Hallo!
Ich weiß, hier im WWW gibts keine Rechtsberatung, aber trotzdem folgende Frage.
Auf meinem vorläufigem Führerschein der Klasse B steht unter Auflagen/Beschränkungen
„T 181“, laut Internet bedeutet dies:
„Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S“
Mit der Klasse B habe ich aber automatisch die Klassen M, S und L miterworben. Weswegen wird mir Klasse T verwehrt, wenn sie doch durch die Klasse S ermöglicht wird?
Ich habe zusätzlich die Klasse BE beantragt. Hängt es damit zusammen, dass mir der Führerschein noch nicht entgültig ausgehändigt wurde oder weil ich grundsätzlich die
Klasse T extra machen muss?
Danke!
Gruß