Hi,meinem Freund wurde Karneval 2006 der Deutsche FS abgenommen . ER machte den polnischen FS, bis auch
dieser ihm 2013 Karneval wieder (ALK) abgenommen wurde. Mein Freund hat dennoch den orginal FS/PL und
den grauen/DE. zur Zeit lebt er in Portugal und kann sich dort ne Bürgerkarte holen. er muss mehrmals im Jahr
nach DE ,Hier traut er sich nit mehr zu fahren,nit wegen der Polpizei vielmehr vorm Unfall(schuld oder nit).Denn
in diesem Fall ist er " Selbstzahler"und wird nimmer Froh. Wer weiß ob die FS Stelle in Portugal hier ne Anfrage
stellt weil Er ja den/die Orginale vorlegen kann. könnte das klappen? MPU klappt nit da Er nach nem Mopetunfall
2010 sehr starke Schmerzmittel nehmen muß die das führen von KFZ verbietet. Wer hatne gute Idee,kennt die
neuste Rechtslage bei solchen Fällen und hilft ihm. DANKE
Das ist jetzt ein Witz oder?
Kurz gesagt:
Es hat seine Gründe, dass dein Freund nicht mehr Autofahren darf und ich glaube ich spreche für viele hier, wenn ich sage, dass es hoffentlich bis auf Weiteres auch so bleibt.
Jemand, wie dein Freund, hat im Straßenverkehr nichts verloren.
Kann jeder EU Bürger machen. Was soll die bringen? Wenn muß er einen „ordentlichen“ Wohnsitz nachweisen.
Dann aber mit einem EU Führerschein in D fahren? Wenn sowas rechtlich möglich wäre, würde ich meinen aus Gründen der Eigensicherung freiwillig abgeben.
Auch ohne genaue BAK-Werte zu kennen kann man sagen:
Deinem Freund wurde 2x die Fahrerlaubnis entzogen.
Er gilt somit als Wiederholungstäter, hat dementsprechende Einträge beim KBA und muss zwingend eine MPU absolvieren bzw. die Verjährung der Einträge in Flensburg abwarten bevor er in Deutschland wieder fahren darf.
Daran ändert auch eine Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat nichts.
Das er die Führerscheine dafür noch besitzt [so lese ich den Text] ist völlig uninteressant - die sind nichts wert.
Mittlerweile sind die entsprechenden Stellen in Europa so gut vernetzt das es keine Möglichkeit gibt eine nicht vorhandene FE zu verschleiern.
Etwas Positives gibt es aber [vielleicht] trotzdem noch:
Sollte er die polnische FE regelkonform erworben haben dann konnte sie auch nicht vom deutschen Staat entzogen werden - diese FE dürfte also noch Gültigkeit besitzen - mit Ausnahme von Deutschland.
Gruß Crack
Falsch, es gibt rechtlich keine Verjährung dieser Einträge. Sie werden lediglich aus der Akte gestrichen. Wartezeit beträgt 15 Jahre.
Moin,
eigentlich ist alles gesagt, Dein Freund DARF keinen FS wiederbekommen, der in D gilt, aber auch in anderen Ländern ist er schlicht nicht fähig am Straßenverkehr teilzunehmen.
Dass Dein Freund sich Sorgen macht darüber, dass er evtl. selbst zahlen muss ist ja schön, macht er sich auch Gedanken wie er Opfer entschädigen kann? Ich denke es wird bei ihm nichts zu holen sein. D.h. die Opfer müssen den Schaden selber tragen, toll.
Und in einer solche Konstellation möchtest Du einen Rat, wie Du Deinem Freund helfen kannst?
Ja, kannst Du, sag ihm „Lass die Finger von Fahrzeugen“.
Gruß Volker
Faktisch ist es das Selbe, welchen Unterschied macht es für die Frage wenn es nur um den Begriff geht?
Wenn Du es nun Wartefrist nennst ist auch das falsch.
Denn es sind auch keine festen 15 Jahre die man „warten“ muss sondern genau genommen 5 Jahre Anlaufhemmung plus 10 Jahre Tilgungsfrist. Da die Anlaufhemmung aber nicht immer in Frage kommt oder auch erneut anlaufen kann existiert auch keine feste „Wartefrist“ von 15 Jahren.
Gruß Crack
Absolut richtig, genau so ist das.
Auch das ist richtig. Voraussetzung hier ist das du nicht einen weiteren „Fehler“ in den ersten 5 Jahren begangen hast.
Was nützt denn ein „ordentlicher“ Wohnsitz wenn in D eine MPU verlangt wird bevor eine FE erteilt bzw. anerkannt werden kann?
Und darum geht es doch hier, nämlich eine ausländische FE legal in Deutschland nutzen zu können…
Gruß Crack
Die Eu Fahrerlaubnis muß auch heute noch anerkannt werden solange dein Wohnsitz im FS steht (Im Ausland) Siehe Urteil des EuGH vom 19.01 2013. Grundvoraussetzung ist eben der ordentliche Wohnsitz. Fakt ist aber das z.B. CZ oder auch PL diese Scheine verweigern weil es sich zu annähernd 99% um Scheinwohnsitze handelt. Das ist seit 2013 Usus.
Zusatz: Was hat denn die deutsche MPU mit einem EU Führerschein gemein? Genau: nichts.
Ja, das tust du.
Er soll sich einen Chauffeur organisieren und mit der Sauferei aufhören, das ist der beste Rat den man ihm geben kann…
Ich halte die Frage für einen provokativen Gesprächsauslöser, hehe.