Führerschein

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo erstmal, habe hier eine Frage wo ich nicht mehr weiterkomme.
Nach VZR - Auskunft ist meine Tilgungsfrist am 30/06/14 abgelaufen.
Jedoch liegt der FSST ein negatives MPU - Gutachten von Jan./09 vor.
Werde ich von der FSST bis Jan./19 gesperrt od. kann ich den FS ganz normal am 30/06/14 beantragen ?
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus.

Mfg. Meik

Falls ein negatives Gutachten vorliegt fängt die Tilgungsfrist von Neuem an. Insgesamt nochmal 15 Jahre.

Gruß