folgendes Problem:
Ein Unternehmen ist als KG „gestartet“, hat sich aber umfimiert zur GmbH.
Nun müssen die Belege von der KG aber noch gebucht werden. Das Buchungsprogramm kann aber nur von GmbH’s genutzt werden. Wie muss das Unternehmen die Belege von der KG buchen?
Da muss m.E. was schief gelaufen.
Am besten stellst du das noch mal bei dem steuerkram rein, und dann auch ein paar mehr Details.
Servus,
a) Wie genau hat die Umwandlung stattgefunden? Was genau ist von welchem Gesellschafter in die GmbH eingebracht worden? Warum sollte nach diesem Vorgang noch eine KG existieren?
b) Was ist denn das für eine eigenartige Software, die am Buchungssatz die Rechtsform des Unternehmens erkennt und dann eigenmächtig entscheidet, ob der Buchungssatz erfasst werden kann oder nicht?
Schöne Grüße
MM
Beide Gesellschafter haben ca. jeder 60000 € eingebracht. Bei der Unternehmensgründung hatten die beiden nicht so viel geld, und mussten die bank erst von sich überzeugen. nein, die kg existiert dadurch nicht mehr.
das problem ist, das noch z.b. tankbelege die entstanden sind, als die kg existierte und noch nicht gebucht worden sind, in dem buchungsprogramm. da man am 10. eines folge monats die umsatzsteuerzahllast ermitteln muss, müsste man die belege auch beachten.
nur die beiden wissen nicht wie sie die belege von der kg erfassen sollen.
Servus,
das ist ja weniger chaotisch gelaufen als ich befürchtet habe. Eine schöne, simple Bargründung. Gut gemacht.
Die KG existiert freilich noch weiter, sie hat mit der GmbH nichts weiter zu tun, außer dem Zufall, dass ihre Gesellschafter jetzt auch Gesellschafter einer GmbH sind.
Das bedeutet, dass alle Vorgänge, die wirtschaftlich der KG zuzurechnen sind, ganz schlicht auch in deren Bestand gebucht werden müssen.
Für die GmbH gibt es eine Eröffnungsbilanz, und von dieser ausgehend werden alle Vorgänge, die die GmbH betreffen, in deren Bestand gebucht.
Mit dem letzten Vorgang, der die KG betrifft, wird für diese eine Schlussbilanz erstellt und das wars dann mit der KG. Was genau mit den Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten der KG und mit deren Kapitalkonten passiert, hängt davon ab, wie sich die Gesellschafter zu diesem Thema geeinigt haben.
Wenn das technische Problem jetzt darin liegt, dass die Software nicht mandantenfähig ist, hat es vom ersten Federstrich bei der GmbH an bestanden und nicht erst jetzt, wo einzelne Vorgänge auftauchen, die der KG zuzurechnen sind: Wenn unter diesen Umständen die laufenden Geschäftsvorfälle bei der GmbH schlicht in den Buchungsbestand der KG hineingemengt worden sind, ist vermutlich die am ehesten sinnvolle Lösung, dass der ganze Schmadder ab WJ-Beginn bzw. ab Stichtag Eröffungsbilanz GmbH gelöscht bzw. storniert und neu gebucht wird: Dann muss nämlich für die GmbH eine neue Anwendung installiert werden.
Schöne Grüße
MM