Frist für Warmwasser-Spülung ankündigen

Hallo, in einem Mietshaus mit ca 50 Parteien soll eine sog. Warmwasser-Spülung stattfinden, bei der die Mieter anwesend sein müssen.
Heute (22.11.) erfahren, am Montag (25.11.) soll es durchgeführt werden!
Ist eine Frist von nicht mal einem Werktag oder 3 Tagen (insges., über Sa/So) zulässig? Oder wieviel Tage muss das im voraus angekündigt werden??
Gibt es da Paragraphen, die man denen gleich unter die Nase reiben kann?
Vielen Dank

Üblich sind 3-4 Tage Vorlauf, manche Quellen sprechen auch von zwei Wochen. Das ist natürlich auch Handwerkern, Vermietern und Hausverwaltungen bekannt.

Wenn ein Termin also so kurzfristig anberaumt wird, gibt es mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwo ein akutes Problem, das der kurzfristigen Behebung bedarf. Da ist es natürlich besonders wichtig, allen Beteiligten Steine in den Weg zu legen, wo man nur kann.

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es soll ja Hausverwaltungen geben, die stinken gewaltig nach Haifisch!
Eine Warmwasserbeprobung ist für den 02.12. angekündigt, unserer bescheidenen Meinung nach, ist da nichts dringliches im Busch, sondern einfach, wie in diesem gloriosen Steinbruch üblich, nur einfach eine Terminfestsetzung, ohne im bürokratischen Verwaltungsapparat, rechtzeitig die Mieter einzubinden!

Ein bis 2 Wochen wären schon angebracht!

Gibt es da jetzt etwas das das regelt oder nicht??

Ps: die 3 - 4 Tage Vorlauf: rechnen sich inklusive Wochenende, Sa + So?? oder exklusive??

Es sind Werktage gemeint. Hatte ich vergessen zu erwähnen.

Na, das wird doch lustig. Die Spülung dient also wahrscheinlich dazu, das System zu reinigen, damit nicht an bzw. bei irgendwelchen selten oder nie benutzten Entnahmestellen keine Legionellen gefunden werden. Die Spülung sollte man also in jedem Falle verhindern, damit möglichst viele Legionellen gefunden werden - insbesondere in der eigenen Bude, in die man die Handwerker nicht reinlassen will.

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es wird wahrscheinlich eine Pandemie ausbrechen, wenn
man den Termin mit 7 - 10 Tagen Vorlauf angekündigt hätte!
So erklärt sich wahrscheinlich auch Covid, oder??

Die HV dieses Anwesens ist bekannt dafür, daß sie erst einschreitet, wenn schon Mieter unter den zusammenbrechenden Trümmern dieses Steinbruchs verschüttet wurden!

Andererseits hat sie liebenwürdigerweise den Mietern jahrelang eine äusserst ekelerregende Tropfvorrichtung der undichten Dachrinnen direkt unter der Haustür gegönnt.

Es wurden sicherlich bei einer Untersuchung Legionellen gefunden und die Hausverwaltung darüber informiert.
Die hat dann unverzüglich zu handeln und nicht erst in 1 oder 2 Wochen.
Der Handwerker muß es auch terminlich hinbekommen.
Ist zwar doof für alle, aber nicht zu ändern.

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