Führerschein Kl.A beantragt - Schlüssel 79.03. 79.04 im Antrag?

Hallo zusammen,

ich mache gerade die Führerscheinklasse A, Vorbesitz BC.

Heute kam vom Kreis die Bestetigung der Erteilung der Fahrerlaubnis.

Darin sind auch die Auflagen vermerkt. Bei mir 01 für die Sehhilfe und komischerweise bei A und A1 auch 79.03, 79.04 (nur dreirädrige Fahrzeuge).

Sind damit meine momentanen Auflagen gemeint die ich habe (sprich: Ich darf mit meinem Führerschein Klasse B ja dreirädrige Fahrzeuge fahren), oder ist da ein Fehler unterlaufen?

Danke für eure Hilfe
Hendrik

Moin,

als Verständnishilfe soll wohl

http://www.code-knacker.de/fuehrerschein.htm

hilfreich sein.

Was mich aber verwirrt:
Was ist im sinne der Fahrerlaubnis ein „dreirädriges Fz.“?

Ein sog. „Trike“ durfte früher mit PKW-Führerschein gefahren werden.
Ein Motorrad mit Seitenwagen (Gespann) hat zwar auch drei Räder, ist aber normalerweise im Sinne der Fahrerlaubnis ein Motorrad.

Ob man mit A1 ein Gespann mit 125ccm fahren darf weiss ich bis heute nicht.

Also verwirrt mich der eintrag final.

bin mal gespannt ob da jemand richtig aufklären kann.

Gruß
Leo