Führerscheinentzug Welche Aussage trifft zu?

Hallo zusammen ich hab mal eine Wichtige Frage

ich bin kurz nach Silvester in eine Polizeikontrolle geraten. Musste mit auf die Wache und Blut abgeben, ich hatte aber mal abgesehen von den Blut Ergebnissen keinerlei weitere Auffälligkeiten. Nach 2 Monaten habe ich einen Brief vom Ordnungsamt (Straßenverkehrsamt) erhalten. Das ich gemäß Paragraph 3 und 4 Abs. 3 und 7 den Führerschein entzogen bekomme, ich besitze keine Voreintragungen oder Vorstrafen. Beim Verkehrsamt habe ich den Führerschein vor der sogenannten Frist abgegeben und wollte den weiteren Verlauf erfragen meine Zuständige Sachbearbeiterin konnte mir allerdings nicht genau sagen was nun folgen wird sie antwortete eher mit „Ich denke mal ein Jahr und MPU“. Als ich dann Nachhause kam hatte ich Post vom Ordnungsamt es handelte sich um einen Bußgeldbescheid dort stand nun aber drin 1 Monat und 4pkt. Nun meine Frage welche Aussage wird zutreffen die der Sachbearbeiterin oder die des Ordnungsamts? Ich mache mir wirklich sorgen auch wegen meinem Job nach der Kontrolle habe ich nie wieder was angerührt und das ist nun ca. 2 Monate her.

Der THC Gehalt im Blut betrug 6,2ng/ml
Spuren von Amphetaminen ca 3ng/ml
Außerdem stand in dem Brief das außer dem angegebenen Befund keine Rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit vor liegt.

Kurze Nachfrage: Welche Sachbarbeiterin?

Also, mündliche Aussagen einer Sachbearbeiterin sind nicht bindent. Alles was zählt ist der schriftliche Bescheid der Ordnungsbehörde und der muß vollständig gelesen werden.
Hier sind alle Maßnahmen aufgeführt!!!

Beides ist richtig!

Du hast eine Geldbuße bekommen gem. § 24a StVG. Danach ist der Regelsatz für das Fahren „unter anderen berauschenden Mitteln“ mit 500 € und einem Monat Fahrverbot zu belegen.
Das Problem liegt daran, dass die Verwaltungsbehörde gemäß gängiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass jemand, der mehr als 1 ng THC im Blut hatte, nicht zwischen Konsum und Autofahren abwägen kann. Wer harte Drogen nimmt, und dazu gehören Amphetamine, genauso wie Heroin und Kokain, gehört eh nicht ans Steuer! Man unterstellt dir also, dass du charakterlich nicht geeignet bist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile, die diese Meinung der Verwaltungsbehörde stützen. Im Allgemeinen entscheidet die Verwaltungsbehörde, es bei mehr als 1 ng bis 1,9 ng THC bei der Geldbuße zu belassen. Bei mehr als 2 ng musst du deine charakterliche Eignung nachweisen. Bei harten Drogen verstehen die gar keinen Spaß. Es wird also i.d.R. ein Drogenscreening über ein halbes oder 1 Jahr und anschl. eine MPU, sprich der Idiotentest folgen. Erst danach kannst du wieder eine Fahrerlaubnis beantragen.

Hallo,
ich habe dir zu deiner Frage schon im Verkehrsportal geantwortet.

Hallo !

Ein wildes durcheinander…

Bitte mal genau mitteilen was im Bußgeldbescheid steht, mit § und allem was dazu gehört.
Wenn Du glaubst das die Angaben im Befund positiv für Dich sind, muß ich Dich leider enttäuschen…
Für den Fall das ich nichts mehr von Dir höre, solltes Du dich dringend mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Gruß

Ganz normales Verfahren bei Drogenkonsumenten und das glücklicherweise zu recht.

  1. Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gem. §24a StVG
    i.d.R. 500,-€ Bußgeld, 4 Pkt, 1 Mo Fahrverbot

  2. Fahrerlaubnisentzug seitens der Führerscheinstellte.
    Die können sich vorbehalten ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sie nicht als geeignet erscheinen am Straßenverkehr teilzunehmen. Und das ist bei Drogenkonsumenten der Regelfall. Vor allem dann, wenn neben THC auch noch Wirkstoffe oder Abbauprodukte von Amphetamin gefunden werden. Da erfolgt i.d.R eine 12 monatige Sperre, in der sie keine neue Fahrerlaubnis erwerben dürfen und die MPU zur Überprüfung ihrer Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

MfG

Hallo,
in dem Bußgeldbescheid ist die Geldstrafe angegeben sowie die Zeit des Fahrverbotes.
Danach ist ihr Vergehen abgehandelt. Sie können die Aussage der Sachbearbeiterin als Information ablegen.
Sie können die Fahrerlaubnis nach Ablauf eines Monats, ab Rechtskraft des Urteils, vom Ordnungsamt wieder abholen.
M.f.G.

Ich habe jetzt nicht recherchiert, welche Folgen zu erwarten sind. Wenn aber eine Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt über den Daumen peilt und

„Ich denke mal ein Jahr und MPU“.

äußert, nehme ich das als grobe Schätzung ohne besondere Sachkenntnis an. Eine schriftliche Aussage des Ordnungsamtes halte ich da für wesentlich zuverlässiger.

Hallo irha12,

mit Führerscheinentzug wegen Drogenkenne ich mich leider nicht aus.

Viele Grüsse
Na69

Da ich hier direkt angesprochen wurde von „werweisswas“:

Die gestellten Fragen kann ich nicht beantworten. Wenn ich betroffen wäre, würde ich mich noch einmal mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes zusammensetzen und mir die Rechtslage erklären lassen.

Wenn dieser Mitarbeiter nicht in der Lage ist, eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen, würde ich auf ein Gespräch mit dem Vorgesetzten bestehen ! So ist es üblich bei Behörden.

Wenn Du nicht Mitglied im ADAC bist und auch keine Rechtsschutzversicherung hast, bleibt sonst nur der Weg zur Öffentlichen Rechtsauskunftsstelle.

Hallo, der Bescheid ist bindend. Gruß

Hallo irha12
danke für Deine Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.

Ich hoffe Dir auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo, ohne genauer über den Sachverhalt bescheid zu wissen, zählt für mich die schriftliche Aussage. Mündliche Aussagen sind nicht bindend. Sie hat das ja auch nicht zu entscheiden. Ohne Gewähr!

Hallo,
meines Wissens gibt es für den Erstverstoß 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und eine Geldbuße.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo
die Meinung der Sachbearbeiterin spielt keine Rolle, da dies eine private Meinung ist.
Maßgebend ist, was im Bußgeldbescheid steht. Nach einem Monat nach der Führerscheinabgabe ist die Angelegenheit erledigt. Es darf nur nichts mehr hinzu kommen durch eine neue Verkehrsordnungswidrigkeit, denn das würde die Punktezahl in Flensburg weiter erhöhen, wäre ab er wieder ein neu zu beurteilnder Fall, der nichts mit dem vorhergehenden zu tun hat (bis auf die Punkte).
Gruß
webcruiser

Hallo irha2,

das sind zwei verschieden Dinge: von der Bußgeldbehörde bekommst Du den Bescheid für das Vergehen (Fahren unter Alkohol bzw. Drogen).
Die Führerscheinstelle, die ja von diesem Sachverhalt Kenntnis hat, meldet ganz sicher Eignungszweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen an! Das bedeutet, dass Du diese Zweifel ausräumen musst. In der Regel geschieht das durch ein Gutachten durch eine MPU.
Die Führerscheinbehörde kann dann eine Sperre von einem Jahr aussprechen.
Die Erklärung, dass Du nichts wieder angerührt hast, wird Dir in dem Fall nicht helfen.
Das will man von einem Gutachter wissen.
Genau deswegen muss man vorher das Richtige machen. Die Konsequenzen danach können ganz schön grausam sein!

Freundliche Grüße
Wolfgang