Fristgemäße Kündigung

Hallo!
Folgende Frage: Mein Freund hat laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen. Nun hat er einen neuen Job. Diesen soll er ab 18.08. antreten. Zu welchen Datum muss er nun die Kündigung einreichen? Ist es richtig wenn wir diese am 04.08. mit fristgemäßer Kündigung zum 18.08. schreiben? Oder kann er sie auch jetzt schon einreichen zum 18.08.?

Grüße
Katrin

hallo.

Oder kann er sie auch jetzt schon einreichen zum 18.08.?

er hätte sie auch im januar schon einreichen können.

gruß

michael

Hi,

Ja, er kann bereits jetzt, muss aber spätestens am 1. August zum 15. August kündigen, damit er am 18. August dann anfangen kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie kann kurz und knapp sein: hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 15. August 2014. Datum bei der Kündigung und Unterschrift nicht vergessen.
viele Grüße, Peter

Ja, er kann bereits jetzt, muss aber spätestens am 1. August
zum 15. August kündigen, damit er am 18. August dann anfangen
kann.

Rechtsgrundlage hierfür?

Bei 14 Tagen Kündigungsfrist handelt es sich wohl um eine verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit. Somit kann nach § 622 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Offensichtlich kennst Du die individuell vertraglich vereinbarten Fristen diese Vertrages oder Deine Kristallkugel sagt sonst irgendwelche Dinge, von denen wir nichts wissen?

Also tatsächlich ist er nicht mehr in der Probezeit. Er hatte damals als er dort angefangen hat einen befristeten Arbeitsvertrag, laut diesem hat er „14 Kalendertage Kündigungsfrist, ohne Ende“ so stehts drin. Nach einem Jahr hat er dann den unbefristeten bekommen und da stand unter der Klausel Kündigung, dass diese weiterhin „14 Kalendertage ohne Ende beträgt“. Uns gehts an der Stelle nur drum, dass wenn er jetzt zum 15. kündigt, ja theoretisch 3 Tage in der Schwebe sind. Muss er sich da nicht arbeitslos melden? Ich meine falls die Rentenkasse mal fragt, was an den drei Tagen war?! Deswegen war mein Gedanke, dass wir die Kündigung zum 18.8. schreiben, sodass es ein fließender Übergang ist, oder ist der 17.08. dann korrekter?

Deswegen war mein Gedanke, dass wir die Kündigung zum 18.8. schreiben, sodass es ein fließender Übergang ist, oder ist der 17.08. dann korrekter?

Wenn im Vertrag wirklich nur steht „14 Kalendertage Kündigungsfrist“, dann kündigt ihr heute fristgemäß zum 17.08.
Vergesst nicht, den Resturlaub zu nehmen.

Ja das steht wirklich so da drin. Mich hat das auch sehr verwundert, aber wir habens schwarz auf weiß und können uns entsprechend darauf berufen.
Ich danke euch für eure Antworten!

Hallo Kati,

Deine eigentliche Frage ist ja schon beantwortet, aber ich hätte noch ein paar Ergänzungen

  1. frühzeitig kündigen ist sehr anständig dem Arbeitgeber gegenüber :smile: Will sagen: der soll die Kündigung so bald wie möglich einreichen.
  2. Es empfiehlt sich, die Kündigung zweimal auszudrucken und auf dem zweiten Ausdruck ein „Kündigung erhalten, Datum, Unterschrift Cheffe“ quittieren zu lassen (es fühlt sich doof an, wenn man zwei Tage nach der persönlichen (!) Übergabe der Kündigung beim Cheffe steht und fragen will wegen Formalitäten und Resturlaub und der einen angrinst und sagt „Kündigung? Was für ne Kündigung denn?“
  3. Seid Ihr Euch sicher, dass der neue Job unbedingt am 18.8 beginnen muss? Denn es wird auf ewig ein „krummes“ Enddatum auf dem Zeugnis und dem Lebenslauf stehen, das permanent die Alarmglocken „wurde der etwa fristlos gekündigt?“ schrillen lässt. Will sagen: wäre der 31. August für den Wechsel eine Option?

*wink*

Petzi