führerscheinabgabe und auslandsaufenthalt ?

hallo

eine person muss ab anfang januar 2014 für 7 monate am stück ins ausland gehen.

im november wird diese person nun 2 mal wegen zu hoher geschwindigkeit geblitzt ( jeweils 3 monate fahrverbot ). die person will nun im januar den lappen 6 monate abgeben ( weil ja eh nicht im lande ).

geht das ? oder muss die person in deutschland sein während der „strafzeit“ ?

mfg

Hallo!

geht das ?

Ja.

oder muss die person in deutschland sein während der „strafzeit“ ?
Nur die Zeit zählt. Wo sich der Delinquent unterdessen aufhält, ist egal.

Abgesehen von Leuten, die irgendwelchen Meldepflichten über ihren Aufenthaltsort unterliegen, wird doch nirgends festgehalten, wo sich der Einzelne aufhält.

Gruß
Wolfgang