Hallo liebe Wissenden,
nehmen wir mal an, dass neben dem Haus in dem Person X wohnt ein Supermarkt ist. Dieser wird jeden Samstag zwischen 5:30 - 6:30 Uhr morgens beliefert und dies extrem laut, da die Waren in einen Hinterhof ins Lager gekarrt werden.
Dies alles ist dermaßen laut, dass Person X jeden Samstag um diese Zeit geweckt wird (obwohl bereits Lärmschutzfenster vorhanden sind)und auch für die „Belieferungstunde“ nicht mehr schlafen kann.
Person X geht es nicht um Mietminderung (daher der Artikel unter allgemeinen Rechtsfragen), sondern darum ob das Verhalten des Supermarktes so Rechtens ist und hingenommen werden muss.
Gibt es irgendwelche Bestimmungen ab wann „gewerblicher Lärm“ stattfinden darf?
An wen müsste sich X wenden (Filialleiter, Polizei?)?
Vielen herzlichen DAnk schon mal
Liebe Grüße
Catherine