Hallo zusammen.
Herr A. erlitt Ende September 2013 einen Schlaganfall und hat seither die Pflegestufe 1 und bezieht somit Pflegegeld 1.
Am 4. Januar 2014 folgt der 2. Schlaganfall, der sehr schwere Folgen hat. Bettlägerig und absolut bewegungsunfähig. Vollständige Lähmung. Keine Sprache. Künstliche Ernährung. Beatmung nur durch Luftröhrenschnitt. Seit mehreren Wochen Intensivstation und folgend noch andauernd stationär in Reha ohne nennenswerte Besserung. Zu 100% pflegebedürftig in der Klinik.
Obwohl die Pflegestufe 3 seit dem 4. Januar sofort beantragt worden ist, weigert sich der MDK einen Begutachtungstermin zeitnah zu nennen. Welche Taktik verfolgt der MDK bzw. welche Fristen muss der Gutachter nach Antragstellung einhalten.Soll evtl. der anhaltend sehr schlechte Gesundheitszustand nicht mit in die Bewertung einfließen? Steht Herrn A. nicht die Pflegestufe 3 jetzt zu, auch wenn sich der Zustand vieleicht später in einem Jahr verändert.
Sollte man beim MDK Druck machen, was die Begutachtung betrifft?