Fristüberschreitung Klausuren

Hallo zusammen,
hätte da ein Paar Fragen zu folgendem:
„Die Fristüberschreitung für die Bachelorzwischen- und die Bachelorprüfung dürfen
insgesamt nicht mehr als drei Semester betragen.
Werden diese Fristen überschritten, so erlöschen der Prüfungsanspruch und die
Zulassung für den Studiengang, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom
Studierenden nicht zu vertreten“

  1. Was genau heißt vom Studierenden nicht zu vertreten? Handelt es sich hier um einen Krankheitsfall oder so etwas ähnlichem?
  2. Wie sind diese drei semester anzusetzen? wenn ich eine prüfung im Dritten Semester hätte schreiben müssen, bis wann hab ich dann Zeit? Zählt das Praxissemester auch mit dazu?

Vielen Dank schonmal im vorraus