In Deutschland ist jede Person ab 18 Jahren befugt, ein Luftgewehr frei verkäuflich zu erwerben, wenn die Geschossbewegungsenergie nicht größer als 7,5 Joule und es mit dem „F im Fünfeck“-Stempel versehen ist.
So dürfen Sie Ihr Luftgewehr benutzen
Das Luftgewehr ist in Deutschland ein beliebtes Sportgerät, da es sich zum einen gut für Schießübungen eignet und zum anderen geringe Betriebskosten mit sich bringt.
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Wenn Sie bereits ein Luftgewehr besitzen, dessen Mündungsenergie 7,5 Joule nicht übersteigt und gekennzeichnet ist, dürfen Sie es in Ihrem umzäunten Grundstück auch ohne Waffenschein benutzen.
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Außerhalb Ihres befriedeten Besitztums dürfen Sie ohne Waffenschein Ihr Luftgewehr aber nur verpackt und nicht schussbereit (die Munition muss getrennt von Ihrem Luftgewehr gelagert sein) zu einer Schießsportstätte transportieren.
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Möchten Sie das Luftgewehr auch in der Öffentlichkeit führen, benötigen Sie dazu eine behördliche Erlaubnis – den Waffenschein.
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Der „kleine“ Waffenschein reicht hierbei nicht aus, Sie benötigen den regulären Waffenschein.
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So beantragen Sie einen Waffenschein
Um in Deutschland Ihr Luftgewehr auch in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, müssen Sie einen Waffenschein beantragen.
1 Den Antrag stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt oder der Kreisverwaltungsbehörde.
2 Der reguläre Waffenschein wird nur unter besonderen Bedingungen genehmigt.
3 Die Kriterien sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung und einer Haftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer besonderen Gefährdung.
4 Regelungen zum Waffenschein finden Sie unter anderem auch in § 10 des Waffengesetzes.
5 Wie ein Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins aussehen kann, können Sie sich zum Beispiel auf dem Formularserver der Stadt Hannover ansehen.
In Wikipedia steht:
In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z. B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei sofern die Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, § 12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. 4, Nr. 1 lit. a). Dies gilt nur für „freie“ Luftdruckwaffen. Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre.
Für den Erwerb von Waffen mit einer höheren Mündungsenergie als 7,5 Joule, sogenannte Weitschussluftgewehre, ist laut Waffengesetz eine Erwerbsberechtigung (siehe Waffenbesitzkarte) notwendig. Informationen hierzu können in Deutschland die Sportwarte von Schützenvereinen geben. Dies gilt jedoch nicht für Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2); diese können ungeachtet ihrer Mündungsenergie oder des Vorhandenseins eines „F-im-Fünfeck“-Stempels gleichfalls frei erworben und besessen werden.