Frostschäden nach Pflasterarbeiten?

Ich habe im Herbst vergangenen Jahres 80 qm Fläche vor unserem Haus für Parkplätze von einer Firma pflastern lassen. Zuvor war diese Fläche Asphaltiert. Es wurde von der Fa. teils alter Aushub entfernt und neuer eingebracht, aber auch Unterbau wieder verwendet. Jetzt, im Januar nach der Schneeschmelze mußte ich feststellen, das sich die gesamte Fläche verformt hat bzw. extreme Verwerfungen aufweist. (großflächige Hügel, tiefere Fahrspuren, Senken usw.) Nun meine Fragen:
Wie kann das sein??? Wo liegen die Ursachen? Dürfen 2 Monate Winter zu solchen Ergebnissen führen? Sollte der Unterbau nicht frostsicher sein?

Die von Ihnen beschrieben Auswirkungen sind typisch für eine fehlende Drainage. Somit fließt das Wasser zwar oberflächlich ab, aber innerhalb des Unterbaus gibt es nicht genügend Abfluss- oder Versickermöglichkeiten. Das Wasser sammelt sich, gefriert, dehnt sich dabei aus und hebt die gepflasterte Fläche an. Bei Tauwetter schmilzt das Eis und zurück bleiben Lücken im Unterbau, die vorher mit Eis gefüllt waren. Diese Lücken werden durch den Druck von oben Langsam geschlossen. Es sackt Material nach und es kommt zu Löchern und Absenkungen in der gepflasterten Fläche. Ursächlich könnte gewesen sein das der neu erstellte Unterbau nicht tief genug angelegt wurde. Bei einer befahrenen Fläche sollten 30cm RCL plus Lava oder Split plus Pflaster nicht unterschritten werden. Je nach Bodenbeschaffenheit auch mehr.
Dauerhaft lösen lässt sich das Problem nur durch Aufnahme des Pflasters und neu Erstellung des Unterbaus. Alles andere wird nur kurzfristig Abhilfe schaffen.

Hallo,
ich möchte mich herzlich für die schnelle und ausführliche Antwort bedanken. Vielleicht können Sie mir hierzu noch eine Frage beantworten. Wenn ich als Kunde an eine Fachfirma einen entsrechenden Auftrag vergebe, muß diese das nicht wissen und die Arbeiten entsprechend ausführen. Wie schaut das dann mit der Haftung und Nacharbeit aus?

Im Voraus besten Dank

Peter Blechschmidt

muß ihnen leider mitteilen
das ihre vermutung richtig ist der unterbau war nicht frost sicher
er sollte mindestens bestehen aus 25 cm frostschutz kies und 20 cm kalkstein die pflaster bettung darf nicht mehr als 5 cm betragen und dieses ist alles lagen weise einzubringen und zu verdichten alter aushub ist grundsätzlich nicht mehr einzubringen
da hat jemand nur einen schnellen euro gemacht
trotdem einen schönen tag noch
peter gubbels

Hallo Peter,
meiner Meinung nach ist die Ursache dafür eine ungenügende Verdichtung des Unterbaus. Normalerweise wird dafür nur grober Schotter verwendet und mit einer Maschine gründlich „abgerüttelt“ - gründlich heißt nicht, dass nach einem Durchgang die Sache abgeschlossen ist. Auf diesen Unterbau wird dann Splitt (=besonders feiner Schotter) als Pflasterbett verteilt und darauf das Pflaster gelegt. Wenn alles komplett gepflastert ist und auch zugeschnittene Pflastersteine eingefügt sind, wird nochmals alles abgerüttelt (ggfl.wird die Maschine mit einem Kunststoff-Schutz versehen), um das Pflaster nicht zu beschädigen.
Ich habe meine Garageneinfahrt selbst gepflastert, nachdem der Kanal erneuert wurde. Das ist jetzt über 5 J.her und jetzt erscheinen 2 ganz leichte Fahrspuren vom Rückwärts-Einparken.
Ich würder mal bei der Firma anrufen!
Viel Erfolg!
Gruß Horti

Ein freundliches Moin Moin aus dem tiefsten Ostfriesland.
Ungesehen kann dieses Problem vielerlei Ursachen haben.
Aber fangen wir mit der ersten Vermutung an: Es war keine Fachfirma am Werk!
Eine Auffahrt und deren „Aufbau“ ordnet man einer Bauklasse (im Regelfall der Bauklasse 4-5)zu.
Dementsprechend wird auch ein bestimmter Aufbau gewählt.
Um alles besser zu verdeutlichen, zähle ich am besten die einzelnen Arbeitsgänge auf.

  1. gleichmäßige Auskofferung der gesamten Fläche mit Quergefälle vom Haus weg.
    Es wird bei der Tiefe der Auskofferung das spätere Gefälle der Auffahrt berücksichtigt, damit die einzelnen Frostschutz- und Tragschichten an jeder Stelle der Auffahrt gleich dick / stark sind und nicht ein unterschiedliches Tragverhalten / Setzungsverhalten aufweisen.

Der Untergrund sollte eine Tragfähigkeit von min. 45MN /m² betragen ( siehe Richtline für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RSTO 01 )
Wird diese Tragfähigkeit nicht erreicht, kann man ein sogenanntes Pflastervlies einbauen welches an den Seiten hochgelegt wird um die Tragfähigkeit zu erhöhen.

  1. Sollte der Untergrund wasserundurchlässig sein, so baut man eine Drainage als Planumsentwässerung mit ein. So wird versickerndes Oberflächenwasser gezielt abgeführt und kann später nicht zu Frostschäden führen.

  2. Einbau von frostsicheren Material z.B. Füllsand mit ausreichend Nullkornanteilen. Die Nullkornanteile füllen die Hohlräume zwischen den Stützkörnern und verhindern eine nachträgliche Verdichtung.
    Wichtig dabei ist, das der Füllsand lagenweise eingebaut wird und jedesmal so lange mit einem ausreichend schweren Verdichtungsgerät abgerüttelt wird bis keine Verdichtung mehr stattfindet.
    Diese Frostschutzschicht hat an jeder Stelle der Auffahrt die gleiche Stärke zu haben.

  3. Einbau eines Pflastervlieses zur Lastverteilung unter der darauffolgenden Tragschicht.

  4. Einbau von grobkörnigen Material. Am geeignetesten ist Mineralgemisch Körnung 0-32mm
    Wiederum ist lagenweiser Einbau dringend notwendig. Weiterhin ist darauf zu achten, dass das Mineralgemisch erdfeucht ist und nicht zu trocken eingebaut wird (wässern). Wasser wirkt zwischen den einzelnen Körnern wie ein Gleitmittel und der Verdichtungsgrad wird dadurch erhöht. Wieder ist darauf zu achten, dass dieses „Paket“ an jeder Stelle der Auffahrt gleich dick ist.
    Einbaustärke je nach Bauklasse 15-20cm.

  5. Als letzte Schicht wird „Brechsand“ Körnung 0-5mm in einer Stärke von 2-3cm aufgebracht, verdichtet und das Feinplanum erstellt.
    Auch dieses Material darf nicht staubtrocken eingebaut werden. Es erleichtert dem Straßenbauer zwar die Arbeit mit dem Richtscheid, aber Staub kann man nun mal nicht verdichten. Auf Ebenflächigkeit ist genauestens zu achten!

6 Ich persönlich verlege dann gerne noch Mal ein Pflastervlies um Schlupfwespen und Ameisen keine Chance zu geben in den Untergrund eindringen zu können.

Die Steine werden nun direkt auf das Vlies unter Verwendung eines großen Bauwinkels verlegt.
Man kann als Hilfe Schnüre spannen, damit später auch ein gerades Fugenbild das Auge erfreut.

  1. Nun sollte das Pflaster mindestens 2,5% Quergefälle und min. 1% Längsgefälle aufweisen.
    Damit dieses Mindestgefälle erreicht wird, müssen manchmal auch sogenannte Einläufe bzw. Rinnen im Vorfeld eingeplant werden. In unserer Region ist es verboten, das Oberflächenwasser auf die Straße zu leiten. Hier muss jeder Grundstückseigentümer das Wasser auf dem eigenen Grundstück der Entwässerungskanalisation oder einen Graben zuführen.

  2. Die Fläche wird mit Füllsand vollfugig eingeschlemmt und anschließend gegebenenfalls mit einer Vulkanmatte abgerüttelt.

  3. Die Fläche ist sofort befahrbar und braucht nicht abgesperrt werden.

Ich hoffe dass ich helfen konnte und erkläre abschließend, dass es keine Frostschäden geben muss, wenn ordentlich gearbeitet wurde.
Bei weiteren Fragen findet man meine Telefonnummer unter www.der-pflastermeister.de

PS. Vorsicht, Auffahrten unterliegen dem Meisterzwang
Ausnahmen und Auskunft erhält man bei der Handwerkskammer in der Nähe.

MfG
Dietmar Büscher

Sehr geehrter Herr Blechschmidt

wenn die Arbeiten Fachmänisch erledigt worden wären dürfte das auf gar keinen fall sein

Frostsicherer Unterbau geht ab 50cm - 1,00m gut verdichtet natürlich

Welches Material wurde für den Unterbau verwendet

was auch noch eine Ursache sein kann den Unterbau nicht ordentlich gemacht das heißt von der höhe her
soltte nicht mehr als 5 cm Splitt unter dem Pflaster sein

Um die genaue Ursache sagen zu können müßte man es anschauen

aber wie gesagt es darf nicht sein

wenn sie weitere Fragen haben einfach nochmal melden

Mit freundlichen Grüßen

Schneider Manfred

Schneider Transporte

Elektro -Baustoffhandel

Baumaschinenvermietung

Augsburgerstr.20

89365 Röfingen

Phone: +49(0)8222/414017

Mobil: +49(0)151/15279220 (24h) Logistik

Mobil: +49(0)171/4970150 (24h) Geschäftsführer

Fax: +49(0)8222/414036

[email protected]

Hallo nochmal Herr Blechschmidt,

ich bin leider kein Jurist und kann Ihnen deshalb keine konkrete Empfehlung geben. Jedoch kann ich aus Erfahrung sagen das es nur sehr wenige echte Fachfirmen gibt. Pflastern darf im Prinzip jeder, egal ob er Bäcker, Elektriker oder sogar ungelernt ist. Des weiteren weiß ich nicht wie genau Sie den Auftrag definiert haben. Steht z.B. im Angebot , der Auftragsbestätigung oder der Rechnung das nach VOB abgerechnet wird? Oder eventuell nach BGB? Daraus ergeben sich für Sie unterschiedliche Optionen, die Ihnen ein Anwalt bestimmt genauer erläutern kann. Steht allerdings nichts dergleichen in der Rechnung sieht es meiner Meinung nach schlecht für Sie aus.
Da ich Grundsätzlich erst mal an das Gute in den Menschen glaube, würde ich das Gespräch mit der Firma suchen. Wenn der Fachmann der Firma das Angebot annimmt sollten Sie vielleicht nicht direkt Druck aufbauen sondern auf sein Verständnis hin arbeiten. Fragen sie Ihn doch einfach ob er mit seiner Arbeit zufrieden ist. Geben Sie Ihm eine Chance zum Nachbessern. Sollte absolut keine Einsicht zu erkennen sein, oder gar das Gesprächsangebot abgelehnt werden müssen Sie selbst entscheiden ob Sie Geld für einen Anwalt ausgeben möchten oder ob Sie lieber gleich eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen.

wieviel cm schotter sollten den unter den pflaster sein? normal darf das natürlich nicht. Am besten in den vertrag gucken was zur gewährleistung steht. Normal beträgt diese 2 jahre mindestens. Ursachen können nur im schadhaften unterbau sein das nicht richtig verdichtet wurde.

Hallo,
allen die mir geantwortet haben nochmals ein herzliches Dankeschööön!!!

P.Blechschmidt

Hallo,

auf jeden Fall muss eine Fläche frostsicher ausgeführt werden. Das hört sich für mich ganz klar nach einer Reklamation an. Vermutlich wurde der Unterbau nicht frostsicher ausgeführt (evtl. zu wenig Schotter und/oder nicht genug verdichtet). Das sollte sich der ausführende Unternehmer auf jeden Fall anschauen und dazu Stellung nehmen.

Gruß

Andrew

War das ein Meisterbetrieb oder einer mit Gewerbeschein und Galabaufirma - beim letzteren rennen ja so einige rum und meinen Sie könnten pflastern, nur weil Sie mal eine Verlegeanleitung gelesen haben - und manchmal selbst das noch nicht…

Es ist meiner Meinung nach offensichtlich, das da keine Fachfirma am Werk war, bzw. keine die was auf Ihre Arbeit hält.
Das komplette Auskoffern der Anlage wäre bei dem vormals vorhandenen Aufbau wohl auf jeden Fall die bessere Variante gewesen - was bei dem Floickwerk nun rauskommt ist bitter.
Traurig, das Sie das nun ausbaden müssen, den auch wenn sie eventuell per Gericht recht bekommen würden, steht Ihnen ein langer Weg ins Haus udn dann kommt es immer noch darauf an wie das Ergebnis aussieht.

Es wäre toll, wenn Sie hier demnächst etwas über den weiteren Verlauf schreiben könnten.

Hoffentlich gibt es bald einen Pfuscher weniger…

Hallo Pflasterer,

danke für Ihr Schreiben. Ja, es war eine Galabaufirma, welche offiziel mit Pflasterarbeiten wirbt. Auf ein Schreiben zur schriftliche Stellungsnahme wurde trotz Fristsetzung nicht geantwortet. Habe jetzt nochmals eine Frist hierzu gesetzt und um konkrete Vorstellung der Mängelbeseitigung gebeten. Sonst muß ich leider juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Übrigens, für einen qm Preis von 54 EUR (einfache Betonsteine inbegriffen) sollte man doch eine ordentliche Arbeit bekommen? Oder???

Gruss an Alle

Servus!

Sorry - ob der Preis auskömmlich war oder nicht, bewerte ich ungern, ohne vorher die Fläche gesehen zu haben, bzw. vor allem Bilder der ursprünglichen Fläche.

Schade das der Unternehmer sich nicht gemeldet hat, wäre auch für Ihn weniger Streß. Das zeigt aber auch, das es sich um keine seriöse Firma handelt, denn egal wie das Verhältnis zwischen AN und AG auch ist, „Krisenmanagment“ ist das nicht.

Viel Erfolg und gute Nerven für die weiteren Schritte.

Gruß

Ungesehen kann dieses Problem vielerlei Ursachen haben.
Aber fangen wir mit der ersten Vermutung an: Es war keine Fachfirma am Werk!
Eine Auffahrt und deren „Aufbau“ ordnet man einer Bauklasse (im Regelfall der Bauklasse 4-5)zu.
Dementsprechend wird auch ein bestimmter Aufbau gewählt.
Um alles besser zu verdeutlichen, zähle ich am besten die einzelnen Arbeitsgänge auf.

  1. gleichmäßige Auskofferung der gesamten Fläche mit Quergefälle vom Haus weg.
    Es wird bei der Tiefe der Auskofferung das spätere Gefälle der Auffahrt berücksichtigt, damit die einzelnen Frostschutz- und Tragschichten an jeder Stelle der Auffahrt gleich dick / stark sind und nicht ein unterschiedliches Tragverhalten / Setzungsverhalten aufweisen.

Der Untergrund sollte eine Tragfähigkeit von min. 45MN /m² betragen ( siehe Richtline für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RSTO 01 )
Wird diese Tragfähigkeit nicht erreicht, kann man ein sogenanntes Pflastervlies einbauen welches an den Seiten hochgelegt wird um die Tragfähigkeit zu erhöhen.

  1. Sollte der Untergrund wasserundurchlässig sein, so baut man eine Drainage als Planumsentwässerung mit ein. So wird versickerndes Oberflächenwasser gezielt abgeführt und kann später nicht zu Frostschäden führen.

  2. Einbau von frostsicheren Material z.B. Füllsand mit ausreichend Nullkornanteilen. Die Nullkornanteile füllen die Hohlräume zwischen den Stützkörnern und verhindern eine nachträgliche Verdichtung.
    Wichtig dabei ist, das der Füllsand lagenweise eingebaut wird und jedesmal so lange mit einem ausreichend schweren Verdichtungsgerät abgerüttelt wird bis keine Verdichtung mehr stattfindet.
    Diese Frostschutzschicht hat an jeder Stelle der Auffahrt die gleiche Stärke zu haben.

  3. Einbau eines Pflastervlieses zur Lastverteilung unter der darauffolgenden Tragschicht.

  4. Einbau von grobkörnigen Material. Am geeignetesten ist Mineralgemisch Körnung 0-32mm
    Wiederum ist lagenweiser Einbau dringend notwendig. Weiterhin ist darauf zu achten, dass das Mineralgemisch erdfeucht ist und nicht zu trocken eingebaut wird (wässern). Wasser wirkt zwischen den einzelnen Körnern wie ein Gleitmittel und der Verdichtungsgrad wird dadurch erhöht. Wieder ist darauf zu achten, dass dieses „Paket“ an jeder Stelle der Auffahrt gleich dick ist.
    Einbaustärke je nach Bauklasse 15-20cm.

  5. Als letzte Schicht wird „Brechsand“ Körnung 0-5mm in einer Stärke von 2-3cm aufgebracht, verdichtet und das Feinplanum erstellt.
    Auch dieses Material darf nicht staubtrocken eingebaut werden. Es erleichtert dem Straßenbauer zwar die Arbeit mit dem Richtscheid, aber Staub kann man nun mal nicht verdichten. Auf Ebenflächigkeit ist genauestens zu achten!

6 Ich persönlich verlege dann gerne noch Mal ein Pflastervlies um Schlupfwespen und Ameisen keine Chance zu geben in den Untergrund eindringen zu können.

Die Steine werden nun direkt auf das Vlies unter Verwendung eines großen Bauwinkels verlegt.
Man kann als Hilfe Schnüre spannen, damit später auch ein gerades Fugenbild das Auge erfreut.

  1. Nun sollte das Pflaster mindestens 2,5% Quergefälle und min. 1% Längsgefälle aufweisen.
    Damit dieses Mindestgefälle erreicht wird, müssen manchmal auch sogenannte Einläufe bzw. Rinnen im Vorfeld eingeplant werden. In unserer Region ist es verboten, das Oberflächenwasser auf die Straße zu leiten. Hier muss jeder Grundstückseigentümer das Wasser auf dem eigenen Grundstück der Entwässerungskanalisation oder einen Graben zuführen.

  2. Die Fläche wird mit Füllsand vollfugig eingeschlemmt und anschließend gegebenenfalls mit einer Vulkanmatte abgerüttelt.

  3. Die Fläche ist sofort befahrbar und braucht nicht abgesperrt werden.

Ich hoffe dass ich helfen konnte und erkläre abschließend, dass es keine Frostschäden geben muss, wenn ordentlich gearbeitet wurde.
Bei weiteren Fragen findet man meine Telefonnummer unter www.der-pflastermeister.de

PS. Vorsicht, Auffahrten unterliegen dem Meisterzwang
Ausnahmen und Auskunft erhält man bei der Handwerkskammer in der Nähe.

Viel Glück
Dietmar Büscher

Werter Herr Büschner,

vielen Dank für Ihre Mühe und die ausführliche Darlegung.
Im Moment habe ich einen Anwalt eingeschaltet und werde gern berichten wie die Sache weiter verläuft.
Mit besten Grüßen

P.Blechschmidt