Fristlos kündigen

Hallo, zurzeit arbeite ich in Vollzeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, möchte nun wo anders arbeiten und möchte fragen wie lange meine Kündigungsfrist ist (ohne Arbeitsvertrag) und wie ich fristlos kündigen kann

Schaue mal im BGB nach.
Kein Arbeitsvertrag gibt es nicht!
Wenn keiner gemacht wurde, gilt das was im BGB dazu steht.
Entweder 14 Tage oder 4 Wochen. lese mal dort nach
Viel Erfolg,
Werner

Hallo!

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten (§ 622 BGB).

Vorfälle, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind nicht zu erkennen, so wird eine fristlose Kündigung nicht möglich sein. Man kann aber über alles reden. Rede mit dem Chef/der Chefin.

Für Anstellungsverträge gibt es kein Formerfordernis, aber eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Auch ein mündlich geschlossener Anstellungsvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden.

Gruß
Wolfgang

Ist meines wissens immer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Steht schon lange da, komplett mit Quelle und ohne „vielleicht“. Warum schreibst Du das noch einmal?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

das hier

ist völliger Unsinn. Die einzige Konsequenz für den AG ist lediglich ein Beweisproblem vor dem Arbeitsgericht, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt.

&TSchüß
Wolfgang