Fristlose Kündigung und Ausschluss der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses

Hallo,

es geht um eine fritstlose Kündigung einer Wohnung.
Begründung Zahlungsverzug von 1530 € --> (833€ wäre für einen Monat die Miete), also Zahlungsverzug unter zwei Mieten. Weitere Gründe: Keine Reaktion auf Mahnung und unpünktliche Zahlung in mindestens 5 Monaten. Es steht zweimal fristlos gekünigt drin.

Zudem steht drin, dass eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erfolgt.

Meine Frage wäre, was bedeutet das zwischen den Zeilen? Ich lese im Internet, dass die fristlose Kündigung mit der Zahlung der rückständigen Miete aufgelöst werden kann. ich hab auch gelesen, sowas geht nur einmal in 2 Jahren. Stimmt das? Aber wozu dann Ausschluss stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses? um Druck zu machen oder wird das Mietverhältnis in jedem Fall gekündigt? Kann mann als Mieter noch irgendetwas dagegen tun? Hat man Chancen in der Wohnung zu bleiben, wenn man den Rückstand sofort bezahlt und verspricht ab jetzt geläutert zu sein und immer pünktlich zu zahlen?

Kann man wenigstens die Räumungsfrist von 4 Werktagen verlängern???

MfG und Danke für die Antworten!

Hallo,

  1. gehe zu einer Beratungsstelle. Sofort am Montag! Schuldernberatungen gibt es in jeder Stadt.
  2. Eine Räumungsfrist von 4 Werktagen erscheint mir als zu knapp. Man liest, dass 1-2 Wochen angemessen sind.

Da es bei der Kündigung etliche Fallen gibt, ist eine genaue Betrachtung des Einzelfalls nötig.
Es reicht nicht, dass sich ein gewisser Betrag an Mietschulden angesammelt hat. Es kommt auch darauf an, über welchen Zeitraum das geschehen ist.

Die „stillschweigende xxx“ bedeutet:
Wer fristlos gekündigt wurde, dessen Mietvertrag ist beendet.
Wenn er dann ohne Mietvertrag weiter die Wohnung nutzt und der Vermieter das weiß, dann wird automatisch nach §545 BGB der Mietvertrag wieder unbefristet gültig, falls der Vermieter dem nicht widerspricht.
Würdest du in der Wohnung bleiben, müsste der Vermieter selber aktiv werden und dem Mieter innerhalb von zwei Wochen mitteilen, dass er der Fortsetzung des Vertrages widerspricht. Die Klausel in der Kündigung nimmt diesen Widersprcuh vorweg.

So, und jetzt google schnell, wo die nächste Beratungsstelle ist.

Wir sind im Mieterverein drin und dort werden wir monatg gleich mal hin.

Wir haben jetzt sofort gezahlt und hoffen, dass die Kündigung abgewendet werden kann? Ich hab nur schon öfter gelesen, dass, wenn Vermieter die stillschweigende xxx ausschließt, er auf jeden fall kündigen will ob man zahlt oder nicht!

Meine Frage wäre lässt sich das nicht abwenden?!

Den Paragraphen dazu habe ich schon gelesen, aber verstehe ihn nicht hundertprozentig. Ich dachte, der vermieter widerspricht dem, weil er möchte, dass wir zahlen und nochmal darüber sprechen wie es weitergeht, also nicht einfach nur zahlen und weiter wohnen.

Ich hab gelesen, dass wenn man die Zahlung der Miete vollständig leistet bevor man den Brief zur Kenntnis hat, wäre die Kündigung wirkunglos - stimmt das? Gilt das für das Absenden der Überweisung oder erst dann wenn das Geld beim Vermieter ist?

Darf man bestimmt nicht, aber kann man nicht sagen, man hat Geld abgeschickt und habe erst dann in den Briefkasten geschaut? Hilflos…

Hallo,

wenn die Kündigung in eurem Fall auf Grund gesetzlicher Regelungen „geheilt“ werden kann, dann kann der Vermieter der Fortsetzung des Vertrages NICHT widersprechen.

Die genutzte Formulierung sagt nur aus:
Wenn die Kündigung wirksam ist, ihr aber in der Wohnung drin bleibt, dann werde ich dem Fortbestand des Vertrages nicht erst widersprechen, wenn ich erfahre, dass ihr einfach nicht ausgezogen seid, sondern ich widerspreche einem Fortbestand des Vertrages schon jetzt.

Also nochmal: Der Satz soll nur das Fortbestehen des Vertrages verhindern, wenn die Kündigung wirksam ist. Wenn die Kündigung nicht wirksam ist, dann greift dieser Satz nicht.

1 Like

Hömma,

jetzt mach dir keine Sorgen udn geh Schlafen.

Du hast noch Optionen. Du wirst nicht in vier Tagen ausziehen müssen.

Der Mieterverein wird prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmaßig war. (Ist sie nämlich oft NICHT! Da reichen schon einfache Fehler. )
Und dann BITTE: Wenn ihr mehrfach die Miete nicht zahlen konntet, dann kümmert euch um eure Finanzen. Da wäre eine Schuldnerberatung (etwa durch die Caritas) der richtige Ansprechpartner.

3 Like

ok… bin beruhigt.

Schuldnerberatung brauchen wir nicht. Beide arbeitend im mittelständischen Bereich. Ja wirklich! Aber doofer weise nie gelernt mit Geld um zu gehen und das hat sich so fortgeschleppt - wir jonglieren so herum und verschieben Zahlungen weil wir irgendwas, aus unserer sicht, wichtigeres bezahlen wollen.

Ich sehe ein, dass das total bescheuert ist. Ich arbeite da wirklich schwer an mir und hoffe dieses mal nochmal davon zukommen!!!

Danke für die Antworten!!

Die Kündigung wird wirksam wenn wir bis 22. März nicht gezahlt haben? Das wäre das festgelegte datum für den Auszug…

Es steht so drin:
„Gleichzeitig fordern wir Sie auf, die Mietrückstände unverzüglich zu begleichen sowie die Mietsache geräumt und in vertragsgemäßen Zustand bis spätestens 22. März 2018 herauszugeben“

dann kommt:
„Rein der Ordnung halber weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass eine stillschweigende Fortsetzung…“ über besagtes datm nicht erfolgt.

Dass klingt schon sehr danach, dass sie den Auszug wollen ob nun bezahlt wurde oder nicht… So ein Mist?!

Ein letztes Mal:

Sch*ßsegal, ob die was wollen oder nicht.

Wenn - und ob das so ist, werden wir hier nicht klären - die Kündigung geheilt wurde, dann besteht der Vertrag fort. Punkt. Aus.

1 Like

Jetzt geh ich schlafen - danke für die Antwort

„jonglieren und verschieben Zahlungen“

Das hört sich nicht nach geregelten Finanzen an.
Wenn man meint, die fälligen Zahlungen nach Wichtigkeit sortieren zu können, dann heißt das doch:
Man kann nicht alle Zahlungen leisten.

Und dann habt ihr eine Schuldnerberatung definitv nötig.

Ich sortiere meine Zahlungen nicht nach Wichtigkeit, sondern nach Fälligkeit.
Bekomme ich eine Rechnung mit der Frist „31.03.18“, dann überweise ich das am 24.03.18

Was ich nach Wichtigkeit sortiere, sind Anschaffungen.
Natürlich kann ich mir nicht alles kaufen, was ich vielleicht mal gerne hätte.
Und vieles kann ich mir leisten und hätte es eigentlich auch gerne, aber ich kaufe es nicht, weil mir etwas anderes wichtiger ist.

5 Like

Danke für die Antwort.

So einfach geht das auch nicht die Leute vor die Tür zu setzen. Da braucht es eine Räumungsklage, einen entsprechenden Titel und einen Gerichtsvollzieher. und das dauert standardmäßig mindestens ein Jahr…

1 Like

War erfolgreich - laut dem Mieterschutzbund versteht sich das Anwaltsschreiben als Drohschreiben, damit wir zahlen. Mit der Zahlung lebt der Vertrag weiter auf. Das Datum für den Auszug war so irrwitzig knapp gewählt, dass der Mieterschutzbund meinte, es war als Schuss vor den Bug zu verstehen! Ab jetzt pünktlichst Miete zahlen…

Alles nochmal gut gegangen!

Das sehe ich anders, denn…

Und Miete zahlen ist aus eurer Sicht nicht so wichtig? Dann dürft Ihr euch auch nicht wundern wenn eine Kündigung ins Haus flattert. Im Übrigen muss man nicht zwangsläufig mit zwei kompletten Mieten im Rückstand sein. Mehrfaches unpünktliches zahlen reicht auch schon für eine fristlose Kündigung!

Kopfschüttelnden Gruß
Andreas