Führerschein Klasse B: Was heißt T 181?

Hallo!

Ich weiß, hier im WWW gibts keine Rechtsberatung, aber trotzdem folgende Frage.

Auf meinem vorläufigem Führerschein der Klasse B steht unter Auflagen/Beschränkungen
„T 181“, laut Internet bedeutet dies:

„Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S“

Mit der Klasse B habe ich aber automatisch die Klassen M, S und L miterworben. Weswegen wird mir Klasse T verwehrt, wenn sie doch durch die Klasse S ermöglicht wird?

Ich habe zusätzlich die Klasse BE beantragt. Hängt es damit zusammen, dass mir der Führerschein noch nicht entgültig ausgehändigt wurde oder weil ich grundsätzlich die
Klasse T extra machen muss?

Danke!

Gruß

Moin,

„Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S“

Richtig.

Mit der Klasse B habe ich aber automatisch die Klassen M, S
und L miterworben. Weswegen wird mir Klasse T verwehrt, wenn
sie doch durch die Klasse S ermöglicht wird?

Wird sie ja nicht. Das Ganze resultiert daraus, das Klasse S erst später dazugekommen ist.

Ich habe zusätzlich die Klasse BE beantragt. Hängt es damit
zusammen, dass mir der Führerschein noch nicht entgültig
ausgehändigt wurde oder weil ich grundsätzlich die
Klasse T extra machen muss?

Gegenfrage: Was willst Du mit T?
Musst Du beruflich bedingt so schnelle Trecker fahren?
Klasse S ist doch was ganz anderes als T.

Gruss Jakob

Moin,

„Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S“

Richtig.

Mit der Klasse B habe ich aber automatisch die Klassen M, S
und L miterworben. Weswegen wird mir Klasse T verwehrt, wenn
sie doch durch die Klasse S ermöglicht wird?

Wird sie ja nicht. Das Ganze resultiert daraus, das Klasse S
erst später dazugekommen ist.

Das muss man erst mal wissen. Ich sehe nur, was auf dem Papier steht und wunderte mich.

Gegenfrage: Was willst Du mit T?

Nichts, ich habe nicht vor in die Landwirtschaft einzusteigen. Es hat mich lediglich interessiert.

Danke!

Moin,

ich gebe zu, mit den neuen, naja, so neu sind sie ja nicht mehr, Fahrerlaubnisklassen ist es nicht gerade einfacher geworden.
Mit den alten Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 war das deutlich übersichtlicher :wink:

Gruss Jakob

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Hallo!

Ich weiß, hier im WWW gibts keine Rechtsberatung, aber
trotzdem folgende Frage.

Auf meinem vorläufigem Führerschein der Klasse B steht unter
Auflagen/Beschränkungen
„T 181“, laut Internet bedeutet dies:

„Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S“

ja das ist richtig!

Mit der Klasse B habe ich aber automatisch die Klassen M, S
und L miterworben. Weswegen wird mir Klasse T verwehrt, wenn
sie doch durch die Klasse S ermöglicht wird?

du hast die fahrerlaubnis NICHT zur klasse T!
es liegt daran das (ich weiß es nicht genau, vll aus platzmangel^^ oder weil viele diese klasse zusammen machen) T und S zusammen ist. Diese Nummer T 181 heißt, das die klasse T du nicht erworben hast, sondern nur Klasse S!

Ich habe zusätzlich die Klasse BE beantragt. Hängt es damit
zusammen, dass mir der Führerschein noch nicht entgültig
ausgehändigt wurde oder weil ich grundsätzlich die
Klasse T extra machen muss?

nein daran liegt es nicht!

… ich offe ich konnte dir weiterhelfen.