Fristlose Kündigung der Wohnug nach Angriff und zahlreichen Polizeieinsätzen

Hallo,

ich habe ein Problem mit einem Mieter. Dieser hat mich vor
kurzer Zeit körperlich angegriffen, hatte sich gleich eine Zeugin besorgt und
selbst die Polizei gerufen. Ausgang kann man sich vorstellen. Wie dem auch sei.
Dieser Mensch ist in dem Mehrfamilienhaus nicht mehr erwünscht. Alle 2 Wochen
ist seinetwegen die Polizei vor Ort, andere Mieter fühlen sich bedroht und er
macht regelmäßig mit lauter Musik auf sich aufmerksam. Dazu neigt er zu einem
Messiverhalten und scheint auch diverse Substanzen zu konsumieren. Sein Besucht
stammt regelmäßig aus dem Ausland und es werden verdächtig viele Gegenstände „getauscht“.
Außerdem hat er mit wilden Verkabelungen bereits mehrere Stromkreisläufe
überlastet. Nun zu meiner Frage. Auf meine fristlose Kündigung hat er nicht
reagiert. Da bei ihm nichts zu holen sein wird, würde ich mir gerne die
Anwaltskosten sparen. Ich habe auch bereits eine Räumungsklage selbst vorformuliert.
Mag sich die vielleicht mal jemand mit ein bisschen Erfahrung auf diesem Gebiet
ansehen? Ich habe gerade heute erst wieder eine Meldung über Verfehlungen von
ihm von anderen Mietern bekommen. Der läuft völlig aus der Spur und da muss
jetzt schnell was passieren. Ich würde das Schreiben nur gerne vertraulich behandeln
und es hier nicht öffentlich posten. Ich würde also eine Boardmail (falls das
möglich ist) oder eine E-Mail schicken falls mir jemand helfen kann und möchte.
Ist wirklich dringend. Da tickt eine Zeitbombe!

Meine Erfahrung sagt mir, ohne eine Anwalt / Richter und Gerichtsvollzieher wird das Nix

Kann man denn einen Gerichtsvollzieher so schon losschicken? Ich bin davon ausgegangen, dass man da auf jeden Fall erst zum Amtsgericht muss wegen einer Räumungsklage. Geht ja nicht um Mietschulden, sondern um Verfehlungen und bereits erfolgte fristlose Kündigung. (mit 2 Wochen Frist zum Auszug)

Ich habe gerade das, was du schilderst, als Bewohnerin eines Mehrparteienhauses durch: Kiffender, dealender Wohnungsmieter mit Messieverhalten.

Die Vermieterin, mit der alle anderen Parteien in engen Kontakt standen, hatte gem Anwalt zunächst keinerlei Handhabe für eine fristlose Kündigung. Erst nach Wohnungsöffnung und -durchsuchung der Kripo mit folgender Eröffnung eines Verfahrens wegen Verstößen gegen das BtmG lieferten letzendlich die benötigte Handhabe.

Mein Tip: Anwalt einschalten, die örtliche Polizei verständigen, das man einen gewissen Verdacht hat, die Mitmieter darum bitten, dass sie bei „gewissen Gerüchen“ im Haus die Streife anrufen und tatsächlich auch vermutete Straftaten in Form von Handel mit Btm festhalten & der Polizei melden (Straftaten darf man wohl fotografisch & filmisch dokumentieren). So die Aussage des in meinem Fall zuständigen KHK.

Und woher weißt du, dass die auch nur annähernd gültig ist?

SPRICH MIT EINEM ANWALT! ALLES ANDERE KOSTET NUR ZEIT UND GELD!

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Hierzu ein kürzliches Urteil:

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Hallo,
wenn man sich den Anwalt sparen will kann man beim Amtsgericht eine Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit der Person beantragen - es hört sich nämlich so an, als ob die Person durchaus zwangsweise unter Betreuung gestellt werden könnte. Dann würde der Betreuer über den Aufenthaltsort der Person entscheiden und das wäre in diesem Fall wahrscheinlich eine Suchtklinik bzw. Psychiatrie.

Gruß
Desperado

Allerdings dauert die Anregung einer Betreuung auch ihre Zeit, und bei Leuten dieser Sorte mag ich nicht ausschließen, daß die das übelnehmen…

Solche Personen könnten jeden Versuch sie zum ausziehen zu bringen Übel nehmen. Wenn man im gleichen Haus wohnt würde ich zur (vorübergehenden) Anschaffung eines größeren Hundes raten.

Also ich denke damit wird man nicht so einfach aus der Sache rauskommen. Ich würde dann wohl selbst ein Schreiben ans Amtsgericht mit Räumungsklage aufsetzen wollen. Wenn es zum Prozess kommen sollte, muss halt dann im Zweifel ein Anwalt dazu. Wäre nur schön wenn jemand das Schreiben vorher mal lesen und korrigieren könnte. Sollte natürlich jemand mit Erfahrung auf dem Gebiet sein. Vielleicht kann ich das ja auch online gegen eine Bearbeitungsgebühr an einen Anwalt schicken?

Das ist gut. Oder - noch preiswerter - du wirfst den Brief in den Mülleimer. Das spart Porto!

Warum? Weil mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die von dir ausgesprochene fristlose Kündigung Fehler hatte, die zur Unwirksamkeit derselben führen.

Du willst da schnell, preiswert und ohne Anwalt raus?

JA, das geht, Sogar legal. Setze einen Aufhebungsvertrag auf, in welchem du die Zahlung von z.B. 2000€ auslobst, wenn der Mieter die Wohnung bis zum 31.03.19 verlassen hat.
Mitunter schlagen solche Gesellen da freudig erregt ein.
Manchmal auch nicht, weil sie wissen: Bei dir können sie noch einige Monate ohne Zahlungen weiter leben, bevor die Räumungsklage erfolgreich durch ist und der Räumungstermin ansteht - für einen neuen Mietvertrag woanders müssten sie sich aber waschen, Papiere fälschen - das ist ja auch ein gewisser Aufwand.

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Also solche Antworten helfen wirklich niemandem :frowning: Räumungsklage geht über das ansässige Amtsgericht und da kann man selbst ohne Anwalt auftreten und das habe ich auch bereits mit mehr oder weniger Erfolg gemacht. Also mal mehr, mal weniger. :wink:

Kann man natürlich machen, allerdings ist das dann eher ein Fall für „weniger“

Sie helfen jedenfalls niemandem, der sich nicht helfen lassen will.

Warum hast du überhaupt gefragt, wenn du die einzige für dich akzeptable Antwort schon kennst? Dann mach doch halt, was du willst und lass uns hier in Ruhe.

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Es wird immer abstruser mit deinen tollen „Ratschlägen“. Hunde sind sowas ähnliches wie Schlagstöcke, hm? Man schafft sie bei Bedarf an und entsorgt sie, wenn der Bedarf nicht mehr besteht?

Und selbstverständlich lässt man alle entmündigen und einweisen, wenn sie einem drohen oder ihre Nase nicht passt? Das geht dann schneller als eine fristlose Kündigung eines Mietvertrags?

Wo sind wir denn hier? In Takatukaland?

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Also so wie ich das hier sehe, hat bisher niemand meinen Entwurf überhaupt lesen wollen. Schade, war hier mal anders. Man sollte sich auch immer überlegen ob man selbst eine kompetente Antwort verfassen kann. Ist die Frage mit „nein“ beantwortet, sollte man es sein lassen. So gut, ich sehe schon, hier ist keiner im Thema drin. Muss ich mich anderweitig kundig machen.

Ach.
Dann weißt du ja auch, wie lange so ein Prozess dauert, was er kostet und wer es (oft) am Ende komplett bezahlt hat, wenn der Mieter Pleite ist.
Es ist eine ganz simple Rechnung.
Und man könnte sogar sich darauf einigen, dass das Geld nur bezahlt wird, wenn die Wohnung nicht mit Fäkalien und Abfällen verziert wurde.

Natürlich kotzt es einen an, so jemanden noch Geld in den Rachen zu werfen! Aber wenn das am Ende die preiswertere Lösung ist, dann überlegt man es sich halt.

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Warum auch, denn das hilft ja nicht. Denn das Recht ist sehr komplex, dass auch lang erfahrene Juristen hier und da daneben liegen.

daher weiss jeder . . .

das es sich nicht lohnt dieses Schriftstück

Daher nimm dir ein Anwalt bevor die restliche Mieter die Miete mindern oder einige deswegen kündigen und es durch den Missstand schwer wird in der passenden sozialen Schicht weiterhin Mieter zu finden. ggf bekommst du von den anderen Vermietern Regressforderungen .

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Stimmt, die Kosten kenne ich. Am teuersten waren die Fälle in denen ich mit Anwalt verloren habe. Einmal habe ich ohne Anwalt verloren und ganze 230 € bezahlt. Keine gegnerischen Anwaltskosten, nichts. Ursprüngliche Forderung, in dem Fall gegen micht, waren über 1000 €. Das habe ich nicht als Niederlage aufgefasst. :wink: Einen Fall hatte ich wo ich Geld von jemandem haben wollte, eigentlich klarer Fall, nur gewonnen habe ich dank meiner Anwältin nicht. Ja, richtig, dank der Anwältin! Kosten: An die 10.000 €.

In diesem Fall wünsche ich dem Einserjuristen Scholwa viel Vergnügen bei seien gerichtlichen Aktivitäten und Freude mit seinem noch lange verweilenden Problemmieter…

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