Frist zur Einreichung eines Folgerezeptes für einen Rollator?

Hallo zusammen,

darf ein Sanitätshaus eine Frist zur Einreichung eines Folgerezeptes für einen Rollator von nur 14 Tagen setzen, und das direkt vor den Weihnachten und in der Corona-Zeit. Außerdem ist ja der Patient schwerbehindert und pflegebedürftig und hat auch ohnehin extrem viel Stress, auch wenn das unwichtig sein mag… Die meisten Praxen sind ja über die Weihnachten geschlossen, im Urlaub, aber selbst auch ohne Urlaub, gibt es in diesen 14 Tagen kaum Werktage… Muss man also gleich nach dem Urlaub der Hausärztin hinrennen, um ein Folgerezept zu holen?

Leider kann der Patient nun weder das Sanitätshaus noch seine Krankenversicherung telefonisch erreichen.

Und noch eine Frage wäre: was sollte man tun? Eine Mail und auch eine Fax mit der Bitte um eine Fristverlängerung hat der Patient bereits hingeschickt. Ob das etwas bringt… Das Sanitätshaus hat auch ganz schlechte Bewertungen im Internet… Das ist quasi eine Sanitätshaus-Kette in mehreren Städten…

Danke

Hallo,
das mit den 14 Tagen stimmt meines Wissens nach nicht - es sind vier Wochen bzw. 28/30 Kalendertage.
Mein Rat - nach Weihnachten die Pflegekasse anrufen und abklären lassen. Die Kasse kann sich mit dem Sanitätshaus in Verbindung setzen.
Wieso eigentlich „Folgerezept“ - ist der alte Rollator kaputt ?
Ich habe selbst bei der Pflegekasse Hilfsmittel bearbeitet und bewilligt - eine Folgeordnung für einen Rollator ist mir in den 20 Jahren nie untergekommen, immer nur Erstverordnungen.
Entweder wurde der Rollator dem Versicherten übereignet oder, wenn er kaputt war repariert oder ggf. ersetzt.
Gruss
Czauderna

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Hallo,
wenns extreme Schwierigkeiten gibt, den Rollator zu verordnen, vielleicht kann man sich zum Kauf entschliessen.