Führerschein und 'Lebensrettende Sofortmaßnahmen'

Hallo ihr Lieben,

hier kommen nun einige Fragen rund um die „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ für den Erwerb des Führerscheins (Klasse B).

Person XY hat bereits Ende 2008 in einer Fahrschule A den Führerschein angefangen und im Februar 2009 beim DRK einen Lehrgang für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen besucht. Sämtliche nötigen weiteren Unterlagen sind bei der zuständigen Behörde eingegangen und es wurde bereits eine Theoretische Prüfung absolviert, jedoch nicht bestanden.
XY hat (aus diversen Gründen) das Projekt „Führerschein“ vorerst ‚aufs Eis gelegt‘.
Nun will XY ab Frühjahr 2013 das Projekt wieder starten, allerdings bei der Fahrschule B, die jedoch im gleichen Kreis wie Fahrschule A liegt.
FS A kommt nicht mehr in Frage.

Fragen dazu:
Ist eine Abmeldung bei Fahrschule A erforderlich? Weder XY noch die FS selber haben in dem Zeitraum „voneinander gehört“, es bestand kein Kontakt und es gibt keine offenen Rechnungen.
Falls eine Abmeldung nötig ist, geht dies ohne Weiteres?
Muss der Lehrgang wiederholt werden? Leider findet man dazu sehr widersprüchliche Angaben…
Wenn XY sich bei FS B anmeldet, kann dies ohne Weiteres geschehen, trotz der Angelegenheit mit FS A?
Gibt es weitere Probleme bzw. Angelegenheiten, mit denen XY rechnen sollte/muss/kann?

LG

Ist eine Abmeldung bei Fahrschule A erforderlich? Weder XY
noch die FS selber haben in dem Zeitraum „voneinander gehört“,

Hallo,

die Vertragsdauer bei den Fahrschulen beträgt idR. 1 Jahr. Es besteht kein Vertrag mehr.

Muss der Lehrgang wiederholt werden? Leider findet man dazu
sehr widersprüchliche Angaben…

Bei Widersprüchen hilft ein Blick in das Gesetz
§ 16 FeV Theoretische Prüfung

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
Die Theoriestunden/Fahrstunden müssen also nochmal gemacht werden.

Wenn XY sich bei FS B anmeldet, kann dies ohne Weiteres
geschehen, trotz der Angelegenheit mit FS A?

Ja, A hat damit nichts mehr zu tun.

Gibt es weitere Probleme bzw. Angelegenheiten, mit denen XY
rechnen sollte/muss/kann?

Rechtzeitig mit der Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufnehmen. Dort nachfragen was die noch brauchen.

Gruß

Nostra

Hallo, vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten!

Aber:

Muss der Lehrgang wiederholt werden? Leider findet man dazu
sehr widersprüchliche Angaben…

Bei Widersprüchen hilft ein Blick in das Gesetz
§ 16 FeV Theoretische Prüfung

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre
zurückliegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
Die Theoriestunden/Fahrstunden müssen also nochmal gemacht
werden.

Hier liegt leider ein Missverständnis vor, dass die Theoriestunden wiederholt werden müssen, war klar. Mit Lehrgang war vielmehr der „1. Hilfe-Kurs“ gemeint.
Auf der Bescheinigung (Kopie!) selber wird auf § 2 (6) Straßenverkehrsgesetz und § 16 FeV hingewiesen - allerdings steht dort nichts über die Gültigkeit geschrieben. Also dürfte diese gar nicht ungültig werden? Die Meinungen gehen da jedoch sehr weit auseinander.

Mit
Lehrgang war vielmehr der „1. Hilfe-Kurs“ gemeint.

Hallo,

der bleibt gültig und muss nicht neu gemacht werden. Mal eine X-beliebige Führerscheinstelle verlinkt

Ein einmal erworbener Nachweis über Erste Hilfe beziehungsweise lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist zeitlich unbegrenzt gültig.
http://www.landkreis-miltenberg.de/Wirtschaft,Bauen-…

Gruß

Nostra

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Alles klar, vielen lieben Dank!

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