Hallo,
ich wollte mich erkundigen, wie es ist, wenn man durch die Theorieprüfung gefallen ist.
MUSS man danach nochmal Theoriestunden in der Fahrschule machen, oder ist das einfach eine soll, bzw. wäre gut - Vorschrift?
Unser Fahrlehrer meinte, man MUSS, nachdem man durchgefallen ist, 3 x in den Theorieunterricht gehen. Ich hab das aber von früher noch anders in Erinnerung. Der Termin für die 2. Theorieprüfung steht auch schon.
Leider kann ich in der „Fahrerlaubnisverordnung“ nichts darüber finden.
Darf man an der Theorieprüfung nicht teilnehmen, wenn man vorher nicht noch 3 x im Unterricht war?
Wird das von irgendjemanden überprüft?
Über eine schnelle Anwort wäre ich dankbar, evtl weiß jemand auch einen § oder Artikel dazu???
Vielen lieben Dank, Bella.