Hallo,
ich möchte am 01.02.2017 eine neue Arbeitstelle antreten. Die
Kündiungsfrist bei meinem aktuellen Arbeitgeber, beträgt 4 Wochen zum 15
des Monats oder 4 Wochen zum Monatsende, dies steht so im Vertrag. Ist
es richtig, dass die Kündigung bis zum 03.01.2017 eingehen muss, damit
diese wirksam wird?
Desweiteren habe ich bedenken bezüglich der langjährigen
Beschäftigung von Mitarbeitern. Ich bin bereits über 5 Jahre in der
Firma tätig, somit würde die Kündigunsfrist für meinen Arbeitgeber 2
Monate betragen, im Vertrag steht jedoch ein Zusatz, dass die Vorschrift
des Gesetzes über die Fristen für die Kündiung von Angestellen bei
langjähriger Beschäftigung davon unberührt bleiben.
Heist das, dass meine Frist auch 2 Monate beträgt und ich deshalb
nicht fristgerecht zum 31.01.2017 Kündigen kann oder gilt das dennoch
nur für den Arbeitgeber?
Vielen Dank im Voraus,
Matze