Frühförderung abgelehnt - Widerspruch

Der Frühförderantrag meiner Tochter wurde von der Amtsärztin abgelehnt. Ich habe Widerspruch (zusammen mit der Frühförderstelle) dagegen eingelegt. Meine Frage: Wird der Widerspruch derselben Ärztin vorgelegt? Entscheidet diese allein oder muss sie jemanden zu Rate ziehen? Eine zweite Meinung einholen? Mich würde interessieren, wie das vorgeschriebene Prozedere ist. Herzlichen Dank!

Hallo momo,
sorry, aber das Prozedere kenn ich leider auch nicht u kann dir leider nicht weiterhelfen. Ich drücke dir aber trotzdem die Daumen, dass du mit dem Widerspruch durchkommst.
Liebe Grüße
BAnny

Zwar betreibe ich Frühförderung, siehe www.Denzlinger-Cleverle.de, aber das ist eine Privatinitiative. Ich habe daher keune Ahnung von den medizinischen Frühförder-Prozeduren.
Ich biete die Teilnahme per „Cyber-Cleverle“ rund um die Welt an.

Hallo Momo,
da kann ich leider nichts dazu sagen, denn ein Amtsarzt hat mit uns eigntlich nichts zu tun. Die Kinder bekommen eine Verordnung für Frühförderung von ihrem Hausarzt und dann werden sie bei uns entsprechend behandelt. Manche Eltern wechseln den Kinderarzt bzw. den Hausarzt wenn er partout keine Frühförderung verordnen will, aber welche Aufgabe ein Amtsarzt da haben soll ist mir schleierhaft. Vielleicht ist das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ich spreche hier für Bayern
Tut mir leid, dass ich da nicht helfen kann
Gruß
Christa

Hallo momo131313,

leider kann ich Ihnen dazu nicht viel sagen, da bei uns nicht der Arzt über Frühförderung entschied, sondern im Endeffekt das Sozialamt. Kann aber sein, dass sich da was verändert hat. Aus welchen Bundesland kommen Sie?
Da vor einigen Jahren die Förder- und Behandlungspläne eingeführt wurden, kann/wird Frühförderung als Komplexleistung gesehen/erbracht. D.h. wenn ein Kind noch weitere Therapien wie z.B. Logopädie benötigt, kann der Kinderarzt diese leichter verschreiben, da sein Budget nicht „angekratzt“ wird. Das ist mein letzter Stand. Vielleicht hilft das beim Formulieren des Widerspruchs?
Mit welcher Begründung hat die Ärztin den Antrag abgelehnt?
Tut mir leid, dass ich nicht mehr sagen kann. Aber viel Erfolg wünsch ich.
Daniela

In Bayern und auch in unserer Frühförderstelle wird die FF praktisch nie abgelehnt, wenn eine ärztliche Verordnung(Kinderarzt, meist mit Hinweis auf Defizite bei den " U 1-U8" Untersuchungen und einer positiven Stellungnahme der FF- Stelle vorliegt. Der Amtsarzt ist bei uns nur in seltesten Fällen mit eingebunden.

mfg

J.k.

Hallo,
das Prozedere ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich habe in Bayern in einer Fruehfoerderstelle gearbeitet bis Juli 2007. Ab diesem Zeitpunkt habe ich leider keine aktuelleren Kenntnisse mehr gesammelt.
Bei uns war es so: Heilpaedagogische und psychologische Foerderungen mussten teilweise vom Jugendamt, teilweise aber auch vom Bezirksamt oder Landratsamt bewilligt werden (von der Fruehfoerderstelle). Sogenannte medizinische Leistungen (Logopaedie, Ergo- und Physiotherapie) mussten vom Kinderarzt auf einem speziellen Rezept bewilligt werden (das mussten auch wir als Fruehfoerderstelle schicken). Dazu mussten wir aber eine Diagnostik und Anamnese durchgefuehrt haben (das konnten wir eigens abrechnen). Seit 2007 war es aber so, dass an einer Fruehfoerderstelle nur ein Kind behandelt werden durfte, dass sowohl medizinische Foerderung als auch Heilpaedagogik oder Psychologie brauchte. Braucht ein Kind, z.B. nur Logopaedie, muessen die Eltern zu einer Praxis gehen (auch da muss der Kinderarzt das Rezept bewilligen, das muss aber nach einigen Sitzungen neu angefordert werden, Fruehfoerderung wird laenger bewilligt).
Die Ablehnung eines Rezepts habe ich nicht oft erlebt. Vielleicht, wenn das moeglich ist, fragst Du die Aerztin nochmals nach der Begruendung, wenn sie die nicht sowieso schon angegeben hat. Wichtig ist manchmal auch, wie man versichert ist, aber hier ist es umgekehrt: die gesetzlichen Kassen zahlen eigentlich anstandslos, die privaten Kassen nur bei bestimmten Tarifen. Die Fruehfoerderstelle selbst muesste Dir ansonsten auch weiter helfen koennen, an wen Du Dich noch wenden kannst. Kleiner Tipp: meiner Erfahrung nach kennen sich in solch praktischen Dingen die Sekretaerinnen oft besser aus als die Chefs oder Therapeuten selbst. Die meisten Stellen haben eigentlich eine Verwaltungsangestellte.
Liebe Gruesse und viel Glueck,
Margarete

Liebe(r?) momo,
da kann ich dir gar nichts zu sagen, weil in meinem „Einzugsbereich“ die Frühförderer selbst „bestimmen“, ob ein Kind die Indikation zur Frühförderung hat oder nicht. Wie das in anderen Landkreisen / Bundesländern geregelt ist und wer die Widersprüche bekommt, weiss ich gar nicht. Generell zu Widersprüchen: Normalerweise gehen die Widersprüche „eine Etage höher“, egal, ob es um Rehanträge, Integrationsmasnahmen oder Steuerklärungen geht. Wichtig ist in deinem Fall sicher die Begründung des Widerspruches. Anspruch auf Frühförderung haben behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, und das das kannst du im Zweifelsfall ziehen wie Kaugummi. Also am besten ganz konkret und nah am Kind bleibend unter Einbeziehung drohender Behinderung (oder vorliegender) zu argumentieren ist sicher nicht falsch. Auf das Recht zur Teilhabe verweisen ist auch ein gutes Argument. Den Kinderarzt in Boot holen. Da anrufen und Feuer unterm … machen, weitere Schritte bei nochmaliger Ablehnung androhen (Presse, Fernsehen)nützt auch. Die müssen merken, dass du nicht klein beigibst.
Guten Erfolg zum Wohles deines Kindes!
allu