Klamotten geschmiert hat. Ob der Umhang vorher dreckig war oder wie die Farbe an die Klamotten gekommen sind, kann nur spekuliert werden, muss aber beim Frieseur passiert sein.

Ist der Frisaör haftbar zumachen? Kann dieser die Kosten über seine Versicherung wiederbekommen?
Welche Gründe könnte es geben, dass der Frisör nicht haftbar ist bzw. wie könnten diese wiederlegt werden.

Vielen Dank für eure Hilfe
Gurß Line

Hallo,

ja, der Friseur kann haftbar gemacht werden. Notfalls muss natürlich das Verschulden des Friseurs nachgewiesen werden kann.

Auch eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung tritt hier ein.
Diese dürfte aber in diesem durchaus realistischen und alltäglichen Schaden keine großen Schwierigkeiten machen. Ich arbeite auch in der Versicherungsbranche und auch soclhe Schäden habe ich schon erlebt…

Gruß
maddin5000

Hallo,

da der Geschädigte beweisen muss, dass die Farbe vom Friseur, seinen Mitarbeitern oder Umhang auf die Kleidung geraten ist und nicht etwa der Friseur beweisen muss, dass der Geschädigte sich nicht erst am blondierten Ohr und dann am behosten Bein gekratzt hat, dürfte das mit der erfolgreichen Inanspruchnahme des Friseurs de facto eher schwierig werden.

Der Geschädigte hat nicht nur kein Beweismittel, der Friseur hätte ggf. sogar die Möglichkeit des Gegenbeweises, selbst wenn der Geschädigte ein Beweismittel hätte. Mitarbeiter (=Zeugen) könnten bestätigen, dass der Umhang völlig sauber war und ordnungsgemäß gearbeitet wurde.

VG
EK