Führerschein Klasse L

Hallo
man will am Wochenenden einen neuen Trecker mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40km/h etwa 100km weit vom Händler abholen. Der Trecker hat eine schwarze Kennzeichen-Nummer.
Später wird er für den Betrieb einer Biogasanlage eingesetzt. (Silage, Gras usw. fahren)
Darf man mit der Führerscheinklasse L diesen Trecker dann Fahren? Er wird ja später für landwirtschaftliche Zwecke verwendet…

Hallo,

Mit einer Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B oder BE besitzt man automatisch auch die Klasse L.

si

Hi,

Das ist zwar soweit richtig, das die Klasse B die Klasse L beinhaltet, aber das war hier nicht gefragt.

Zum Fahren eines 40 km/h-Schleppers wird die Führerscheinklasse T benötigt. Die ist in der Klasse B nicht enthalten.
Wer seinen Führerschein mit Klasse 3 hat umschreiben lassen, konnte sich (teilweise nur gegen Nachweis das die Klasse benötigt wird) die Klasse T mit eintragen lassen.

Grüßle
Frank K.

Howdy,

Zum Fahren eines 40 km/h-Schleppers wird die
Führerscheinklasse T benötigt.

das ist leider seit dem 30.06.12 teilweise falsch. Man entnehme
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t.htm
zunaechst einmal den bisherigen (seit 30.06.12) und nach Click auf dem 19.01. den aktuellen Stand der Dinge. Mit L darf man also durchaus einen Traktor bis 40 km/h fuer Land und Forstwirtschaft (L&F) fahren. Vor dem 30.06.12 galten 32 km/h.

Nur loest das das Problem hier nicht, denn das Fahrzeug wird hier hoechstwahrscheinlich bei der Ueberfahrt nicht fuer L&F Zwecke eingesetzt.

Deshalb kann es durchaus sein, dass der Fahrer eben dieses Traktors entweder einen Pkw- oder Lkw Fuehrerschein fuer die Ueberfuehrung benoetigt (genaueres kann man hier erst aussagen, wenn man das dafuer relevante zul. Gesamtgewicht des Traktors vom UP genannt bekommt).

Ich wuerd einfach bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, was bei Ueberfuehrung eines Traktors in Verbindung mit den angebrachten oder mit Kurzzeitkennzeichen gilt.

Gruss
n.

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Hi,

danke für den Hinweis das sich die Führerscheinklassen schon wieder geändert haben. Frag mich, wer da eigentlich noch durchblicken soll.
Aber gut zu wissen das für die 40 km/h-Schlepper inzwischen auch Klasse L ausreicht :smile:.

Grüßle
Frank K.