Hallo ihr Lieben,
hier kommen nun einige Fragen rund um die „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ für den Erwerb des Führerscheins (Klasse B).
Person XY hat bereits Ende 2008 in einer Fahrschule A den Führerschein angefangen und im Februar 2009 beim DRK einen Lehrgang für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen besucht. Sämtliche nötigen weiteren Unterlagen sind bei der zuständigen Behörde eingegangen und es wurde bereits eine Theoretische Prüfung absolviert, jedoch nicht bestanden.
XY hat (aus diversen Gründen) das Projekt „Führerschein“ vorerst ‚aufs Eis gelegt‘.
Nun will XY ab Frühjahr 2013 das Projekt wieder starten, allerdings bei der Fahrschule B, die jedoch im gleichen Kreis wie Fahrschule A liegt.
FS A kommt nicht mehr in Frage.
Fragen dazu:
Ist eine Abmeldung bei Fahrschule A erforderlich? Weder XY noch die FS selber haben in dem Zeitraum „voneinander gehört“, es bestand kein Kontakt und es gibt keine offenen Rechnungen.
Falls eine Abmeldung nötig ist, geht dies ohne Weiteres?
Muss der Lehrgang wiederholt werden? Leider findet man dazu sehr widersprüchliche Angaben…
Wenn XY sich bei FS B anmeldet, kann dies ohne Weiteres geschehen, trotz der Angelegenheit mit FS A?
Gibt es weitere Probleme bzw. Angelegenheiten, mit denen XY rechnen sollte/muss/kann?
LG