Hallo,
Mich würde mal ein Thema zum Führerscheinentzug interessieren.
Folgendes ist passiert:
Wir waren Unterwegs und beim Ausparken behauptet jemand, wir wären an seinem Auto hängen geblieben.
Ein Schaden war nicht zu sehen und wir haben nichts gemerkt.
Nach Diskussion, zeigte er uns den „Schaden“ was nur Dreck war.
Wir wollten Polizei rufen, er stieg ein und fuhr weg,
Zur Sicherheit Polizei gerufen, nahm den „Unfall“ auf mit unsrem Hinweis, es war nichts.
Danach war das Thema gelaufen.
3 Wochen Später kam Polizei, Ladung zur Anhörung.
Dort wurde der Führerschein entzogen, aufgrund von Fahrerflucht und Massiven Schäden am Gegnerischen Fahrzeug.
Fotos wohl vorhanden aber nicht einzusehen (Über Anwalt beantragt).
Soweit wurde bekannt, der damalige „Gegner“ hat behauptet Unfall war wo anders. Außerdem hat er Fotos von einem Total demontierten Fahrzeug vorgelegt, wie gesagt noch nicht gesehen.
Dennoch Führerschein weg.
und nun Abwarten bis Akteneinsicht.
Nun wäre meine Frage:
Was ist Mit Unschuldig bis Schuld bewiesen?
Wie kann der Führerschein entzogen werden aufgrund von Aussage anderer (Aussage gegen Aussage)
Was passiert wenn in der Verhandlung eine Unberechtigter Entzug festgestellt wird?
Von Rechtsstaat hat das ja nicht mehr viel…
Laut Anwalt verzögert jeder Einspruch die „reguläre“ Wieder Erteilung.
Also was machen?