Fristensetzung

Hallo. Wenn jemand einem eine Frist setzt von 2 Wochen um diverse Unterlagen einzureichen, u. A. Von Behörden… bevor man Mahnung oder so erhält, in dieser Frist aber Feiertage fallen und die Coronazeit, wobei die Behörde unterbesetzt ist, kann man gegen diese Frist dann angehen.?

Hallo,

da müßte der Sachverhalt schon genauer dargestellt werden.

Z. B.

  • um was für ein Rechtsverhältnis geht es eigentlich ?

  • wer hat wem eine Frist gesetzt ?

  • wie ist die Frist exakt formuliert ?

Alberca

Hallo,
so richtig verstanden habe ich die Frage nicht.
Entweder man bekommt eine Frist von zwei Wochen gesetzt von einer Behörde, z.B. Finanzamt oder Krankenkasse oder Stadtverwaltung, dann gilt die gesetzte Frist (wenn sie auch Gesetzeskonform ist) als geltend. Wenn die Frist auf einen Feiertag fällt, dann verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag.
Dass eine Behörde unterbesetzt ist, spielt dabei keine Rolle für denjenigen, der die Frist gesetzt bekam und auch Corona spielt da erst mal keine Rolle, es sei denn, der Betroffene kann nachweislich wegen der Folgen von Corona oder anderer Erkrankungen die Frist nicht einhalten, meine ich.
Gruss
Czauderna

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§ 193 BGB - Einzelnorm

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Die Frist verlängert sich nicht wenn mitten drin ein oder auch mehrere Feiertage liegen. Es gilt für den letzten Tag der Frist. Wäre das ein gesetzlicher Feiertag oder normaler Samstag/Sonntag so verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Tag.

mfG
duck313