Führerschein theorie/praxisstunden verfallen?

Hallo, folgede thematik, vor ±4 Jahren habe ich meinen Führerschein „gemacht“.
Habe dann kurz vor meiner Prüfung ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen. MPU, na klasse. Theorie u Praxisstunden alle gemacht.
Soweit ich weiss heißt es im Volksmund das dies nach zwei Jahren ungültig oder wie auch immer wird. Ich habe aber auch , vor längerer Zeit, von jemandem gehört dass dies eine Masche der Fahrschulen ist um an Geld zukommen und auch wenn etwas im Vertrag zwischen Fahrschule und mir dazu steht diese Klausel, ähnlich wie bei Mietverträgen ungültig wäre.

Meine Frage: Muss ich jetzt komplett neu Zahlen?

Bitte keine ich glaube antworten. Richtig gut, wenn jemand ein Urteil kennt in dem so eine Angelegenheit bereits verhandelt wurde.

LG Jonas

hallo jonas1040,

die beste und sicherste antwort bekommst du vom landratsamt und dort von der führerscheinstelle…
die haben deine unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, ob und was du jetzt tun mußt… von amts- und rechtsseiten her…
die theorie- und praxisausbildung, die du vor über 4 jahren absolviert hast, ist heute nicht mehr gültig. du mußt beim tüv sowohl bei der theoretischen wie auch der praktischen prüfung nachweisen, daß du alle theoriestunden sowie die sonderfahrten gemacht hast… und dies darf nicht älter als 1 jahr sein…
laß es dir von landratsamt und tüv bestätigen und handle dann, wie du es als richtig erachtest…
viel erfolg…!
sprudellaster

Abschließend werde ich diese Frage nicht beantworten können, aber wenigstens ein paar Fakten kann ich beitragen.

Es gab bis vor 2, 3 Jahren tatsächlich eine Regelung die vorschrieb das bei einem Entzug der Fahrerlaubnis der länger als 2 Jahre dauerte die Fahrerlaubnis komplett neu zu machen ist. Diese Regelung ist aber entfallen. Und das ist es wohl auch was Du meinst…

Allerdings ist es jetzt gängige Praxis das die Fahrerlaubnisbehörde bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis einen Nachweis vom Antragsteller fordert das er die nötige Fahreignung besitzt. Und das wird immer dann gefordert wenn der Entzug der FE 10 Jahre oder mehr betragen hat, oder wenn der Zeitraum des Entzuges der FE länger war als der Zeitraum in dem eine Fahrerlaubnis vorhanden war. Dann sind die theoretische sowie praktische Prüfung zu wiederholen.

Nach 4 Jahren kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das die Fahrschule noch einmal komplett neu gemacht werden muss.

Einfach mal den Fahrlehrerverband anschreiben, den Fall schildern und um Aufklärung bitten. Da gibt es dann auch eine exakte Auskunft…

LG

Hallo,

das hat mit den Fahrschulen nichts zu tun… die Stunden verfallen einfach nach 2 Jahren.

Grundsätzlich musst du neu zahlen - vielleicht bekommst du bei deiner alten Fahrschule aber ja auch einen Nachlass.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-franke.de

Hallo, warum musst Du zur MPU ? Vorher wird man das kaum vernünftig beantworten können . MfG, Joe