FS Klassen seit 19.01

Hallo allerseits,

es ist mir bei der Lektuere der Erklaerung der neuen FS Klassen zum 19.1.2013 aufgefallen, dass dort fuer Anhaenger hinter PKW nun nicht mehr die Rede von max 3 Achsen ist.

Ist es richtig, dass diese Limitierung weggefallen ist?

Frage 2: Gegeben sei ein 2 achsiger (gebremster) Bauwagen, der zum Wohnwagen ausgebaut wurde und dessen Gewicht danach 3t betruege (keine Ahnung, ob das realistisch ist). Sei zudem entweder ein Pkw mit passigem Gewicht und Anhaengelast (3.5t) oder ein Zugfahrzeug der Klasse L/T gegeben (wobei dieses nicht im LOF Einsatz waere und ein schwarzes Nummerschild haette). Welche FS Klasse wird bei Zug des Wagens nun jeweils benoetigt?

Ich hab da sowas in Erinnerung, dass vor dem 19.01.13 dafuer CE notwendig war. Reicht nun eine kleinere Klasse?

Gruss
E.

PS Die Frage nach dem PKW als Zugfahrzeug stellt sich nur, wenn der „Wohnwagen“ mit PKW Geschwindigkeiten bewegt werden dürfte (ansonsten gehe ich von 25 km/h aus)

Es is noch viel komplizierter geworden.

Klasse B ab 2013

B = bis 750 Kg zulässiges GG des Anhängers immer erlaubt
über 750 Kg wenn,das Gesamtgwicht Zugfahrzeug + Hänger nicht mehr als
3.500 Kg

B96 = über 750 Kg wenn,das Gesamtgwicht Zugfahrzeug + Hänger nicht mehr als
4.250 Kg

BE = Anhänger oder Sattelanhänger mit über 750 Kg bis maximal 3.500 Kg
GG

howdy,

Klasse B ab 2013
B96 = über 750 Kg wenn,das Gesamtgwicht Zugfahrzeug + Hänger
nicht mehr als 4.250 Kg
BE = Anhänger oder Sattelanhänger mit über 750 Kg bis maximal
3.500 Kg

ja, aber sorry, das beantwortet keine meiner Fragen (mein Fuehrerschein hat bald 30jaehriges Jubiläum, aber er ist schon auf Kartenformat umgeschrieben, somit habe ich sowohl B, als auch BE und C1E und diverse andere)

Gruss
E.

owt

Hallo!

Also die Antwort steht nicht da, denn hier kommt es auf die Übergangsbestimmungen an

Gruß
Tom

Hi Tom,

Also die Antwort steht nicht da, denn hier kommt es auf die
Übergangsbestimmungen an

vollkommen richtig, die Fragen sind noch offen. Wie waere es denn in Ö?

Wohlgemerkt: Wenn ich von 2 Achsen rede, dann sind auch zwei verkehrsrechtliche Achsen gemeint, nicht Tandemachsen (die bisher als eine zaehlten, sofern der Abstand gering genug war). Zudem sind Tandemachsen nicht lenkbar, waehrend die vordere des Bau/Wohnwagens dann ja lenkbar waere und die hintere starr.

Ein Gespann Zugmaschine-Bau/Wohnwagen haette dann 4 Achsen!

Gruss
E.

Hallo!

Dieses Problem stellt sich bei uns so nicht, weil die österreichischen FS-Klassen schon seit 1967 ungefähr dem heutigen EU System entsprechen. Da gibt es Änderungen hauptsächlich in Details.

B+E heißt heute bei uns: KFZ mit bis zu 8 Personen bis zu max. 3,5t zul. Gesamtmasse + Anhänger bis max. 3,5t zul. Gesamtmasse

Gruß
Tom

hmmmm…was steht denn da

BE = Anhänger oder Sattelanhänger mit über 750 Kg bis maximal 3.500 Kg
GG …

Die Führerscheinklasse BE beinhaltet somit Anhänger oder Sattelanhänger hinter Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen GG.

Da wie ja schon bekannt,die „Tandemachsenregelung“ weggefallen ist,darf ein Anhänger also 2 einzelne Achsen haben.
An der maximalen Länge eines Zuges aus Kfz.+ Anhänger von 12 Metern
(siehe StVZO § 32 Absatz 3) hat sich nichts geändert.

Howdy,

Die Führerscheinklasse BE beinhaltet somit Anhänger oder
Sattelanhänger hinter Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen GG.

deine Aussage ist somit: Wofuer man früher im nicht lof-Bereich aufgrund des 2-achsigen Anhaengers CE brauchte (auch z.B bei 3.5t Zugfahrzeug + 2-achsiger-3t-Anhaenger) kann man jetzt locker mit BE fahren?

Und wenn das 3.5t-Zugfahrzeug aus irgendwelchen Gruenden nicht als Pkw klassifiziert werden kann. Reicht dann C1E?

Gruss
E.