Ich war zuletzt bis kurz vor der 6-Wochen-Frist aufgrund einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben. Also bis kurz vor dem 42. Tag. Seitdem gehe ich wieder arbeiten. Was wäre, wenn ich in z.B. 4 Wochen wieder aufgrund der psychischen Erkrankung nicht arbeitsfähig wäre? Würde ich dann ins Krankengeld fallen? Wie lange gilt diese Frist, dass dieselbe Krankheit mit einer Lücke von mehreren Wochen an die vorherhige gleiche Krankheit angekoppelt wird und man ins Krankengeld muss?
Hallo,
die Frage betrifft die Dauer der Entgeltfortzahlung. Wenn zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Erkrankung wegen der gleichen Ursache mindestens 6 Monate liegen, besteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen.
Ebenso besteht ein erneuter Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn seit dem Beginn der ersten Erkrankung ein Zeitraum von 12 Monaten vergangen ist. Dies gilt auch dann, wenn zwischen zwei gleichen Krankheiten noch keine 6 Monate vergangen sind.
Der Vollständigkeit halber: wird der Arbeitgeber gewechselt, besteht immer ein voller Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung, unanhängig von Vorerkrankungen. Dieser Anspruch bei einem neuen Arbeitgeber besteht allerdings erst nach einer Beschäftigung von 4 Wochen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Volker