bei dem Eu-(Karten)Führerschein muss in Zeile 11 das Datum
eingetragen sein, bis wann die FS-Klasse gültig ist (gilt für
die Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE).
Wenn aber kein Datum in Spalte 11 steht? In Spalte 10 steht
das korrekte Ausstellungsdatum.
Dann würde ich sagen, dass du dich freuen kannst. Also ich bin keine 100%ige Fachfrau auf dem Gebiet, aber ich würd dann einfach mal sagen, dass du die dann auch unbefristet hast.
heißt also, bis zum 05.08.2031 darf mit Fz der Klasse C1
gefahren, danach nicht mehr, es sei denn es wird rechtzeitig
eine Bescheinigung vorgelegt, so dass C1 für die nächsten 5
Jahre verlängert werden kann.
Bei Klasse C1 gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahrs
wie schon erwähnt, auch hier nach zu lesen.
Muss man dann in dem Fall das selbst wissen oder kann man es
ignorieren. Gilt das evtl. nicht für umgetauschte Scheine, so
dass man die Klasse CE und C1E unbefristet ebenfalls hat?
Schliesslich hat man den alten ja mal unbefristet gemacht.
Stichwort(Vertrauensschutz)
Du willst es aber genau wissen…da bei dir kein Befristungs-Datum steht, bin ich schon etwas „irritiert“, sag ich mal. Du kannst es natürlich riskieren, aber ich kann dir nicht sagen, was passiert wenn dein C1 quasi „abgelaufen“ ist und du von der Polizei angehalten wirst, vllt macht es auch garnichts, weil du keine Befristung da stehen hast… Ich könnte meinen Fahrlehrer das alles mal fragen, der macht auch C/CE Ausbildung, allerdings seh ich den erst in 3-4 Wochen wieder… und wie das mit der Umschreibung vom alten Führerschein auf den neuen EU-FS ist, da hab ich überhaupt keine Ahnung.
Gruß Tinschen