Es gibt von der DRV zwei Renten!
Einmal die Teilerwerbsminderungsrente und dann noch die Volle Erwerbsminderungsrente!
Bei der Vollen Erwerbnsminderugsrente gilt
Frührentner, deren monatlicher Nebenverdienst nicht mehr als 400,-- € beträgt, brauchen keine Konsequenzen der Rentenkürzung befürchten. In diesem Fall darf der Grenzbetrag von 400,-- € zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten, also 800,-- €, überschritten werden.
Bei der Teilerwerbsminderungsrente gilt
1/3 Vollrente 958,13 € (alte Bundesländer) 849,98 € (neue Bundesländer)
1/2 Vollrente 728,18 € (alte Bundesländer) 645,99 € (neue Bundesländer)
2/3 Vollrente 498,23 € (alte Bundesländer) 441,99 € (neue Bundesländer)
Wer welche Erwerbsminderungsrente bekommt entscheidet sich über die entsprechenden Gutachten!
Wobei GdB etwas anderes ist wie eine Einschränkung der Erwerbsminderung!
Bei der GdB werden alle Einschränkungen berechnet! Bei einer Erwerbsminderung wird das aktuelle Ereignis z.B. Unfallfolgen oder Krankheitsfolgen!
Die Erwerbsminderung entscheidet dann auch welche Rente gezahlt wird!
Auf dem Rentenbescheid stehen dann die entsprechenden Daten …
z.B. Hinzuverdienstgrenzen udgl…
Es ist immer sicherer dies schriftlich mit der DRV zu klären!
Bei einem Bericht zum Thema hies es im Rundfunk das eine Großmutter etwas für ihre Enkel tun wollte und dabei über die Hinzuverdienstgrenze geraten ist und die gesamte Rente zurückzahlen musste!
Also lieber schriftlich mit der DRV abklären so das man etwas in den Händen hat…!