Frist zur Reaktivierung ruhender pKV versäumt?

Sehr geehrter Herr Kliem,

der Sachverhalt zu obiger Frage gestaltet sich wie folgt: Als Beamtenkind habe ich Mitte 2008 meine pKV ruhend gestellt bzw. in Verbindung damit noch private Zusatzversicherungen zur pKV abgeschlossen. Von Juli 2008 bis Oktober 2012 war ich angestellt (unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze), von Oktober bis Ende Dezember 2012 habe ich ALG I bezogen.

Zum 1.1.2013 habe ich sodann eine Beschäftigung aufgenommen, die oberhalb der Jahrensarbeitsentgeltgrenze liegt. Ein freiwilliger Beitritt zu meiner gKV ist ausdrücklich nicht erfolgt, mein Arbeitgeber hat mich dort aber „einfach so“ als Pflichtmitglied angemeldet. Auch ich bin - offensichtlich unzutreffend - davon ausgegangen, dass ich das 12-Monats-Moratorium einhalten muss. Nachdem ich vor Kurzem durch einen Zufall erfahren habe, dass es das Moratorium bei Beschäftigungsaufnahmen nicht mehr gibt, habe ich mich an meine pKV gewandt mit der Bitte um Reaktivierung der Versicherung. Diese teilte mir aber mit, dass ich die Reaktivierungsfrist versäumt hätte, folglich also eine Gesundheitsprüfung vorzunehmen sei. So hätte ich mich in den ersten beiden Monaten des Jahres 2013 melden müssen - dies, obwohl weder ich noch mein Arbeitgeber wussten, dass ich nicht mehr pflichtig in der gKV bin; auch meine gKV hat mich nicht darauf hingewiesen.

Insgesamt kann der jetzige Zustand doch nicht richtig sein, zumal bei einer Arbeitnehmer, der die Grenze innerhalb eines Jahres überschreitet, die gKV doch zur Mitteilung über die Austrittmöglichkeit verpflichtet ist. Bei mir ist aber alles eine Verkettung unglücklicher Zufälle. Sehen Sie noch eine Möglichkeit, die ruhende pKV doch noch ohne Gesundheitsprüfung zu reaktivieren?

Vielen Dank im Voraus
HJ

Sehr geehrte® Fragensteller(in),

gerne versuche ich Ihnen weiter zu helfen.
Grundsätzlich ist die Reaktivierungsmöglichkeit in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Regelung, dass die Reaktivierung innerhalb von zwei Monaten ab Wegfall der Versicherungspflicht in der GKV auszuüben, ist eine durchaus übliche Formulierung.

In Ihrem speziellen Fall könnte man argumentieren, dass die Versicherungspflicht in der GKV bisher noch nicht endete, weil Sie von Ihrer Kasse (wegen der fehlendem Meldung Ihres Arbeitgebers) bisher nicht diesbezüglich informiert wurden. Sie können also m. E. innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der GKV rückwirkend zum 01.01.13 den Austritt aus der GKV und die Reaktivierung der PKV beantragen. Aus dem Schreiben der GKV ist das Datum des Schreibens und der Termin des Endes der Versicherungspflicht ersichtlich. Damit könnte es funktionieren. Sie sollten den Vermittler des Vertrags einschalten und um Unterstützung bitten. Allerdings dürfen auf keinen Fall Leistungen in der GKV abgerechnet worden sein.

Das wird kein „Selbstläufer“, jedoch könnte es funktionieren.

Viel Erfolg.