Hallo liebes Forum,
Ist es gesetzlich erlaubt jemandem den Führerschein wegzunehmen weil der Besitzer des Führerscheins (laut Arzt) zu schlechte Augen hat um Auto zu fahren? In der Praxis fährt der Betroffene nämlich sogar Nachts sehr gut Auto. Die Situation ist zu Stande gekommen weil jemand dem zuständigem Amt das ganze gesteckt hat, dieses schrieb dann einen Anwalt IHRER WAHL auf ein Formular und dieser Anwalt sollte den Betroffenen vertreten!
Dementsprechend wenig tut dieser Anwalt auch für seinen Mandanten.
Nun zusammengefasst:
Ist es erlaubt dem Betroffenem in diesem Fall den Führerschein wegzunehmen? (Stammt noch aus der DDR)
Darf das zuständige Amt einfach so einen Anwalt für den Betroffenen aufschreiben?
Besteht die Chance den Führerschein wieder zu bekommen?