Hallo,
ich möchte meinen Führerschein nicht am Wohnort bzw. Studienort machen, sondern da wo meine Eltern bzw. mein Freund wohnen. Habe heute beim Landratsamt angerufen und die meinten, dass man es begründen muss, warum man seinen Führerschein an einem anderen Ort macht.
So, jetzt ist es bei mir so, dass mein Studienort von der Kilometerzahl her ungefähr gleich weit weg ist, wie der Wohnort meiner Eltern (beides zwei Stunden mit Bus und Bahn). Nur ist die Verbindung von dem Wohnort A (also da wo ich gemeldet bin und bei Bekannten wohne) um einiges besser wie Wohnort B (wo meine Mutter bzw mein Freund wohnt) bzw. könnte ich zb von Wohnort B aus von der Verbindung her morgens um acht noch gar nicht an der Uni sein und ich müsste schon um 16 Uhr wieder heimfahren, da ich ansonsten den letzten Bus nicht erwischen würde.
Ich habe heute nun ein Schreiben an das Landratsamt geschrieben, mit der Begründung, dass ich von Sonntag bis Dienstag immer bei meiner Mutter bzw meinem Freund bin & daher den Führerschein dort machen möchte. An den anderen Tagen kann ich zeitlich nicht. Also im Prinzip bleiben mir nur zwei Möglichkeiten, nämlich dass ich entweder meinen Führerschein bei meiner Mutter mache oder gar nicht mehr heimfahren könnte während der Semesterzeit (was meiner Beziehung zu meinem Freund sicherlich nicht gut tun würde). Ummelden für die Zeit mit dem Führerschein geht leider nicht, da es ein riesen Aufwand mit Bafög, Kindergeld und allem wäre & es auch sonst aus anderen Gründen, die denke ich zu ausführlich wären, nicht geht.
In das Schreiben an das LRA habe ich zudem noch reingeschrieben, dass ich in den Semesterferien teilweise zu Hause bzw bei meinem Freund bin und daher auch die Theorie- bzw Praxisprüfung dort machen will. Außerdem habe ich noch reingeschrieben, dass ich ein Praktikum im Rahmen meines Studiums machen muss in einem Jahr circa und dafür ein Führerschein vorgeschrieben ist.
Ich habe nun totale Panik, dass die meine Gründe nicht verstehen… Hinzu kommt noch, dass ich mich an der Fahrschule in Wohnort B bereits angemeldet habe, da mir dort versichert wurde, dass das geht.
Im Internet habe ich diesen Gesetzestext gefunden:
(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.
Nur was soll schon … kann auch zulassen… bedeuten?! Ich meine, jeder hat doch irgendwo seine persönlichen Gründe, warum man den Führerschein lieber an einem anderen Ort machen möchte… Werden da dann nur so schwerwiegende Gründe mit Krankheit oder sonst was akzeptiert…?! Oder reicht mein sicher verständlicher Grund, da auch aus?!
Falls es noch wichtig ist, ich wohne in Süddeutschland.