Hi
Ich brauche dringend Rat für einen guten Freund. Er hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.9.2016. jetzt war er krank, standen zwei von seiner Firma vor der Türe, die fristlose Kündigung abgeben (hilfsweise bis zum 30.9) jetzt hat er natürlich gleich gehandelt, ist zum Arbeitsamt und natürlich zum Arbeitsgericht, um zu klagen, weil er die fristlose nicht hinnimmt. Da ein Betriebsrat vorhanden ist, las ich, dass die ihn hätten Anschreiben müssen? Stimmt das? Er hat weder Abmahnung noch sonst was bekommen… Diesen Monat wäre auch Urlaubsgeld mit Gehalt gekommen. Da er ja gleich zum Arbeitsgericht ist, um die fristlose nichtig zu machen in dem Sinne, wollte ich jetzt fragen, wer sowas schon mal hatte, wie hoch welche Chancen sind auf Gehalt und Urlaubsgeld, wie die weiteren Schritte wären und natürlich auch wie lange sowas Ca. Geht.
Ihm ist richtig Bammel, verständlich.
Wäre toll hilfreiche Antworten zu bekommen.
Grüßt euch
Hallo
Frage: Hat er seine Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich vor Arbeitsbeginn mitgeteilt, war er am gleichen Tag noch bei einem Arzt, der ihn krankgeschrieben hat, und hat er den gelben Schein dem Arbeitgeber schnell zukommen lassen?
Oder war er einfach nur krank?
Viele Grüße
Hallo,
Also wenn dein bekannter sich an alle fristen gehalten hat wie z.b. krankmeldung sofort zum Arzt und au unverzüglich zum Arbeitgeber.
Dann würde ich auch zum Arbeitsgericht uns auf nichtig Kündigung klagen eventuell sogar auf wiedereinstellung.,
Ich hoffe die Antwort hat etwas geholfen
Aha. Soso.
Naja -
MM
Ja wurde alles immer zeitlich Bescheid gegeben und eingereicht. Daher versteht er es ja nicht.
Hi!
Ganz klar: Nein!
kopf->tisch
Hi!
Was sagt der denn zu den Gründen für die außerordentliche Kündigung?
Er sollte zunächst gem. § 626, Abs. 2 BGB vom Arbeitgeber die Nennung des Grundes verlangen, damit er überhaupt mal weiß, worum es denn geht.
Ich - allerdings wesentlich häufiger von der anderen Seite …
Wenn die außerordentliche Kündigung abgeschmettert wird (und danach sieht es nach Deiner Beschreibung aus), dann sind die Chancen sehr hoch.
OK, da ich die genaue Regelung zum Urlaubsgeld nicht kenne - der Teil unter Vorbehalt.
Wie gesagt:
- Den schriftlichen Grund anfordern
- Das ArbG wird einen Gütetermin festlegen
- Beim Arbeitsamt war er ja schon - die werden allerdings vermutlich erstmal eine Sperre verhängen
- Ein Anwalt ist nicht drin? Es gibt Prozesskostenbeihilfe, die nur mit 10,-€ zu Buche schlägt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Er kommt nicht zufällig aus Bremen?
Ich will Dich nicht schocken, aber derzeit ist Urlaubszeit.
Eigentlich sollte ein Gütetermin aber binnen 4 Wochen durch sein.
Wenn sich dort nicht verglichen wird, dann kommt der Kammertermin - das zieht sich dann wohl noch einmal ein paar Wochen.
VG
Guido
Dann versuche ich mal weiter hat zu dieser Erkrankung eine Vorgeschichte d.h. Hat dein bekannter eventuell schon öfter krank gefeiert auch das wird von Arbeitgebern gerne ausgenutzt, wenn nein dann sollte die fristlose Kündigung angefochten werden.
Mit Zeitverträgen ist das heutzutage generell sone Sache, wird leider zu gern als Ausnutzung den Arbeitnehmer missbraucht.
Da du geschrieben hattest es wäre alles immer zeitnah abgegeben und sofort informiert worden verstehe ich den Arbeitgeber nicht im Normalfall kann er eine vorzeitige Kündigung anführen muss diese aber begründen, wie z.b. Aus betrieblichen Gründen damit hier nicht unbedingt eine Sperre vom Arbeitsamt droht.
Aber in deinem Fall verstehe ich nicht den Grund der fristlosen Kündigung.
Ich habe dies selber schon in etwa gehabt bin beim Anwalt gewesen und die Kündigung wurde wieder zurückgenommen ich muss dazu sagen ich hatte keinen befr. Arbeitsvertrag
Die Einbeziehung des Betriebsrates ist korrekt
Das hat was genau mit der Frage zu tun?
Also, wenn er öfters krank ist, braucht er sie nicht anzufechten?
Das musst du auch nicht
Du hast schon gelesen, dass es ein befristeter Vertrag ist und da ist eine Kündigung nicht ganz so einfach hinzukriegen.
Dem AG droht eine Sperre?
Mann, Mann, Mann. Guido ha doch die richtige Antwort schon gegeben. Was verleitet dich denn dazu, eine Menge heiße Luft zu fabrizieren?
Deine anderen Antworten waren auch falsch und jetzt musst du nochmal nachlegen?
Hier gehts nicht um Meinung, sondern Wissen. Hier gehts um Menschen und Schicksale, falls dir das nicht bewusst ist. Wenn sie eine Frage im Bereich Arbeitsrecht stellen, hoffen sie, dass da Leute antworten, die Ahnung haben und nicht leute, die ein bisschen plaudern wollen.
Data
Was will uns diese Meldung sagen?
Nein bitte nicht!
Hier geht es nicht um die Meinung zum Wetter, hier geht es um eine Rat suchende Person in einer arbeitsrechtlichen Frage.
Da dir dazu jegliches fundamentale Wissen vollkommen fehlt, lass es!
Schlimmstenfalls nimmt jemand, den von dir produzierten Sachmüll
ernst und hat erleidet einen Schaden - und das kann doch nicht in deinem
Interesse sein, oder?
Man kann Kündigungen nicht anfechten.
Anfechten kann man Verträge, also Willenserklärungen, die von mindstens zwei Seiten abgegeben werden.
Eine Kündigung ist eine EINseitige Willenserklärung.
Die Person hier war bereits beim Arbeitsgericht und hat vemutlich mit Hilfe der Rechtsantragsstelle eine „Feststellungsklage, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde“ (im Volksmund „Kündigungsschutzklage“) eingereicht.
Was soll dein Gebrabbel also?
Das ist solch ein Bullshit!
Abgesehen vom § 15, Abs. 3 TzBfG
braucht es schon tatsächlich existierende betriebliche Gründe, wenn man sich auf diese bezieht.
Du hast nicht nur vom Arbeitsrecht keine Ahnung, SV-Recht ist dir ebenso fremd, oder?
Ich fange mal damit an, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III verdammt nochmal wahrheitsgemäß auszufüllen hat (§ 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III), da er sonst nicht nur das Bußgeld zu zahlen hat, sondern zusätzlich auch noch zum Schadensersatz verpflichtet ist (§ 321 SGB III).
Dass man aus einer vorsätzlich falschen Arbeitsbescheinigung evtl. sogar einen Betrug stricken könnte, kommt noch dazu.
Ja, was denn nun?
Meine Güte, lass es bitte einfach!