Frühmorgendliche Ruhestörung

Hallo liebe Wissenden,

nehmen wir mal an, dass neben dem Haus in dem Person X wohnt ein Supermarkt ist. Dieser wird jeden Samstag zwischen 5:30 - 6:30 Uhr morgens beliefert und dies extrem laut, da die Waren in einen Hinterhof ins Lager gekarrt werden.
Dies alles ist dermaßen laut, dass Person X jeden Samstag um diese Zeit geweckt wird (obwohl bereits Lärmschutzfenster vorhanden sind)und auch für die „Belieferungstunde“ nicht mehr schlafen kann.
Person X geht es nicht um Mietminderung (daher der Artikel unter allgemeinen Rechtsfragen), sondern darum ob das Verhalten des Supermarktes so Rechtens ist und hingenommen werden muss.
Gibt es irgendwelche Bestimmungen ab wann „gewerblicher Lärm“ stattfinden darf?
An wen müsste sich X wenden (Filialleiter, Polizei?)?

Vielen herzlichen DAnk schon mal :smile:

Liebe Grüße
Catherine

Erst mal mosern

6:30 Uhr morgens beliefert und dies extrem laut, da die Waren
in einen Hinterhof ins Lager gekarrt werden.

Das geht auch leiser! Hat was mit dem Engagement des unterbezahlten Mitarbeiters zu tun. In der Innenstadt beim Ex-Aldi war das auch immer mal so => Anruf bei der Regionalverwaltung => Ein paar Wochen Ruhe bis ein anderer Mitarbeiter dir Fuhre hatte => neuer Anruf => wieder Ruhe

Person X geht es nicht um Mietminderung (daher der Artikel
unter allgemeinen Rechtsfragen), sondern darum ob das
Verhalten des Supermarktes so Rechtens ist und hingenommen
werden muss.

NEIN! Für Wohngebiete gelten Lärmschutzvorschriften. Punkt.

Gibt es irgendwelche Bestimmungen ab wann „gewerblicher Lärm“
stattfinden darf?

Im Gewerbegebiet darf „mehr“ Lärm stattfinden.

An wen müsste sich X wenden (Filialleiter, Polizei?)?

  • Filialleiter
  • Regionalverwaltung
  • Behörden

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

NEIN! Für Wohngebiete gelten Lärmschutzvorschriften. Punkt.

Stimmt.
In einem Wohngebiet darf aber kein Supermarkt sein, da dieser gewerblich ist. Es muss sich also um ein Mischgebiet handeln. Bei diesem gelten andere Lärmschutzvorschriften (darf lauter sein als reines Wohngebiet).

Und mit Mietminderung wird da kaum was gehen, da ich annehme, dass der Supermarkt nicht erst seit gestern dort ist. Wenn er gar vor dem Mieter da war geht absolut nullkommanix mit Mietminderung, da die Lärmbelästigung von vornherein bekannt war.

Grüße von
Tinchen

Richtig, aber …
… unmotiviert mit den Gitterboxen rumscheppernde unterbezahlte demotivierte Mitarbeiter und das Geblubber des ständig laufenden LKWs muss man sich dennoch nicht anhören.

  • zu laut
  • vermeidbar

Sonst gibt es ja noch die polnische Lösung.
Aber so weit wollen wir ja nicht gehen.
Oder war es die türkische („Ich weiss, wo du wohnst“)?

Gruß

Stefan

… unmotiviert mit den Gitterboxen rumscheppernde
unterbezahlte demotivierte Mitarbeiter und das Geblubber des
ständig laufenden LKWs muss man sich dennoch nicht anhören.

Belieferst du selbst den besagten Markt oder woher kennst du die Gedanken und Bezahlung eines dir völlig unbekannten Menschen?

Abgesehen davon, ist die Argumentation auch nicht schlüssig. Was hat denn die Motivation (hier: Arbeitsfreude) damit zu tun, daß man auf wildfremde Anwohner Rücksicht nimmt?
Und Kühlfahrzeuge laufen nicht etwa weiter, um den Dieselabsatz zu fördern…

Trotz allem hast du aber dahingehend recht - wenn bei der Belieferung Krach entsteht, muß eben später (je nach den örtlichen Lärmschutzzeiten) geliefert werden.

Gruß,
Alex

Vielen lieben Dank euch allen :smile:
Wisst ihr denn auch wie diese Lärmschutzbestimmungen sind oder wo ich die finde? Also von wann bis wann „Krach“ sein darf?
Und cool zu wissen, dass Person X in einem Mischgebiet wohnt :smile:
Klar, dass es dann auch mal lauter zugehen kann.
Finde ich auch nicht weiter schlimm. Aber 5:30 Uhr morgens JEDEN Samstag ist doch etwas hart. Das ist doch bestimmt nicht erlaubt, oder? :wink:

Danke euch jedenfalls noch mal und liebe Grüße
Catherine

Also in Berlin geht die Nachtruhe bis 6.00 Uhr. Da ist jeder Lärm verboten. Unzumutbarer Lärm ist „sogar“ bis 7.00 Uhr verboten.
Das kann aber je nach Bundesland sehr unterchiedlich sein. Entweder du googelst mal ein bißchen oder du schaust auf die Internetseite des Justizministeriums deines Landes, ob dort die Rechtsvorschriften veröffentlicht sind oder du richtest dich nach der alten Weisheit *Nach einem Gang ins Rathaus ist man schlauer* :smile:

Wenn du suchst: Suche nach Lärmschutzverordnung (LärmVO), Lärmschutzgesetz, Landeslärmschutzgesetz…

Gruß,
Alex

Hi Alex,

supe, danke dir! Ich such mal :smile:

LG
Catherine