Führerschein: Zeigt "*)" die Berechtigung zum Fahren an?

Hallo,
habe vor kurzem meinen Führerschein wieder bekommen. Der sieht ganz anders aus als mein letzter( der alte dreier). Bei denn Fahrklassen die ich fahren darf ist überall so ein zeichen *). Berechtigt mich das auch zum fahren dieser Klassen?
Beim C1 u. C1E steht das Gültigkeitsdatum dahinter.

Danke

Hallo, ist doch alles richtig so. Wie du schon sagtest

Bei denn Fahrklassen die ich fahren darf ist überall so ein zeichen *).
Berechtigt mich das auch zum fahren dieser Klassen?

Ja, genauso ist das. Wenn ein *) dahinter steht, darfst du das Fahrzeug fahren.

Beim C1 u. C1E steht das Gültigkeitsdatum dahinter.

Auch richtig, C1 und C1E benötigen ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung ob du noch fit genug bist, Kfz dieser Klasse zu führen. Also sieh zu, dass du früh genug vor dem Datum zum Arzt gehst und dann deinen Führerschein aktualisieren lassen kannst.

LG Tinschen

Hallo zusammen

Bei denn Fahrklassen die ich fahren darf ist überall so ein zeichen *).
Berechtigt mich das auch zum fahren dieser Klassen?

Ja, genauso ist das. Wenn ein *) dahinter steht, darfst du das
Fahrzeug fahren.

Wo ist da ein *) Sternchen? Bei mir nicht! Also auf dem EU Kärtchen, erst umgetauscht.

Beim C1 u. C1E steht das Gültigkeitsdatum dahinter.

Gültigkeitsdatum? Wieder nicht! Es steht das Datum des Erwerbs dahinter. Ist bei allen Klassen die ich fahren darf so, zusätzlich bei einigen noch Schlüsselnummern. Bei Klassen die ich nicht habe ist ein _____________________ Strich. Gültigkeitsdatum habe ich nirgends. :smile:

Auch richtig, C1 und C1E benötigen ab dem 50. Lebensjahr eine
ärztliche Untersuchung ob du noch fit genug bist, Kfz dieser
Klasse zu führen. Also sieh zu, dass du früh genug vor dem
Datum zum Arzt gehst und dann deinen Führerschein
aktualisieren lassen kannst.

Fragen dazu. Wird man angeschrieben und gebeten diese Untersuchung zu machen? Oder wie läuft das ab? Was wenn man die Untersuchung nicht macht? Der komplette Schein ungültig? oder nur C1 und C1E. Bekommt man dann einen neuen? Wird nur gestrichen? Kosten etc.

Gruss voansales (ohne Sternchen)

hi,
deine fahrerlaubnis erlischt automatsch mit erreichen des auf d.führerschein eingetragenen datums. für die untersucungen bist du verantwortlich. neuerdings kann die auflagen auch im nachhinein abgegeben werden und die fahrerlaubnis wieder erteilt.
aber alles dazwischen ist fahren ohne darfschein.!!
haupmann

Hallo Hauptmann

deine fahrerlaubnis erlischt automatsch mit erreichen des auf
d.führerschein eingetragenen datums.

Es ist aber kein Datum eingetragen, ausser das Ausstellungsdatum des ursprünglichen dreiers.

bist du verantwortlich.
aber alles dazwischen ist fahren ohne schein.

Hm, klingt unlogisch. Wenn die Klasse draufsteht gehe ich davon aus sie auch benutzen zu dürfen. Begründung meinerseits: Bei einem Fahrverbot darf man ebenfalls fahren bis der Schein abgegeben ist.

Gruss vonsales

Hallo,
bei dem Eu-(Karten)Führerschein muss in Zeile 11 das Datum eingetragen sein, bis wann die FS-Klasse gültig ist (gilt für die Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE).

-> http://www.bielefeld-fahrschule.de/FS-BKF.jpg
Das mit der Grundquali musst du nicht beachten, dass kommt ab September ja erst neu.

heißt also, bis zum 05.08.2031 darf mit Fz der Klasse C1 gefahren, danach nicht mehr, es sei denn es wird rechtzeitig eine Bescheinigung vorgelegt, so dass C1 für die nächsten 5 Jahre verlängert werden kann.

Bei Klasse C1 gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahrs wie schon erwähnt, auch hier nach zu lesen.
-> http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/C1.php

Gruß Tinschen

ja aber laut fahrerlaub.verordnung ist nun mal mit 50 schluss.
das führen schwerer fz bedarf nun mal eine untersuchung.
gemäß der neuen berufskraftfahrerqualifikationsgesetz musst du für den gewerblichen lenken eines lkw eh ein lehrgang haben, der stetig erneuert werden muss. wenn du dass nicht machst, darfst du zwar einen lkw lenken aber nur privat.
also: auch mit dem alten darfscheins (rosa) ist erst mal mit 50 schluss.
hauptmann

Hallo tinschen

bei dem Eu-(Karten)Führerschein muss in Zeile 11 das Datum
eingetragen sein, bis wann die FS-Klasse gültig ist (gilt für
die Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE).

Wenn aber kein Datum in Spalte 11 steht? In Spalte 10 steht das korrekte Ausstellungsdatum.

heißt also, bis zum 05.08.2031 darf mit Fz der Klasse C1
gefahren, danach nicht mehr, es sei denn es wird rechtzeitig
eine Bescheinigung vorgelegt, so dass C1 für die nächsten 5
Jahre verlängert werden kann.

Bei Klasse C1 gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahrs
wie schon erwähnt, auch hier nach zu lesen.

Muss man dann in dem Fall das selbst wissen oder kann man es ignorieren. Gilt das evtl. nicht für umgetauschte Scheine, so dass man die Klasse CE und C1E unbefristet ebenfalls hat? Schliesslich hat man den alten ja mal unbefristet gemacht. Stichwort(Vertrauensschutz)

Gruss vonsales

gemäß der neuen berufskraftfahrerqualifikationsgesetz musst du
für den gewerblichen lenken eines lkw eh ein lehrgang haben,
der stetig erneuert werden muss. wenn du dass nicht machst,
darfst du zwar einen lkw lenken aber nur privat.

So ist das aber falsch. Jeder der ab dem 10.09.2009 den Lkw-Führerschein erwirbt, und gewerblich Lkw fahren will, muss die Grundqualifikation machen, alle die ihre Prüfung bis zum 09.09.2009 abgelegt haben, kommen drum herum. Was meinste denn, warum die Fahrschulen die letzten Monate (und immer noch) so viele Lkw-Fahrer da sitzen haben? Die wollen alle noch um die Grundqualifikation rum kommen, wer allerdings nicht gewerblich Lkw fahren will, hat nach dem 10.09.2009 nichts weiter zu „befürchten“, also nur die ganz normale Ausbilung in der Fahrschule.

Oder meinst du mit dem „Lehrgang“ vllt die Weiterbildung von 35 h in 5 Jahren?

Gruß Tinschen

bei dem Eu-(Karten)Führerschein muss in Zeile 11 das Datum
eingetragen sein, bis wann die FS-Klasse gültig ist (gilt für
die Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE).

Wenn aber kein Datum in Spalte 11 steht? In Spalte 10 steht
das korrekte Ausstellungsdatum.

Dann würde ich sagen, dass du dich freuen kannst. Also ich bin keine 100%ige Fachfrau auf dem Gebiet, aber ich würd dann einfach mal sagen, dass du die dann auch unbefristet hast.

heißt also, bis zum 05.08.2031 darf mit Fz der Klasse C1
gefahren, danach nicht mehr, es sei denn es wird rechtzeitig
eine Bescheinigung vorgelegt, so dass C1 für die nächsten 5
Jahre verlängert werden kann.

Bei Klasse C1 gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahrs
wie schon erwähnt, auch hier nach zu lesen.

Muss man dann in dem Fall das selbst wissen oder kann man es
ignorieren. Gilt das evtl. nicht für umgetauschte Scheine, so
dass man die Klasse CE und C1E unbefristet ebenfalls hat?
Schliesslich hat man den alten ja mal unbefristet gemacht.
Stichwort(Vertrauensschutz)

Du willst es aber genau wissen…da bei dir kein Befristungs-Datum steht, bin ich schon etwas „irritiert“, sag ich mal. Du kannst es natürlich riskieren, aber ich kann dir nicht sagen, was passiert wenn dein C1 quasi „abgelaufen“ ist und du von der Polizei angehalten wirst, vllt macht es auch garnichts, weil du keine Befristung da stehen hast… Ich könnte meinen Fahrlehrer das alles mal fragen, der macht auch C/CE Ausbildung, allerdings seh ich den erst in 3-4 Wochen wieder… und wie das mit der Umschreibung vom alten Führerschein auf den neuen EU-FS ist, da hab ich überhaupt keine Ahnung.

Gruß Tinschen

Da wirds einmal mehr sein wie schon früher… wenn die Papie vor der Einführung der Regelung gemacht hat hat glück weil die Befristung auf ihn nicht zutrifft…

Hallo,
mir wurde schon unmittelbar nach Einführung der Karte gesagt, daß es keinen Bestandsschutz gibt. Ich hatte aber zugegeben immer für den 2er/CE nachgefragt, da ich auch davon ausgegangen war, daß man den 3er in der alten Form behält. Aber auch das wurde mir heute auf Nachfrage verneint (wuste ich eigentlich aus diesem Forum schon vorher) - es gibt den Bestandsschutz nur, wenn man die entsprechenden Nachweise vorlegt.
Wer wirklich keine Befristung eingetragen hat, könnte bei einer flüchtigen Kontrolle aber wirklich Glück haben, daß es übersehen wird. Die Polizisten, die ich kenne, wissen es aber und würden es nicht durchgehen lassen.

Cu Rene