Hi,
nach dem alten Führerschein (Klasse 3) bis 1999 wäre das zulässig.
Wenn Du (ab 1999) nur die Klasse B hast, ist das leider nicht mehr zulässig, Du bräuchtest BE.
Tabelle: Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen vor 1999 und ab 2013
Fahrerlaubnisklasse
vor 1999
Betroffenes Fahrzeug
Fahrerlaubnisklasse
ab 2013
1 Leistungsunbeschränkte Krafträder A
1a Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg A2
1b Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW
für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit A1
2 Kfz über 7.500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen C und CE
3 Kfz bis 7.500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse) B, BE, C1 und C1E
2, 3 Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen D, DE, D1 und D1E
4 Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 50 km/h AM (siehe BMVBS - Führerschein)
Gruß
webcruiser