Hi,
wo wir gerade beim Thema Führerschein sind…
Für Neuseeland lautet die FS-Regelung laut unserem Auswärtigen Amt: "Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsdienste finden Sie unter http://www.nzta.govt.nz/ . "
Frage: Ersetzt ein int. FS hier die amtlich beglaubigte Übersetzung? Weil dann kann man sich doch lieber vor der Reise hier einen ausstellen lassen bevor man in NZ damit Zeit verschwendet. In Australien scheint das der Fall zu sein:
„Für vorübergehende Aufenthalte in Australien (z.B. Touristen, Studenten etc.) gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten (!) englischen Übersetzung.“
Gruss
K