Frührentner als Geschäftsführer 450,-€

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe als selbstständiger Kleinunternehmer Rentenantrag (Altersrente, 14 Monate früher) gestellt und darf nur 450,-€ dazu verdienen. Möchte mein Gewerbe abmelden und zusammen mit meiner Frau eine UG/(GmbH) gründen, in der ich als Geschäftsführer mit 450,-€ angestellt und weiterhin tätig bin. Könnte es seitens der Rentenversicherung/KK Probleme geben, wenn ich mehr als 450,-€ für die UG/GmbH erwirtschafte und wie könnte ich eventuelle Probleme vermeiden ?

Vielen Dank Bernd

Hallo Bernd,

Es könnte dann Probleme geben, wenn Du öfter mehr verdienst. Ab dem Beginn der Regelaltersrente darfst Du unbegrenzt hinzuverdienen.

Unter dieser Adresse findest Du eine Broschüre, die genau erklärt, wie oft Du im Jahr mehr verdienen darfst und wieviel:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Ich rate übrigens dazu, schon im Vorfeld die Rentenversicherung zu informieren und das O,K schriftlich einzuholen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Diese Frage kann ich nicht beantw., sie gehört in die SOZIALversicherung, wofür es extra Fachleute gibt.

Hallo Bernd,
ich traue der Sache, so wie beschrieben, nicht.
wenn Sie diese GmbH zusammen mit der Frau gründen, haben Sie im Steuerbescheid weiterhin Einkünfte aus Gewerbe- solange Sie Mitunternehmer sind.
Ich würde hier nach der Gewerbeabmeldung eine Neuanmeldung nur auf den Namen der Ehefrau beginnen, wenn es weiterhin die Altersvollrente sein soll.

Oder aber ganz gezielt gleich nur eine Altersteilrente beantragen, es gibt die 2/3, die 1/2- und die 1/3-Teilrente, vorab beim Versicherungsträger hierzu die für Sie individuellen Hinzuverdienstgrenzen (=HZVG)erfragen und diese einhalten mit dem Hinzuverdienst (=HVZ).

Dann wir die Rente bei Wegfall des HZV, spätestens mit ERreichen der Regelaltersgrenze (Achtung: wird angehoben vom 65. bis zum 67. Lebensjahr) neu berechnet und es ergibt sich nach Wegfall eine etwas höhere Rente unter Berücksichtigung der durch den Hinzuverdienst erworbenen Entgeltpunkte .

Als Selbständiger haben Sie es sehr schwer, nachzuweisen, daß in bestimmten Monaten Mehrarbeit angefallen ist, am ehesten noch bei Saisonbetrieben möglich. Ansonsten wird als mtl. Verdienst 1/12 des zu versteuernden Jahresverdienstes aus selbständiger Tätigkeit angesetzt.
Falls Sie nur noch abhängig beschäftigt sind, ist es einfacher. Die Vorschriften sind nicht einfach hierzu, Grundsätze: Chronologische Prüfung Monat für Monat, Vergleich immer mit der im Vormonat eingehaltenen Hinzuverdienstgrenze, die zweimalige Überschreitensmöglichkeit darf jeweils nicht zu einer höheren Teilrente führen als im Vormonat.
näheres hierzu unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
bzw. unter www.drv-bund.de weitersuchen, auch unter Publikationen, Broschüren. Und: das direkte Gespräch mit den Sachbearbeitern suchen und sich schriftlich ggfs. Aussagen zusichern lassen.

Viel ERfolg dabei wünscht Ihnen
Marot

Hallo!

Die Hinzuverdienstgrenzen für eine vorzeitige Altersrente sind in der Anlage 19 des Rentenbescheides ersichtlich.

Wird mehr als 450 Euro verdient, erhält man anstelle der vollen Altersrente nur noch 2/3 oder 1/2 oder 1/3 der Rente.

Liegt der Verdienst bei z.B. 500 Euro, wird anstelle der vollen Rente nur noch 2/3 der Rente gezahlt. Erhält der Rentner 1000 Euro BRUTTOrente und verdient er 500 Euro nebenher, erhält er dann nur noch 666 Euro, obwohl er nur 50 Euro über 450 Euro verdient.

Maßgeblich für die Bestimmung des Einkommens ist das Bruttoentgelt bei Beschäftigten oder das Einkommen lt Steuerbescheid bei Selbstständigen.

Es besteht aber die Möglichkeit, zweimal im Jahr bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze zu verdienen ohne dass dies Probleme gibt (also z.B. 2 x im Jahr 900 Euro und 10 x 450 Euro).

Ab Vollendung der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen. Ab dann kann man verdienen was man will. Bei der Rentenversicherung ergeben sich keine Änderungen (aber möglicherweise bei der Krankenversicherung bzw. bei der Steuerpflicht).

Die Regelaltersgrenzen sind:

Geburtsjahr 1947 = 65. Lebensjahr plus 1 Monat
Geburtsjahr 1948 = 65. Lebensjahr plus 2 Monat
Geburtsjahr 1949 = 65. Lebensjahr plus 3 Monat
Geburtsjahr 1950 = 65. Lebensjahr plus 4 Monat

Aufpassen muss man bei der Krankenversicherung (soweit mir bekannt) bzgl. der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner.

Oft sind selbstständig Tätige privat oder freiwillig in der Krankenversicherung versichert. Der Rentner erhält dann in der Regel einen sogenannten Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner von der Rentenversicherung.

In folgender Konstellation kann es zur deutlichen Überzahlungen kommen:

Der Rentner erhält eine volle Altersrente und verdient seit 3 Monaten z.B. 500 Euro.

  1. Konsequenz: Die Rente ist in Höhe von 1/3 für drei Monate überzahlt -> Erstattung durch Rentner.

2.) Der Rentner wird durch die Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung evtl. pflichtversichert und muss den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erstattet.

3.) Von der Rente sind - sofern 2. zutrifft - Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig -> Nachzahlung von Beiträgen durch den Rentner an die Rentenversicherung.

Vermeiden lässt sich das nur, wenn die selbstständige Tätigkeit frühzeitig der Rentenversicherung mitgeteilt wird. Die Rentenzahlung kann dann ggf. früh genug umstellt werden und es fällt oftmals keine Überzahlung an.

In der Praxis wird der Rentenversicherung oft eine Tätigkeit oder Beschäftigung nicht oder zu spät mitgeteilt, folglich entstehen Rentenüberzahlungen die für den Rentner ärgerlich sind und für die Rentenversicherung einen enormen Verwaltungsaufwand darstellt.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte! Wie immer sind meine Angaben oder Gewähr.

Schönes Wochenende!

Grüße
Carsten

Die Grenze ist bei 450,-EUR, darüber hinaus handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung und Sie müssen Rentenkürzungen hinnehmen.

Mehr zum Thema gibt es auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Beste Grüße


Hallo Bernhard,

danke für die schnelle Antwort. Ich war erstaunt, wie schnell und umfangreich geantwortet wurde - Danke!

Hallo Marot,
danke für die schnelle Antwort. Ich war erstaunt, wie schnell und umfangreich geantwortet wurde - Danke!

Hallo Carsten,
danke für die schnelle Antwort. Ich war erstaunt, wie schnell und umfangreich geantwortet wurde - Danke!

Hallo Bernd,

ich selber hatte das Gleiche Problem.
Gelöst habe ich es indem meine Frau alleinige Geschäftsführerin ist und ich bei dem Geschäft maximal 450,- € verdiene.
Wenn das Geschäft mehr abwirft, hat meine Frau ein höheres Einkommen; sie kann ja verdienen was sie will.
Solltest Du als Geschäftsführer auftreten und dort lediglich 450,- € Gehalt bekommen, würde ein Gewinn dann auch Dir zur Hälfte angerechnet. Das würde sicherlich Probleme bei der Rente (Kürzung oder Wegfall) bedeuten.
Gruß
Franjo

Hallo Franjo,

danke für deine Antwort. So werde iches auch machen.

Gruß

Bernd