Guten Morgen, liebe/-r Experte/-in!
Wir sind im Ausland (Ungarn) in eine Polizeikontrolle geraten und es gab Schwierigkeiten, weil mein Mann immer noch seinen im Jahre 1967 ausgestellten alten grauen Führerschein benutzt, der Polizist meinte der sei nicht mehr gültig, es sei Vorschrift, den Kartenführerschein zu haben, weil er aus dem alten Führerschein nicht die erlaubten Kategorien ablesen könne. Bei anderen einer Kontrolle zwei Wochen zuvor (auch in Ungarn) wurde der Führerschein allerdings nicht bemängelt. Wie ist denn die aktuelle Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.
LG Pusztakind