füherschein-, helm- und/oder versicherungspflichti

Hallo,
ich suche eine oder mehrere Seiten, auf denen erklärt wird, welche Fahrzeuge führerschein-, helm- und/oder versicherungspflichtig sind.
(google weiß nichts).
Gruß
LB.

nabend,

(google weiß nichts).

mit welchen Suchbegriffen hast du es denn versucht?

grüße
lipi

Moin,

ich suche eine oder mehrere Seiten, auf denen erklärt wird,
welche Fahrzeuge führerschein-, helm- und/oder
versicherungspflichtig sind.
(google weiß nichts).

Das Google nichts weiss glaube ich jetzt mal nicht…
http://www.ziv-zweirad.de/typologie.html
Wenn wir von Leichtmofas einmal absehen, bei denen es keine Helmpflicht gibt und für die man keinen Führerschein, jedoch aber eine Haftpflichtversicherung und, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren ist, mindestens eine Prüfbescheinigung braucht, so gilt ab dem Mofa auf jeden Fall Helmpflicht, Haftpflichtversicherung und Führerschein.
Für ein Mofa gilt allerdings den Führerschein betreffend das Gleiche wie für ein Leichtmofa, das heisst wenn Du einen Führerschein einer beliebigen Klasse besitzt darfst Du Mofa/Leichtmofa fahren. Hast Du keinen Führerschein, dann brauchst Du die o.g. Prüfbescheinigung falls Du nach dem 01.04.1965 geboren bist.

Das zuvor geschriebene gilt für alle motorisierten Zweiräder aber auch für ein Quad. Bei Trikes muss kein Helm getragen werden, sofern ein Sicherheitsgurt vorhanden und angelegt ist. Ansonsten muss auch hier ein Helm getragen werden.

Gruss Jakob

Hallo,

vielleicht hilft diese Internet-Seite weiter:

http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php

Gruß Merger

Hallo!

„und, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren ist, mindestens eine Prüfbescheinigung“

Nicht eher „nach“ ?
Und für ein Mofa braucht man keinen Führerschein sondern nur besagte Prüfbescheinigung.

Grüße

Sorry
Moin,

„und, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren ist, mindestens eine
Prüfbescheinigung“

Nicht eher „nach“ ?

Sorry, Du hast recht. Weiter unten stand es dann in meinem Beitrag auch richtig.

Und für ein Mofa braucht man keinen Führerschein sondern nur
besagte Prüfbescheinigung.

Richtig, das schrieb ich ja auch:
Für ein Mofa gilt allerdings den Führerschein betreffend das Gleiche wie für ein Leichtmofa, das heisst wenn Du einen Führerschein einer beliebigen Klasse besitzt darfst Du Mofa/Leichtmofa fahren. Hast Du keinen Führerschein, dann brauchst Du die o.g. Prüfbescheinigung falls Du nach dem 01.04.1965 geboren bist.

Gruss Jakob