Führerschein B & BE

Tagchen,
ich brauch mal bitte eine Info zum Führerschein der Klase B & BE - seit 2000
B= Auto bis 3,5t
BE= Hängerführerschein

Wenn ich nun den BE habe, welche Grenzen habe ich für das Gespann zu beachten. Was darf ich alles hinter meinem Auto her ziehen. Ich komme da leider etwas durch einander.

nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Siehe Link:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen…

das 1,5 - fache

Wenn das Zugfahrzeug 3,5t hat, dann darf der Hänger 6,25t haben? Also mein ganzes Gespann darf bis zu 9,75t betragen?

verschrieben… soll 5,25t und 8,75 sein

Hallo Carolin;

anhängelast beachten
1,2 t anhänger an 1,5 t auto kein problem aber insgesamt nicht mehr wie 3,5t.

mfg c.

Hallo carolin,
Man darf jeden Anhänger dranhängen, der die zulässige Anhängelast nicht überschreitet und die Gesamtmasse (Leermasse + das was man tatsächlich anhängt) darf nicht grösser als 3,5 t sein. Die Anhängelast darf die Leermasse des PKW nicht überschreiten. Man muss darauf achten, dass man bei FS Klasse B nur einen Anhänger bis 750 kg nutzen darf, sonst benötigt man FS klasse BE
mfg c. ich hoffe es ist jetzt fachlich korrekt und allgemeingültig. gute fahrt c.

also:

  • nur B insgesamt nicht mehr als 3,5t
  • mit BE max bis 8,75t möglich (bezogen auf das 1,5fache des Zugfahrzeugs)

Dazu kann ich leider keine Angaben machen. Schönen Tag noch…

Hallo,
da sich die gesetzlichen Regelungen oft ändern bin ich nicht auf dem Laufenden und kann daher nichts Kompetentes dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Berchner

Schau ins Internet, da wird fast mehr erklärt wie man als Kraftfahrer wirklich braucht. Zum T,eil paragraphisch, aber veständlich.
Gruß, Jürgen

Hallo Carolin,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, die Bestimmungen sind auch ziemlich verwirrend.

Frage doch mal bei einer Fahrschule oder bei der Polizei.

MfG

Hallo Carolin,
tut mir leid, dass ich mich jetzt erst melde, lag leider im Krankenhaus…

Zur Frage:
Meines Wissen nach ist ab 1.1.99 (ändert sich wieder ab 2013) darf man das zulässige Gesamtgewicht der 3,5t mit dem Anhänger nicht überschreiten. Diejenigen von uns, die ihren Führerschein davor gemacht haben, dürfen mit der alten Klasse 3 bis 7,5t Gesamtgewicht fahren.

Ich habe einen Link: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrersc…

Hier können Sie sich noch mal etwas genauer informieren.

Liebe Grüße
Silvia

ich kann die frage nur für die schweiz beantworten!