Führerschein B96 Strafe zulässiges Gesamtgewicht überschritten

Hallo zusammen,
Ich habe umfangreich recherchiert und keine Antwort gefunden und bin auf Erfahrungswerte angewiesen:
Folgende Situation: ein Bekannter hat einen Führerschein Klasse B mit Schlüssel B96, er darf also ein Gespann mit zulässigem Gesamtgewicht von 4250 Kilo fahren.
Das war auch mit seinem alten Auto nie ein Problem.
Nun hat der Bekannte vor, mit seinem neuen E-Fahrzeug (2600 kg zGG) einen leeren Pferdeanhänger (2000 kg zGG) zu ziehen. Er überschreitet also so seine gültige Fahrerlaubnis um 350 kg.
Die Frage ist: welche Strafe droht hier?
Man findet immer nur

  • dass es Einzelfall Entscheidungen sind
  • dass unterschieden wird zwischen vorsätzlich und fahrlässig
  • dass Freiheitsstrafe bis ein Jahr und Geldstrafen möglich sind

ist mir alles bekannt, selbstverständlich ist auch bekannt, dass es nur um die zulässige Gesamtmasse geht und nicht um das tatsächliche Gewicht.
hier geht es mehr um Erfahrungswerte, welche Strafen AUS ERFAHRUNG drohen?

Danke!

Die Unterscheidung ist geklärt. Wenn man sich vorher erkundigt nach der Strafe ist es Vorsatz .
:blush:

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Bei jemandem aus dem erweiterten Bekanntenkreis soll wohl das Strafverfahren gegen Zahlung von 1000€ eingestellt worden sein.

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Ich bin ja nicht der Bekannte, wenn ich es machen würde wäre es Vorsatz

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Also mein Gespann war beim Wiegen an der Grenze mal 60 % überladen. Das hat mich 400€ und die entsprechenden Punkte gekostet (plus Anmietung eines Lieferwagens mit Hängerkupplung und 1000 km Fahrtstrecke damit). Auf eine Anzeige wegen Überschreitung der zulässigen Anhängelast hat der Beamte großzügig verzichtet, Tenor als ein anderer Beamte auf die überschrittene Anhängelast hinwies: „Lass man, der hat jetzt genug Sche…, an den Hacken!“ Is aber schon 20 Jahre her.

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Das wäre meiner Meinung nach sowieso wegen „Tateinheit“ (mehrere Ordnungswidrigkeiten durch dieselbe Handlung) auf das Verhöngen nur eine Geldbuße (der für den teuersten Verstoß) hinausgelaufen.

Immerhin war es bei dir nur eine Ordnungswidrigkeit (da darf die Polzei nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie ein Verfahren einleitet). Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es aber eine Straftat, diese muss verfolgt werden.

Gestern bei Youtube gesehen (Achtung Kontrolle): Ein E-Bike-Fahrer hatte ein streichholzschachtelgroßes Kästchen am Radsensor befestigt, so dass die Elektronik nur jeden zweiten Impuls und daher nur die halbe Geschwindigkeit sah; sie unterstützte also bis 50 km/h.
Das hat den Fahrer nach seiner Aussage 3000€ gekostet (Gutachter, Anwalt, Strafe, …).

wow! da hätte er n’ Führerschein für bekommen!

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Den hatte er. Aber Verstoß gegen des Pflichtversicherungsgesetz und Führen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs reichten schon.

Schockschwerenot, an was’de alles denken musst!

BTW wo gibts so’n Kästchen?

Suche nach „E-Bike Tuning“. Und lasse dich nicht erwischen. Besser noch: Nicht kaufen, nicht benutzen.

Nur aus Interesse :innocent: :innocent: